ihre gleichimniige 21-jährige Tochter. Am gleichen Tage noch erschien der Vorsiehe: in ihrer Wohnung, um sich über den Sachoerhalt zu vergewissem unid da erzählte ihm die Bäuerin daß im Laufe des Tages Peter Griesmair, der Geliebte ihrer Tochter und dessen Schwester An na. verehelichte Hofer. sie ersucht hätten, keinen Lärm zu mackien, da sie den ganzen Schaden nach lind nach ersetzen würden. Zwei oder drei Tage später, nachdem schon bei der Gendarmerie die Anzeige erstattet war. be- gMnete .dem Vorsteher
Spar- kafsebuct^e testierenden 10 15 übrig blieben: sie hatte daher in kaum 9 Monaten 953 60 l> verbraucht. Sie gestand ihre Tat bei Gericht auch ein mit dem Beifügen, daß sie den Diebbstahl verübt habe, weil sie von den Eltern nichts erhielt und Geld zur Anschaffung von Kleidern und eines Kasten; brauchte, daß sie den größten Teil des Geldes der Familie Hofer zukommen ließ und daß sie die versperrte Kastenlade nicht mittels Schlüssels, sondern durch eine Manipulation an der Seiten wand des Kastens
, daß die El tern Geld brauäxm, um Zinsen zu zahlen und dgl und daß sie sie mit der Realisierung der Einlage beauftragt hätteii. Zum Schlüsse aber gab sie zu. daß er wenig stens nach der ersten Behebung genau wissen mußte, daß sie die Büclieln ihrer Mutter enüvendet habe, sie lmbe nämlich fchon vor der ziveitcn Geldbehe buag in der Familie der Anna Hofer, geb. Gries mair zu dieser und zu ihrem Geliebren wiederholt gesagt: „Ich brauche dieses oder jenes, die Mutter hat Sparkassebücheln zu Hause, ich nehme
, ferner der Umsiand, daß fast das ganze Geld teils in barem, teils in Form von Geschenken in die Familie der Anna Hofer geb. Griesmair, welche in sehr ärmlichen Verhältnissen lebt, wan derte, was Peter Griesmair. der selbst Dort wohn te, sehen und wissen mußte. Dazu kommt noch eine zwischen beiden Beschul digten während der Untersuchungshaft beim Be zirksgerichte Taufers auf Menageschalen geführte Korrespondenz, aus welcher hervorgeht, daß Peter Griesmair seine Geliebte zum Standhaftbleiben
der Verübung derselben mit ihren Eltern nicht in gemeinschaftlichem Haushalte wohnte, sondern bei Anna Hofer, bei der sie das Nähen lernte, in Kost und Wohnung stand, lind zugestaiidenermaßen gerade nur zum Zlvecke. um die Diebstähle zu begehen, zur Zeit der Abwesen heit der Eltern m deren Haus sich begab. Die Vernehmung der Angeklagten nahm län gere Zeit in Anspruch. Die Angeklagte Maria Pursteiner leugnete in verschiedenen Punkten rurd sagte sehr zu Gunsten ihres Geliebten Peter Gries- maier