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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 12
Datum: 23.05.1925
Umfang: 12
. ' Zur Seachtuag bei Sauführungen. Zwecks Vermeidung von unnützem Zeitverlust teilt das DibisionskomMando Trient mit, daß die Gesuche um die Bewilligung (nulla osta) der Mi litärbehörde für Neu- und Umbauten im Grenz gebiets die in Art. 2 des kgl. Dekretes vom 23. Mai 1924, Nr. 1122, vorgeschrieben ist, nicht an das Korpskommando in Verona, sondern an das Di vis i o n s k o m m a ndo in Trient e-inzusen- den sind. . - - ^ Diese Gesuche sind auf Carta bollata zu 2 Lire zu verfassen, hiezu sind die im Art

. 3 des erwähn ten Dekretes genannten Beilagen und das Staats- bürgerschaftszeugrvs beizulegen. Die Einreichung hat zu geschehen über das Zentralamt des kgl. Zi vilgeniekorps Trient, wenn es sich um Straßen-, Wasser- und Elektrizitätsbauten und ähnliches han delt; über das Corpo Reale delle Foreste, diparti- mento in Trient, wenn.es sich um Waldschlägerun gen handelt;' bezüglich Telephonanlagen über die Provinzialpostdirektion in Trient; bezüglich Berg bau über den Distretto. minerario in Trient

auf die heute abends um halb 9 Uhr im Klublokal Pfarrplatz, stattfindende Preisverteilung für das vergangene Wintertournier aufmerksam gemacht. Um vollzäh liges Erscheinen sämtlicher Mitglieder und Freunde wird gebeten. Palermo. Ueber dieses Thema wird die Schrift stellerin Maria Pokorny Dienstag, 26. Mai, in der Urania, Gewerbeförderungssaal, einen Licht bildervortrag halten. : .. Urania: Bortrag über die historischen Denkmä ler Lydiens. Mittwoch, den 27. ds., um 8^ Uhr abends hält der Major her kgl

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 13.10.1924
Umfang: 8
vom 30. August 1863, Nr. 4578, das neue Regolamento ist erflossen mit dem kgl. Dekret vom 4. Jänner 1914, Nr. 54. Der Schutz von Mustern und Modellen wird durch Hinterlegung von entsprechenden Abbildungen des zu schützenden Gegenstandes bei dem obenge nannten Amte erworben. Der Musterschutz kann im Gegensatz zum frühe ren Rechte nur für die Dauer von 2 Jahren erwor ben werden, welche vom Tage der Publikation der Musterregistrierung.in der Gazzetta Ufficiale läuft; diese Publikation muß spätestens

14 Lire. Das Urheberrecht (diritto degli autori delle opere dellingegno) ist geregelt durch das kgl. Dekret vom 19. September 1882, Nr. 1012, Serie 3 a. Es ge währt das Recht zur ausschließlichen Veröffent lichung, Reproduktion und zum Verkaufe der Re produktionen für Lebensdauer des Urhebers und 40 Jahre nach seinem Tode. Die Verletzung des Urheberrechtes wird mit Geld strafe bis zu 5000 Lire geahndet. Im Bollettino della proprieta intellettuäle wer den auch die bei den Präfekten hinterlegten

bei den Be sprechungen zum italienisch-deutschen Handelsvev? trag! ' w. Obstbedarf in Schweden. Der Landeskultur rat Trient erhält folgende Mitteilung des Volks- .wirtschaftsministeriums: Der kgl. itäl. Geschäfts träger in Stockholm macht aufmerksam, daß infolge der Heuer sehr arm ausfallenden Obsternte Schwe dens, besonders hinsichtlich Äpfel und Birnen, Schweden gezwungen fein wird, Heuer mehr als das sonst übliche Quantum Obst einzuführen. (Die mittlere Einfuhr Schwedens an Obst erreichte 3 Millionen schwedische

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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 19.06.1923
Umfang: 8
zur Führung von Platzautos (Patent zweiten Grades, gelb) ab legen müssen, bleibt aufrecht. Bei dieser Gele genheit bemerkt der Cireolo Ferroviario, daß oft Hoteliers und Auwbesitzer Gesuche um Be handlung ihrer Wagen als Remisemietautos einbrachten. Im kgl. Dekrete vom 22. Novem ber 1921, Nr. 1673 ist aber nur eine kleine Be günstigung des eigentlichen Remiseautogewer- bes in der Taxation zugelassen. Daher kann der Cireolo nicht die einfache Einschreibung bei der Handelskammer für die Gewährung des „Nulla

zum Vortrag gebracht wurden. Fremdenverkehrskommission Bozen. In üblicher Weise vermittelt diese Körperschaft mit Beginn ihres neuen Verwaltungsjahres (Juni 1923) auf Grund der Vorschläge der Schätzungsausschüsse im Sinne der gesetzlichen Fremdenverkehrsordnung an die Bei tragspflichtigen unserer Stadt die Zahlungsauf träge mit den notwendigen Erläuterungen. Aus den letzteren sei zur Information der Beitragspflichtigen, hervorgehoben, daß nach Übernahme der einschlägigen Agenden die kgl. Unterpräfektur

Bozen Einsprüche gegen den Zahlungsauftrag von nun an nicht an den Stadtmagistrat, sondern an die Unterpräfektur Bo-. zen, und zwar binnen 14 Tagen zu leiten sind. Die Kommission erinnert bei dieser Gelegenheit daran, daß ihr die kgl. Präfektur Trento mit Erlaß'vom 14. November 1922 die Bewilligung zur Einhebung der gesetzlichen Fremdenverkehrsbeiträge für weitere fünf Jahre, d. i. bis 1927 erteilt hat. Der Regie rung wurde in den letzten Tagen ein Promemoria über die Wirksamkeit der Kommission seit

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Seite 4 von 8
Datum: 11.06.1919
Umfang: 8
des Lommissariato Livils- Zwei Verordnungen zum Berg»- und Schursgcsct;. Tie kgl. Oberste Heere^lenung hat unter Nr. 01.,889 vom 15. Mai 1919 verordnet: Art 1. Zwecks Handhabung -des allgemeinen Berggesetzes vom,28« Mai 1854, RGB. 4(j, über nehmen 'die Gouverneure des Trentino, 'der Pv- nezia Giulia und DalmaKens in ihren Gebieten alle Befugnisse, welche nach dem Gesetze vom 21. Juli 1871 den Berghauptmannschaften und den R-eoi^rbergbeamten- zustehen. Art. 2. Gegen Entscheidungen der Gouver neure

kann der Rekurs an -das „Segretariato Ge nerale per-K Afsari Cioili. Hresso il Comando Snpremo del R. Esercito' (Gen-oral,sekrstaxictt' für Zivilgeschäfte der kgl. Obersten Heeresleitung) eingebracht werden, welches in letzter Instanz ent scheidet. Dieser Rekurs muß binnen 30 Tagen nach Zu stellung der Entscheidung vorgelegt weiden, D'ie tgl. Oberste Heeresleitung hat unter Nr. l)1.8W am 15. Mai 1919 verordnet: Mt. 1. Jedermann, 'der ans Grund des allge meinen Berggesetzes vom 28. 8. 1854, RGB. 14<>, derzeit

At 1) nicht beiliegen, so ist der Gouverneur berechtigt, auf Ansuchen der Partei eine nicht über 40 Tage hinausgehende Verlängerung der obbe- zÄchnöten Frist für den Nachtrag dieser Doku mente zu gewähren. . Art. 8. Die Nichtbeachtung der in den Art. 1 und 2 enthaltenen Vorschriften Hai den Verlust aller mit den erworbenen Schursbewillignngen, Bergwerks-Verleihungen und Konzessionen ver bundenen Rechte zur Folge. - Ai-t. 4. Die Anzeigen betreffend neue Frei schürfe sind lant Verodnung vom 15. Mai 1919 der kgl

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