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Bozner Nachrichten
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Seite 8 von 10
Datum: 26.04.1924
Umfang: 10
- reto, Kaltern, Riva und. Vrixen richtiggehende^ Eichämter. w. Die Maul- und Klauenseuche. Dem Pro fessor ^D ah men von der tierärztlichen Hoch schule in Berlin ist es gelungen, den Erreger der Maul- und Klauenseuche in Reinkultur zu züch ten. Dadurch wird die Möglichkeit der Bekämp fung dieser Seuche verwirklicht. Aus Sand in Tausers. Die unterdrückte Gemeindevertretung. Herr G. B. Trappmann von Bruneck ist zum kgl. Kommissär der Gemeinde Sand in Täufers ernannt worden. Mit kgl. Dekret

ist. Nun Herr Torwesten nicht nur von jedem Verdacht, sondern besonders auch von dem Druck der Erinnerung an eine übereilte Ehe, die ihm nur Leid brachte, frei ist, sällt es ihm gar nicht mehr ein, ein Sonderling zu sein!' l „Von den höchsten Staatsbehörden mit der ^ Leitung dieser Gemeinde als kgl. Kommissär l betraut, entrichte ich zuerst an alle Bewohner derselben meinen wärmstgesühlten Gruß. Ich fordere alle Bürger — besonders aber die Ho noratioren — dazu aus, durch eine aufrichtige Mitarbeit

chen kann. Der kgl. Komm.: G. B. Trapp mann in. p. Bürgermeister Joses Iungma n n, ein Mann der Gerechtigkeit, das Muster eines pflicht eifrigen, mit den Gesetzen vollkommen vertrau ten, tatkräftigen Gemeindevorstehers, wurde aus noch unbekannten Gründen enthoben. In unverdrossener Weise leitete er durch mehr als ein Vierteljahrhundert die Geschicke seiner Hei- matsgemeinde und vieles vLeles Gute wurde, sei ner eigenen Initiative entspringend, in dieser langen Reihe von Iahren durchgeführt

des Journalistenverbandes werden darauf aufmerk-' sam gemacht, daß sie gelegentlich des Besuches Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen Presseabzeichen bekom men, die ihnen die freie Zirkulation ermöglichen. Solche Abzeichen sind heute nachmittags erhältlich ^in der Redaktion des „Landsmann' und bei der „Ag. Brenner' im Parkhotel. Freiw. Feuerwehr Bozen. Montag, den 28. d., um 8-^ Uhr vormittags. Versammlung vor der Ge rätehalle zum Empfang Sr. Kgl. Hoheit des Kron prinzen. Adjustierung in voller Rüstung. Zahl reiches Erscheinen notwendig

. Das Kommando. Freiw. Feuerwehr 'Zwölfmalgreien. Anläßlich der Anwesenheit Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen am Montags den 28. ds., rückt das gesamte Korps in voller Rüstung aus. Sammelpunkt Gerätehalle, Zollstange. Punkt 8^ Uhr. Alle Abteilungen wer den ersucht, sich vollzählig zu beteiligen. Das Kom mando. * Freiwillige Feuerwehr Gries. Unser Korps er hielt den ehrenvollen Auftrag, bei der am 28. ds. erfolgenden Durchfahrt Seiner Kgl. Hoheit des Kronprinzen durch Gries einen Teil des Ordnungs dienstes

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 03.10.1923
Umfang: 8
beschlossen. Die Regierungen -der in der Union vertretenen Staaten sollen er sucht werden, möglichst bald die Patzbarrieren, die so sehr den Reiseverkehr hemmen, zu besei tigen oder wenigstens zu erleichtern. w. Abschaffung der 1 Lire- und 2 Lirescheine. Rom, 3. Okt. (Ag. Br.) Das Amtsblatt ver öffentlicht das kgl. Dekret vom 10. September 1923, Nr. 1989 betreffend die Außerkurssetzung der 1 Lirescheine mit 31. Dezember 1923 und der 2 Lirescheine mit 31. Dezember 1924. w. Deutsche Goldanleihe. Berlin

- und Handelsbetriebs. . (Kgl. Dekret Nr. 1955 vom 10. Sept. 1923.) Art. 1. Das gegenwärtige Dekret wird hinsicht lich aller Gewerbe- und Handelsunternehmungen sowie für alle Arbeiten angewendet, welche Art. 1. Absatz 1, des kgl. Dekretgesetzes vom 15. März 1923. Nr. 692, vorsieht. Ausgenommen sind landwirt schaftliche Arbeiten und Betriebe. Art. 2. DieMitglieder von Kooperativen, welche bei Arbeiten auf Rechnung derselben beschäftigt sind, unterliegen mit Ausnahme derjenigen, welche unter Punkt 2 des folgenden Art

. 3 angeführt sind, dem Dekretgesetz vom 15. März 1923, Nr. 692, falls sie eine fixe Periodische Bezahlung bekommen, auch „Vozner Nachrichten', den 3. Oktober 1923 wenn diese durch Teilnahme am Gewinn oder in. anderer ähnlicher Form ergänzt wird; ebenso. Wenn sie gemeinsam mit Arbeitern, die der Kooperativa nicht angehören, tätig sind. . - Art. 3. Laut Absatz 2 des Art. 1 des kgl. De kretgesetzes werden: 1. Als Hausarbeit e n alle Arbeitsleistun gen betrachtet, die zur normalen Funktion des in neren Lebens

. Jedoch darf die Arbeitszeit-Verlängerung täglich nicht mehr wie eine Stunde betragen und müssen die Bedingungen derartiger Verlängerungen durch die Arbeitsverträge festgelegt sein. Art. 6. Beschäftigungen, welche nicht dau ernde Betätigung, einfaches Abwarten oder Bewachen erfordern, werden in einer besonderen Ta belle, die durch kgl. Dekret über Veranlassung des Ministers für Volkswirtschaft herausgegeben und abgeändert wird, aufgezählt. Art. 7. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und -nehmern

für jede Industrie einzeln mittels kgl. Dekretes im Sinne des Art. 4 des kgl. Dekretgesetzes vom 13. März 1923, Nr. 692, fest gesetzt. ° Die Übereinkommen zwischen den Parteien nach dem vorzitierten Art. 4 über die Aufteilung der normalen Höchstarbeitszeit werden von den Arbeit geber- und Arbeitnehmer-Organisationen festgelegt: und falls solche nicht bestehen, zwischen den Vertre tern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Ab kommen sind dem Leiter des Industrie- und Ar- beits-Jnspektionszirkels

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Seite 6 von 8
Datum: 14.04.1925
Umfang: 8
' Seite ö ersucht die Direktion alle Interessenten, möglichst genau bei der Anmeldung zu sein. ' Außerdem wirb ob Ostermontag zugunsten der Gemeinde ein A u fsch l ag für Wein unda l- koholische Getränke eingehoben, welche ein Drittel der staatlichen Weinsteuer beträgt, kraft kgl. Dekretes Nr. 117 vom 13. Fcibruar 1925. Wer nähere Aufklärungen wünscht, möge sich an diese DirÄtion wenden. . ^ Die Zolldirektion. ZorSerungen gegen öas k. v k. unS k. ung. Merar. Achtung! Letzter Aumeldetermin

: 24. April. Wir erinnern unsere Leser noch einmal, daß am 24. April unwiderruflich die Anmeldefrist für For derungen gegen das k. u. k. Lsterr.-ungar. Aerar, sowie gegen das kgl. ungar. Aerar (Honvsd) ab läuft. .. . ' ^ . Wer zur'Anmeldung berechtigt ist, haben wir in zahlreichen Artikeln eingehent>st erörtert (siehe u. a. die „Industrie- und Handelszeitung', Jahrg. . 1923, Nr. 50, Jahrg. 1924, Nr. 9, 11 uud 27). Welche Forderungen an das k. u. ?. und kgl. - s Aerar sind anzumelden? 1. Forderungen

-, Beamten-und Vertragskautionen. Wo sind diese Forderungen anzumelden? a) Die unter Zahl 1, 2, 4, 3, 6, 7, 8, 9 und 10 angeführten Forderungen sind bei der kgl. Prä- fektur in Trient anzumelden. ^ b) Die unter Zahl 3 angefi'chrten Forderungen (ReguisitionsschÄ>en!) siud bei der kgl. Finanzin tendanz in Trient (mit den bei allen Gemeindeäm tern erhältlichen Formularien) angumeCien. Sind solche Requisitionen bereits srüher einmal als .Kriegsschäden angemeldet worden, so ist die Mel dung trotzdem

! Es ist zwecktunlich sich eine Abschrift der eingereichten Anmeldungen aufzu bewahren, da sie später. noch gebraucht werden könnte. . - , , . ' Volkswirtschaft. Betreff Preistabellen in den Gastherbergen, die laut Verfügung der kgl. Präfektur von Gastwirten' angekauft werden -müssen und nur in italienischer Sprache verfaßt sein dürfen, wäre zu bemerken, daß das im Oktober 1923 erschienene und bisher' stets als maßgebend angesehene Dekret der Präfek tur Trient ausdrücklich besagt, daß rein-italienische Aufschriften

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Seite 6 von 8
Datum: 28.11.1923
Umfang: 8
der Gemeindekonsumabgabe auf Wein. 6. Abänderung des Gesetzes über das ^Brennen. w. Konzessionsgebühren. Mit kgl. Gesetzdekret. Nr. 2447 vom 11. November (Gazz. Usf. Nr. 246) wurden die Gebührentarife für die Regierungskon- zessionen (Lizenzen) neu geregelt. Sie Lretcn mit 1. Dezember in Kraft, mit Ausnahme der Kanzlei gebühren, die mit 1. Jänner in Kraft treten. w. Die Einbeziehung des Jnvalidenzuschlages bei einigen Stenern nnd Gebühren wird mit kgl.^ Dekret-Gesetz Nr. 2459 vom 11. Nov. 1923 verfügt. Es betrifft

die Schenkungs-, Erbschaftssteuern, kirchl. Gebührenäquivalent vor dem 9. Juli 1923, die Einkommen frommer Vereine und Kirchengüter, die Stempel- und Register-Ersatztaxen, sowie Bör senkontrakte, sämtlich mit Gültigkeit ab 24. Novem ber 1923. w. Bersichernngssteuer. Der Steuertarif für die Versicherungen (kgl. Dekret Nr. 2163 vom 24. Nov., Anhang L) ist mit 1. Jänner (auch in den neuen Provinzen) neugeregelt laut des soeben erschienenen kgl. Gesetzdekretes Nr. 2457 vom 11. Nov. (Gazz. Üff. Nr. 276). w. Neue

Bestimmungen für Sparkassen, die auch in den neuen Provinzen ab 1. Jänner 1924 in Kraft treten, wurden mit kgl. Gesetzdekret Nr. 2413 vom 21. Okt. (Gazz. Uff. Nr. 276) getroffen. Den Spar kassen wird verboten, in jenen Gerichtsbezirken (mandamenti) Filialen- und Agenturen zu eröff--> nen, wo am 1. Jänner 1923 bereits andere Spar kassen oder deren Filialen bestanden, ebenso nicht in anderen Provinzen. Wenn derartige Filialen nach ! dem 1. Jänner 1923 gegründet worden sind, so ! kann die. Regierung

die Schließung derselben ver fügen. ' - w. Die finanziellen Begünstigungen für öffentl. Spitäler, die im Gesetzdekret Nr. 114 vom 2. Febr. 1922 enthalten sind, tretcn laut eben erschienenen kgl. Dekret Nr. 2426 vorn 24. September auch sü?» die neuen Provinzen mit 24. November 1923 in Geltung. Jus aller Welt. t. Der Löwe auf dem Korso. Aus Czernowitz wird unter dem 25. ds. berichtet: Gestern brach aus einem Käfig der Menagerie „Medrano' ein Löwe aus und ging ein wenig auf der Resi denzgasse

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Seite 3 von 10
Datum: 06.10.1923
Umfang: 10
wird.' — Man wird gut tun, diese dänische Äußerungen nicht gar zu nebensächlich zu betrachten, um so weniger, als die französische Propaganda in Dänemark in letzter Zeit mit Hochdruck arbeitet. Heimatliches. Bon der Post. In der heute eingelangten. „Gazz. Uff.' ist ein kgl. Dekret vom 27. Aug. 1923, Zl. 1995, enthalten, betreffend Normen für die Umwandlung der Post-, Telegraphen- und Telephonämter in den neuen Provinzen aus Grund der Vorschriften des kgl. Dekretes Nr. 596 vom 18. März 1923. Die Systennsierung

der Schwurgerichte in den neuen Provinzen ist nun mit kgl. Dekret Nr. 2011 vom 24. September geregelt. Demnach bleiben in Trient, Bozen und Rovereto die bis herigen Schwurgerichte ausrecht erhalten. Ausdehnung der Normen betreffend die Standesführung auf die neuen Provinzen. (Kgl. Dekret Nr. 2013 vom 24. Sept.) Ab 1. Jänner 1924 treten in den annektierten Gebieten zahl reiche Gesetzesbestimmungen betreffend die Standesführung in Kraft. Sie betreffen die Matrikenführung, Geburten, Todesfälle, Zivil- Lrauung usw

. Bis 31. Oktober 1923 Hecken die GemeindeoorsdehunMn dem zuständigen Tribu nal (.Preisgericht) die für 1924 benötigten Stan desführungsregister zwecks Vidimierung einzu reichen. Professor Dr. Andreatta nach Caps d'Istria versetzt. Wie uns mitgeteilt wird, hat heute Dr. Andreatta, der erst vor einigen Tagen laut Ver fügung der Behörde Lehrer an der Oberstufe des hiesigen kgl. Technischen Institutes bestätigt worden ist, telegraphisch vom Unterrichtsmini sterium die Mitteilung seiner Versetzung

und innerhalb der ersten fünf Tage eines jeden Monats, die eingetretenen Veränderungen zu melden.^ Zuwiderhandelnde werden mit Geldbußen bis zu fünfzig Lire bestraft. Zufolge eines Rund schreibens der kgl. Unterpräfektur Bozen vom 6. September werden alle Interessierten verhalten, ehestens den obzitierten Vorschriften zu entsprechen und die vorgeschriebenen Verzeichnisse einzureichen, und zwar für Bozen-Stadtgebiet bei der Quästur (Eisackstraße), für die Gemeinden des Bezirkes Bo zen

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Seite 3 von 10
Datum: 30.08.1924
Umfang: 10
. Der Chauffeur des schiff- ärtig gebauten, mit imitiertem Holzanstrich ausge statteten Autos, das Eigentum des Mechanikers Herrn Casseroler in Gries sein soll, nahm sich des Schwerverletzten in liebevollster Weise an und über führte denselben in das städtische Krankenhaus. Der Arbeitslosenversicherungs-Ausschuß Bozen teilt mit, daß von nun an die. Unterlassungen hin sichtlich der Arbeitslosenversicherung nach Art. 20 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1923 geahndet werden, und zwar ist der doppelte Beitrag

bemüht, die Veranstaltung eines weiteren abendlichen! Platzkonzertes. Fahrplan-Änderung auf der Guntschnabahn. Ab 1. September 1924 verkehren die Züge an Wochentagen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 21.00 Uhr, an Sonntagen von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 2l'.00 Uhr in Zeit abständen von je 15 Minuten. Die Assimilierung der Eisenbahner des Ex- regimes ist nunmehr, da endlich die Durchfüh rungsverordnung zum kgl. Dekret Nr. 995 vom! 23. Mai 1924 erschienen

der Autofahrzeuge gegen die neue mit der Provinznummer 73 aus-' nahmsweise bis Ende August l. Js. mit dem aus drücklichen Bemerken verlängert, daß eine weitere Fristerstreckung nicht stattfinden wird. Nach dem 31. August l. Js. werden die mit der Überwachung betrauten Funktionäre jeden Besitzer und Führer von Kraftfahrzeugen, die ohne, mit der neuen Er kennungsnummer versehen zu sein, auf der Fahrt betroffen werden, im Sinne des Art. 44 des kgl. Dekretes vom 31. Dezember 1923, Nr. 3043, zur Anzeige bringen

ist und ein Dr. Guido Lo- renzoni zum kgl. Kommissär ernannt sei, der um 4 Uhr nachm. die Amtsgeschäfte übernehmen werde. — Der „N. Trentino' bemerkt hiezu: „Gründe wurden in dem Schreiben nicht ange geben, weil sich nun der Brauch schon eingebür gert hat, Gemeindeverwaltungen, die aus Bie dermännern und Vertrauensleuten der Bevöl kerung zusammengesetzt sind, ohne ein Wort der Erklärung den Laufpaß erhalten. Der Gemeinde rat Cles leistete — wie auch unsere Leser wissen — seit einem Jahre allen Angriffen

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Seite 4 von 10
Datum: 20.01.1923
Umfang: 10
Unterstützung den gefährdeten Weiterdestand unseres freiwilligen, gemeinnützigen Unterneh mens Zu ermöglichen. Die Vorstehung. Vormilitärische Uebungen. Wir machen neu erdings daraus aufmerksam, daß im Sinne des Neuen kgl. Dekretes vom 7. ds. über die Neu ordnung der Militärdienstpflicht der Kriegs mi nister bevollmächtigt wurde, „ausnahms weise, für den Fall, als dies durch außerordentliche Notwendigkeit erforderlich: st, folgende Verfügung zu treffen: die Gewährung einer Verkürzung der Dienstzeit

, zuständig nach Pfunders, die aus dem Stadt gebiet ausgewiesen ist, wegen Diebstahls und lieder lichen Lebenswandels vechaftet. Einbruch in ein Magazin. In der Nacht vom 19. zum 20. ds. wurde in Bozen im Magazin des Kaufmannes Paul Mayr, das sich in der Kirchebner- straße befindet, eingebrochen und daraus 50 Kannen Fett (die Kanne zu 20 Kilo), sowie 40 Kilogramm Käse entwendet. Die Täter sind derzeit noch unbekannt. Vor Ankauf wird gewarnt. Statistische Übersicht über den Realverkehr beim kgl

Ihnen dasselbe! Äu die Gläubiger der Reprelentsm nie Natten der Aovl sör Tirol mid Borarivsrz MtieuseleMSoft. Die Ansgleichstagsatzung wird sür den LV. M^rz 1923, 9 Uhr vormittags^ im Schwnrgerichtssaale des kgl. Tribunals Bozen anberaumt. Tagesordnung: Berichterstattung durch de» Masseverwalter, Besprechung darüber; Adlegung des Ofsenbarungseides dnrch die vsm Ausgleichskommissär zu bestimmenden Vertreter der Bank; Prüfung des Stimmrechtes und Abstimm»«g über den Ausgleichsantrag. - Bemerkungen: Eine weitere Überlegung

der bei der Tagsatzung an wesenden stimmberechtigten Gläubiger zustimmen. Die Abstimmung erfolgt in der Reihenfolge der Ein- tragung in der Nnmeldungsliste. Bei Aufruf nicht anwesender stimmberechtigter Gläubiger (Bevol!» mächtigte) gelten als gegen den Antrag stimmend. Ein angenommener Zwsgleich bedarf der Bestäti gung durch das Konkursgericht. Nicht zu verwech seln ist die Bank für Tirol und Vorarlberg mit der Tiroler Vereinsbank. . Kgl. Tribunal für Zivil- und Strafsache». Bozen, am 19. Jänner 1923

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Seite 4 von 8
Datum: 14.12.1923
Umfang: 8
hatte eine Kompagnie Soldaten in voller Ausrüstung Aufstel lung ^'nominell. Da die Gedächtnismesse zu so später Stunde angesetzt war, war es nur einem werhältnivinäßig kleinen Teile der Bevölkerung, so weit er nicht im Beruf und in der Hauswirtschaft -beschäftigt war, möglich/sich an dieser Feierlichkeit -zu. beteiligen. Militärische Rechte der Finanzsoldaten. Vom Stadtmagistrat Bozen wird folgende Kundmachung verlautbart: Es wird hiemit auf das kgl. Dekret vom 2V. August l. Js., Nr. 1876 aufmerksam ge macht

, das wie folgt bestimmt: Art. 1: Die Soldaten der kgl. Finanzwache sind im Dienste als Posten, Vedettcn, Patrouillen und bei Streifungen der Überwachungszone den Posten der Garnisonswachen gleichgestellt und haben dieselben Befugnisse und Rechte wie diese. In Ausübung obigen Dienstes Haben sie das Getvehr geladen. Art. 2: Die zu .obigen Diensten kommandierten Soldaten der kgl. Finanzwache haben Personen, die mit Schmuggel waren betreten werden, mit „Halt!' anzurufen und, 'nötigenfalls auch das entsprechende

, damit vermittels der kgl. Gesandtschaften in den einzelnen Nach folgestaaten die Existenz oder die Umwandlung oller Wertpapiere sichergestellt werde, soweit letztere von Instituten oder Vereinigungen ausgegeben waren, welche Angehörige der Suk- zessionsstaaten geworden sind. Er teilte sodann mit, daß das Komitee sich für die Einlösung der vor dem 20. Juli 1920 fällig gewordenen Kupons der Rente bezw. staatsgarantierten Wertpapiere auch für Ange hörige der neuen Provinzen eingesetzt habe. Weiters erwähnte

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Seite 4 von 10
Datum: 06.09.1924
Umfang: 10
kann so ziemlich als beendet betrachtet werden, Von einer guten Saison kann man wohl kaum reden, dieselbe war zu kurz. Die kleinen Bä der waren nicht so gut als andere Jahre besucht, das Wetter war zu schlecht. Die Brunecker sprechen von .einer Zweiwochen-Fremdensaison, der als Nach klang ein starker Passantenverkehr^gesolgt ist. Der Autoverkehr wird noch als ziemlich lebhaft bezeichnet. Zur Frage des Fortbestandes der kgl. Unter präsektur Bruneck veröffentlicht der Bürgermeister der Stadt Bruneck Dr. Hibler

im „Pust. Bt.' eine Zuschrift der genannten Unterpräsektur, in der ge gen die in letzter Zeit aufgetauchten Gerüchte über die Auflösung dieser Unterpräsektur Stellung ge nommen und erklärt wird, daß die „aus der in jüngster Zeit erfolgten Versetzung von zwei Beam ten (1 Unterbeamte und 1 Fräuleiu) an einen an deren Dienstort gezogene Schlußfolgerung auf Auflösung der kgl. Unterpräsektur Bruneck jeglicher Berechtigung entbehrt und daß daher jedwede dies bezügliche Besorgnis und Aufregung der Bevölke

rung Pustertals vollständig unbegründet ist. Die Versetzung der beiden Beamten, die übrigens vom hohen Ministerium in Rom aus Dienstesrücksichten und in den Grenzen des für die kgl. Unterpräsektur Bruneck bestehenden organischen Beamtenstandes erfolgte, hat mit der Frage des^weiteren Fortbestan des der kgl. Unterpräsektur Bruneck absolut nichts zu schaffen und stellen sich daher alle hieran geknüpf ten Vermutungen als völlig falsch und willkürlich . dar.' Zum Ehrenbürger von Tesselberg bei Bruneck

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Seite 7 von 8
Datum: 20.10.1924
Umfang: 8
Ein kommen. Mit kgl. Dekret-Gesetz vom 12. Okt. 1924, Zl. 1576, wurde verfügt: Mit 1. Jänner wird der Steuersatz (kgl. Dekret Nr. 16 vom 4. Jänner 1923) für die Pächter auf 5 Prozent fest gesetzt; für Besitzer bleibt wie bisher der Satz von 10 Prozent. Diese Prozentsätze werden vom Nettoeinkommenbetrag genommen, wobei die ^bZüge zu berücksichtigen sind, die den Einkom men der Kat. B. laut Dekret Nr. 1546 vom 9. Sept. 1917 gebühren). Ferner bestimmt das ? neue Dekret, daß künftig die amtlichen Mittel

. — Koop. Alois Kneißl in Unser Frau in Schnals Koop. in Tscherms. — Neos. Alfons Karner in Bozen Koop. in Unsere Frau. — Einstand für alle 23. Oktober 1924. k. Nachträgliche Konvertierung der Lorkcicgs- renten. Laut einer Mitteilung der Kgl. Jtal. Lega tion in Wien hätte anläßlich der Einbringung des Protestes gegen die Abstempelung der- in Österreich deponierten Vorkriegsrenten seitens der Inhaber derselben die italienische Staatsbürgerschaft nachge wiesen werden sollen. — Juridische Personen hätten

an Stelle dieses Nachweises ohne Verzug die Be stätigung der Gemeinde vorzulegen durch die Kgl. Legation in Wien, daß die betreffenden Pfründen, Kirchen und Stiftungen schon vor Eintritt des Kriegszustandes zwischen Italien und Österreich be standen haben. Es wird nicht erklärt, ob dieser Nachweis auch bei vinkulierten Borkriegsrenien er forderlich sei. FB. Ordinariat Trient, den 19. Lk- tober 1924. k. Umwechslung der Spareinlagen im Auslande. Zufolge Dekret des damaligen Gouverneurs von Trient

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Seite 8 von 8
Datum: 29.02.1924
Umfang: 8
Bürgerkongregation Bozen. Am Sonntag, 2. März, ^7 Uhr früh, Generalkommu nion in der alten Pfarrkirche. Um vollzähliges Er scheinen ersucht die Vorstehung. Schuldesuchserleichterungen an Gebetestagen, Patroziniumssesten usw. Mit'Zustimmung des kgl. Schulamtes in Trient kann der zuständige Diret- tore didattieo für jene Orte, wo das 40stündige Ge bet in diesen Tagen gehalten wiro, über besonderes Ersuchen der Seelsorger, die zuerst mit dem Lehr körper verhandeln müssen, die Schulstunden so ver legen

von der kgl. Präfektur wie bisher. Die hochw. Her ren Seelsorger sollen in diesen Fällen die zu le- galisierenden Matrikenscheine unmittelbar an das kgl. Tribunal in Bo^en senden, da eine Le galisierung seitens des Ordinariates nicht mehr nötig ist. Doch müssen außer dem Rückporto noch 3 Lire Stempel für Administrativsakten (längliche Form) mitgesendet werden. Wenn Stempel zu 3 Lire nicht zu sinden sind, kann ein solcher zu 2 Lire (längliche Form) und einer zu 1 Lire der gewöhnlichen Form eingesendet

werden. Die Unterschrift des Matrikenführers soll in allen Fällen möglichst leserlich sein. Weil dies vielfach nicht zutrifft, soll in allen Fällen im Begleitschreiben an das kgl. Tribunal der Name, um dessen Legalisierung ersucht wird möglichst deutlich mit lateinischen Buchstaben' geschrieben werden. k. Ausgeschrieben sind zur Kompetenz bis zum 15. März einschließlich die Kuratie Bran- zoll und das Frühmeßbenefizium in A u e r. vLke » e LtsIIvll Primus Handseuerlöschapparate mit Doppelfül» lung L. 299

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Seite 1 von 8
Datum: 20.10.1921
Umfang: 8
als Abonnements-Verpflichtung. ------ Ausgab« täglich abends S Uhr. ------ Nr. 237 Donnerstag. ZV. Oktober 1331 29. Jahrg. Aufhebung einer Beschlag nahme. Im Namen Seiner Majestät Viktor Emanuel des Dritten aus Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation König von Italiens Das kgl. Kreisgericht Bozen als Breßgericht hat über den Antrag der Staatsanwaltschaft, es wolle erkannt werden: »Der in der Nummer 231 vom 13. Oktober 1921 der in Bozen erscheinenden periodischen Druckschrist „Bozner Nachrichten

Stücke erkannt.' - zu Recht erkannt: Es wird dem Antrage nicht Folge gegeben und die verfügte Beschlag nahme aufgehoben. Begründung. Der von der kgl. Staats- Anwaltschaft Bozen beanständete und beschlag nahmte Artikel ist in einer Genuese? Zeitung „I eombattenti' erschienen. Er enthält wohl eine Kri tik der Regierung, welche eine unbestimmte schwan kende Haltung einnahm, zieht einen Vergleich zwi schen der früheren, österreichischen Verwaltung und der italienischen, welcher zum Resultate kommt

, anzusehen, und kann daher dem An-j 55 r. I ^ nk,k>rsMk»Nsckio trag auf Bestätigung dieser Verfügung nicht statt-' A? ' YM, was Sie ooersMesiMe xjNOU- gegeben werden. j strie, was die dortigen Bodenschatze für Kgl. Kreisgericht Bozen, Abteilung V, die deutsche Volkswirtschaft bedeuten, der am 17. Oktober 1921. z erfährt es jetzt. Ludwig Ritter v. Ferrari. j Seit der ersten Nachricht über die Zer- Der Staatsanwalt hat gegen dieses Erkenntnis reißung. des Industriegebietes ist die Mark die Beschwerde

angemeldet. ! unaufhörlich gefallen, tiefer und tiefer. Kgl. Kreisgericht Bozen, Abteilung V. l Man kann heute ein Ende der Entwicklung am 17. Oktober 1S21. noch nichtabsehen. Deutschland gerät in Lu dwig Ri tter v. Ferrari, österreichische /Zustande hinein, Gberfchlesten Wird Mr Rata- - schneller, als man es fürchten mußte. strophe für Deutschland und ^ Dis deutsche Regung k a NN sich mit dem Beschlüsse des Genfer Völkerbunds- ^ ^ m .. 1 rates nicht aostnden. Das hieße Deutschland Deuhchltmds Bankrott

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Bozner Nachrichten
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Seite 10 von 16
Datum: 24.04.1898
Umfang: 16
Gaston Dedreux und Frau, Ingenieur, München Ludwig Hoffmann, kgl. Baurath, Berlin Alfred Meßel, Prof., München Paul Caro und Frau, Wien Gust. Tretrop und Frau, Ingenieur, München O. Thomann, Kaufmann, München Konrad Wittwer, Buchhändler, Stuttgart Dr. med. Sidney Wols und Frau, prakt. Arzt, Straßburg Heinrich Bruhm, Kaufniaiin, Gera Wilhelm Löwenheim uud Tochter, Buchbruckerei- besitzer, Leipzig Dr. Otto Manasse, München Henriette Manasse, Berlin Louis Nafstör und 2 Töchter, Berlin Frl. Elfe

v. Ostrowska Paul Schlick, Kaufmann, Gera A. Rafflör, Calcutta . M. Rafflör, Bombay Dr. Eppinger, Advokat, Wieu Lorenz Riegel, Kaufmann, Nürnberg Jgnaz Schweizer, Fabrikant, Schreins Jos. Waningcr, München Ioh. Mader, München F. Riepols, München Adolf Fescer und Frau, kgl. Oberförster, Preußen P. Groth und Frau, Universitäts - Professor, München Louis Stiasny, Kanfmauu, Görlitz Alfons Sturm, Gasthof- und Braucrei-Bc fitzer, Bayern Karl Auer, Conditor, Bayer« Richard Schering und Frau, Berlin Josef Krieg

und Frau, k. Rentamtmann, Lich- . tenfels Mr. Karl Engel, Geschäftsführer D. Nagel, Kaufmann, München W. Kappel, Amtsrichter, Berlin Georg Baumeister und Frau, Hannover Johann TiweliuA und Sohn, Dr. med., Berlin Gustav Korndör.er Max v. Hees und Frau, Kaufmann, München Gustav Holzhäuser, kgl. Prof., München Vszsu vsm 17. bi Fr. Holzrichter, Barmen Emil Goldschmied und Frau, Kaufmann, Prag Paul Hathoyer. Fabrikant, Klagenfurt F. Riepolt, München Elsa Müller, Kreseld Helene Heinrich Müller, Fabrikant

und Frau, Kaufmann, Baiern Karl^Mollwo mit Frau und 2 Töchter, Dr. med., Lübeck Max Einstritt und Frau, Kaufmann, Nürnberg Max Bleye und Familie, Kaufmann, Berlin Josef Kölbl und Frau, Privatier, München Rich. Karlmann, Kaufmann, Wien C. Brocher und Frau, Kaufmann, Lübeck W.lh. Hilde brand und Frau, Ingenieur H.' Bens und F:qu, kgl. Regierungs- und Bau rath, Weißenfcls Otlo Schropp uud Frau, k. b. Landesgcrichts- sekretär, Steuburg Wuthenow und Frau, Kaufmann, Leipzig Sigmnnd Wertheimcr, Dr. med

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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 03.12.1924
Umfang: 8
die Nichthonorierung der Kriegsanleihe in unserem Gebiete nach sich gezogen hat, wozu noch die anerkannte Ueberbelastung durch die^Steuern, insbesondere Gebäude- und Einkommensteuer, fast unerträglich einwirken. Es wäre zu wünschen, daß die Regierung doch endlich einmal den vielen Bit ten Und Darlegungen Gehör schenkte, um diese wich tige Angelegenheit zu bereinigen. („Ind.- u. Handelsztg.') w. Fleischtransporte aus Rumänien. Die kgl. Präfektur Trient teilte mit: Das kgl. Ministe rium des Reichern teilt

dieser Atteste zu verschieben. Diese Intervention der Ministerien wird vom Volkswirtschafts-Ministerium dem Pri vatinteressenten mitgeteilt. Falls binnen acht Mona ten nach dem Tag der Einreichung der Patentpläne das betreffende Ministerium noch nicht die Enteig nung des Patentes für den Staat verfügt hat, ist die oberwähnte Intervention wirkungslos und wird das Patentattest im ordnungsgemäßen Weg ausge stellt. — Art. 2. Der Staat kann auf Grund eines kgl. Dekretes, das über Vorschlag des zuständigen

wird. Gegen das Enteig nungsdekret ist weder im gerichtlichen noch im Ver waltungswege ein Rekurs zulässig. — Art. 3. Wäh-. rend der oben erwähnten achtmonatlichen Frist oder vom Tage der Enteignung an ist der Gegen stand der Erfindung als Militärgut im Sinne des Art. 107 des Sträfgefetzes zu betrachten. — Art. 4. In einem noch zu erlassenden kgl. Dekret werden die Durchführungsbestimmungen zu diesem Dekret gesetz festgesetzt. („Ind.- n. Handelsztg.') Spendet für die armen Karthauser Frau Lukassen gab Käte

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 4
Datum: 27.09.1919
Umfang: 4
Komisfionen vorgelegt werden. Auffindung einer Soldateuleiche im Gebirge. Das kgl. Militärkommando Bozen macht dem Roten Kreuzamte folgende Mitteilung: Bei einem dienstlichen Gange, den ein Offizier des 195. Gruppo d'Assedio am 13. d. auf den Glurnser Bergen fand er die Leiche eineS österreichischen gefallene: Soldaten. Den bei der Leiche befindlichen Urlas' schein'war z« entnehmen, daß es sich pm den PatrI uillefShrer Franz Werner von der 94. Inf-Tru?^ division handelt, der im Dezember 1917 einer Misch

, Gew.-Komp. zugeteilt war. Die übrigen Urkunde» die der Tote bei sich trug, sind in magyarisch., Sprache abgefaßt. Die Brusttasche enthielt: 3 Not«, zu 20 Kr., 3 Noten zu 10 Kr., 2 Noten zu 1 Kr,, v«. schiedeue Ansichtskarten, ein Rechenbuch, ferner fax» sich ein Gebetbuch. Trotz des traurigen Zustande dü Leiche glaubte der Offizier feststellen zu können, dij der Tod durch einen Granatsplitter verursacht »vir, den sei, der den Mann- am Unterkiefer traf. Ti, Leiche wurde auf Befehl der kgl

. Militärbehörde neh Trafoj gebracht und dort im Beisein des OrtsseGr. gers auf dem Friedhofe beerdigt. Die gesamte Hj,. terlassenschast des Gefallenen ist von der kgl Militär, behöide dem Bozner Roten Kreuzamte üb-rzebn, worden. Rittnerhornhans. Die Touristenklubsektion Bozen gibt bekamt daß das Unterkunftshaus auf dem Rittnerhorn > weiterhin bewirtschaftet bleibt, und jedenfalls avj im Winter über für den , Touristenverkehr m Sport geöffnet sein wird. - . . , Nolstandkbaute». In d'i letzten Gemcin

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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 13.01.1922
Umfang: 8
auf 0.18, wogegen die ge^ . steuern, wurden mit- stempelte Krone auf dem Tiefstande von 0.09 her unter emvernehmlich mit dm kgl. Carabimeri Strei- ^ harrte. Die Devise Paris erhob sich in Zürich auf fungen vorgenommen, die größtenteils ein gutes Re-' 43.25. Warschau konnte die geringe Besserung auf fultat ergeben haben. ^ i 6-19 verzeichnen. Devise Mailand wurde mit 22.30 Im Einlaufendes Polizeiamtes wurden 7859 Ak- j bewertet. In Innsbruck zahlte man im Privatver- teustucke^protokolllert dcs weiteren

des bodenständigen Ge- dem Jahre 1921 auch nn ^ 'und des Handel^wurden Hausierer ». Markt- Italienischen Karten (Serv^o d, segnalamento ^ ' einer strengen Kontrolle unterzogen, in wieder- len Fällen Anzeigen erstattet und unbefugte Händ- »dem Gewerbereferenten vorgeführt. Widerrecht- V » den Handel gebrachtes Wild von auswärts gemäß Artikel 10 der Verordnung des kgl. Ge- fAwmissariates in Trient vom 8. Juli 1920, ^«300, in fünf Fällen mit Beschlag belegt und del Ministero dell' Interna a Roma) statt. Teil

? über Austrag des kgl. Generalkommissariats (Questura) in Trient, teils zufolge gerichtlicher Wei sung oder aus rein polizeilichen'Gründen wurden im abgelaufenen Jahre 71 Individuen (62 Männer und 9 Weiber) daktyloskopisch behandelt. man für die tschechische Krone 70-80 Hronett, jetzt über 100, ein schlagender Beweis, auf wessen Seite der Vorteil des Vertrages liegt. w. Der Notenwirbel in Osterreich. Wien, IZt. Jänner. Der Ausweis der österreichisch-ungarische» Bank vom 31. Dezember 1921 ergibt einen Band

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