, der Zu name, die Zlbstammung väterlicherseits und die Adresse des Besitzers anzuführen sind, zu deponie ren, damit die italienische Regierung die Rechte der Titelinhaber gegenüber den österreichischen Nach folgestaaten wahren kann. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird sosort mit Siegel und Unterschrift versehen und dem Deponen ten als Empfangsbestätigung zurückgegeben. Gegen Vorweis dieses Verzeichnisses können dann die Kom pensationstitel behoben werden, die von der Repara- tionskommission angewiesen
und Adresse des Deponierenden genau angegeben sein. Es muß außerdem dem Staats- Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließen. ^ ^ Ausländische Staatsbürger müssen chre Titel, müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten
Regierung ausge liefert werden. . Jene, deren Titel sich in einem ungarischen Nach folgestaats befinden und gegen deren Abstempelung rechtzeitig Verwahrung eingelegt wurde und darge tan Welzen kann, daß sich die Titel wegen gesetzlicher Bestimmungen im Auslande befinden, müssen die selben in einem dreifachen Verzeichnisse anmelden, von denen eines als Empfangsbestätigung zurück gestellt wird. In den Verzeichnissen müssen die gleichen An gaben gemacht werden, wie in den oben genannten. Dem italienischen
Schatzamte muß ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, die nicht abgestempel ten Titel von der Regierung des Landes, in dem sie sich befinden, zu verlangen. Die in den Verzeichnissen anzuführenden Titel find: 1.Renten-Obligationen, Gold, 4A Jänner—Juli, Emission 1881, 1889; 2. Renten-Obligationen in Kronen 4.8S, Juni—> Dezember, Emission 1892,1900,1902,1903,1904, 1908,1910; 3. Renten-Obligationen in Kronen 3.5F, Jänner— Juli, Emission 1897; - 4. Renten-Obligationen, 4S, in vier Valuten (Kro nen