bereits in einer feierlichen schriftlichen Verwahrung gegenüber dem Herrn Generalkommissär' der itali enischen Regierung in Trient zum Ausdrucke ge bracht., Ich.habe dieser Verwahrung nichts beizu fügen. Wir müssen aber mit der Tatsache der Ab tretung einstweilen rechnen und es der Weltgeschichte überlassen, od sie dsn Machtspruch der vier Männer in Versailles als endgültig und unabänderlich er klären will. Jetzt können wir uns nur der Hoffnung hingeben, daß die italienische Regierung das Recht
wieder herzustellen. Ich führe Letzteres an. weil ich gerade im zeit lichen Anschluß an die Unterfertigung des Friedens vertrage» Beobachtungen machen mußte, bei wel chen mir. vorkam, als hörte ich bereits hänimern an dem Sarge, in welchem unsere Gemeinde-Autonomie zur Ruhe bestattet werden soll, als sähe ich bereit' die Axt. welche an den Baum unseres Volkstum und unserer Freiheit angelegt werden soll. Je möchte die italienische Regierung ebenso höflich cü entschieden vor einem Fortschreiten auf dieser Bäk
aus einen M>ie Beziehungen Deutschlands, zu der öster reichischen Republik betreffenden Artikel Zer neuen deutschen Verfassung hingewiesen, Zer mit den Bestimmungen des Friedens vertrages über dieselbe Frage nicht in Ein gang steht. Die deutsche Regierung hat in ihrer ^ote vom 5. September geantwortet, daß atsächliklj Kein Artikel, wie auch sein kla- er Wortsinn immer sei, mit dem'Friedens verträge in Widerspruch stehen könne, weil n der Versassung ein anderer Artikel steht, er besagt, das; keine ihrer Bestimmungen
Regierung antworten, daß, wenn les so sej. die Verfassung selbst in ihrem rtikel 173 eine genügende Sicherheit vor gehen habe, indem sie erklärt, daß nichts ' Vertrage durch die Verfassung berührt ?erde. - Man könnte sagen, dies sei eine reine Hypothese, aber dies rechtfertigt sich, wenn an den Artikel 112 der deutschen Verfas- ''g m der jetzigen Form liest, daß kein Luticher durch ein fremdes Gericht abge hst werden darf, wenn auch der Vertrag , 'At, daß gewisse Personen, welche we- n Verstöße
gegen die Gebräuche des Krie- s angeklagt sind, auszuliefern sind. ?iach der deutschen Antwort soll der Ar- ^el 178 aufgenommen worden sein, um oen möglichen Widerspruch zu den Aor isten der Verfassung und den Vestim- ungen des Vertrages zu vermeiden. Dies /'ue ausgezeichnete Absicht, wenn es sich Widersprüche unvorhergesehener Art ^noelt Hier handelt es sich aber nicht ?^n>etzbare und nicht vorauszusehende u^trsprüche. Die deutsche Regierung er- 'nt an und erklärt, daß »wenn die Ver- und der Vertrag