ungefähr folgendermaßen darstellen würde: 26 Sozialdemokraten, 15 Christliche soziale, drei Großdeutsche und ein bürgerlicher Demokrat. Soweit sich nun die Wahlbewegung überhaupt beurteilen läßt, ergibt sich allerorten die Wahrscheinlichkeit eines starken Stimmen zuwachses für die Christlichsozialen, die ihre neuen Anhänger zum Teil auch aus dem bisherigen großdeutschen Lager beziehen dürs ten. Die Vertreter der deutschnationalen Partei haben einen sehr schweren Stand. Es fehlt ih nen
15 Mandate, die sogenannten Reststimmenmandate kamen. Spä ter erfolgte dann die Besetzung der neun kärnt nerischen Sitze und nach der Einverleibung des Burgenlandes die letzte Ergänzung des Natio nalrates durch acht Vertreter des Burgenlan des. Im ersten Ermittlungsverfahren hatten die Christlichsozialen 77, die Sozial demokraten 58, die Großdeutschen 12, der Land bund 3, und die bürgerlich-demokrati sche Ar beitspartei einen Sitz, wozu dann an Reststim menmandaten vergeben wurden 3 Sitze
an die Christlichsozialen, 4 an die Sozialdemokraten, 7 an die Großdeutschen und einer an den Land bund. Die neun Kärntner Mandate verteilen sich in folgender Weise: 2 Christlichsoziale, 4 Sozialdemokraten, 1 Großdeutscher und zwei Landbündler, die acht burgenländischen Sitze: 3 Christlichsoziale, 3 Sozialdemokraten. 1 Groß deutscher und 1 Landbündler. Das voll besetzte Haus zählte am Schlüsse der Session 85 Christ- lichsoziale, 69 Sozialdemokraten, 20 GroßdeuL- sche, 8 Landbündler und Abgeordneten Czernin
Demokrat. Wie viele Man date im ersten und wie viele im Zweiten Ermitt lungsverfahren zur Verteilung gelangen wer den, ist diesmal im Gegensatz zu den früheren Wahlen ganz unbestimmt. Es wird die Zahl der abgegebenen Stimmen durch die um eins ver größerte Zahl der im betreffenden Wahlkreise zur Vergebung gelangenden Mandote dividiert. Diese Zahl bildet die Wahlzahl. Ist diese Wahl- zahl in der von einer Partei aufgebrachten Stimmenzahl nur einmal enthalten, erhält sie ein Mandat, ist sie zweimal
enthalten, zwei Mandate uss. Die übrig bleibenden Stimmen- werden innerhalb des ganzen Walzlkreisver- bandes für jede Partei gesondert addiert und es gelangen dann alle im ersten Wahlverfahren nicht besetzten Mandate' nach dem Proporz- system zur Verteilung unter alle jene Parteien, die im ersten Wahlgange mindestens ein Man dat im Bereich des Bundes erzielen, kannten Von besonderem Interesse wird der Ausfall der Wahlen in Wien sein. Die Hauptstadr hatte im Jahre 1920 48 Mandate zu besetzen, von heit