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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 13.09.1912
Umfang: 8
fuhr Frau Hofrichter in Begleitung ihres Hausarztes Dr. Milavetz vor dem Haupteingang am Hauptplatze vor. Rasch entzog sich Frau Hofrichter, die auch diesmal in Schwarz erschien, den Blicken der neugierigen Menge. Bald darauf lenkte der Wagen, in welchem Adolf Hof richter mit der Eskorte saß, in die Rathausgasse ein, wo die Polizei den Eingang in das Gerichtsgebäude freihal ten mußte. Hofrichter, der über einem grünen Loden anzug einen Havelock und eine Kappe trug, sah nicht so srisch

aus als bei den ersten Tagsahrten. Er schien erregt, als er das Gerichtsgebäude betrat, hatte aber die Ruhe wieder gewonnen, als er vor dem Richter stand. Hingegen hatte sich Frau Hosrichters sichtliche Aufregung bemäch tigt. Der Richter stellte an Adolf Hofrichter die Frage, ob er in eine einverständliche Scheidung einwillige. Zum Erstaunen der Anwesenden erwiderte Hosrichter: „Ich bin prinzipiell einverstanden, aber nur unter der Bedingung, daß das Kind meinen Namen beibehält und mit meiner Familie in Verbindung

bleibt'! Frau Hosrichter, vom Richter befragt, ob sie absolut nicht die Ehe mit Adolf Hofrichter fortsetzen wolle, gab eine verneinende Ant wort. Der Richter erinnerte sie gerichtsordnungsgemäß an ihr vor dem Traualtar abgelegtes Gelöbnis der Treue, welche sie dem Ehegatten geschworen habe, und fragte sie, ob sie dies vergessen habe. Frau Hofrichter, vor Auf- in oie Vruir ^o Mwer verlor, vu» «vv- > w ^7''. Tatst«». D« T^.w«s« «wch in derselben Nacht im Hause seiner Eltern verhaftet

Gebetbuch und fragte sie, ob sie sich denn nicht erinnern könne, welche Bewandtnis es mit dem Gebetbuch habe. Frau Hofrich ter sagte: „Ich weiß es, trotzdem kann ich meinen Ent schluß nicht ändern!' Adolf Hofrichter beteuerte noch mals seine Unschuld. Bei dieser Szene wurde Frau Hof richter nahezu von einer Ohnmacht befallen. Sie mußte, von ihrem Hausarzt gestützt, in ein Nebenzimmer geführt werden. Der Richter gestattete, daß die Verhandlung in ihrer Abwesenheit fortgeführt werde. Nach fast dreivier

telstündiger Dauer wurde die Verhandlung geschlossen. Hofrichter fertigte das Protokoll vor dem Richter aus, während es feiner Frau zur Fertigung im Nebenzimmer vorgelegt werden mußte. Hofrichter bat nun, er wolle fein Kind sehen. Der Richter erklärte, daß er diesbezüg lich Keine Verfügung treffen könne, das sei Sache des Strasanstaltskonnnandanten. Hofrichter war von dieser Auskunft sehr betroffen. Er wurde dann abgeführt, während seine Gattin schon vorher das Gerichtsgebäude verlassen

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 12
Datum: 09.11.1919
Umfang: 12
. 27. Albert, S. d. Josef Toll, Tapezierermeister, u. d. Marie Tomasi. 23. Wilhelmina, T. d. Alois Seppi, Besitzer, «. d, Anna Piffer.- 30. Johann, S. d. Hermenegild-Brunetti, Maurer, «. d. Ursula Pattis. . 31. Karl, S. d. Rudolf Pfister, Magistratsrat, u d. Maria Thüler. Getraute. Oktober. . 1. Dr. Theodor Ulm, Richter in Kattenberg, mit Anna v. Hoffingott, Private. 1. Josef Janes, Mechaniker, mit Aloisia Schipscheck, Schneiderin. 1. Franz Lintner, Bauer, mit Ernestina Marina. 4. Franz Paolazzi

Dienstmagd, 8t I. 28. Alois Unterhofer, verheir. gewesener Zollamts- diener,72 I. 29. Ernst v. Gresti, polit. Beamter i R., 51 I. 31. Elisabeth Topf, Pofladjunktenskind, 3 Wochen. Vermischte». Der Richter «»d der Soldatenrat. Bei einer Gerichtsverhandlung vor einem Wie ner Bezirksgericht wird ein dem Soldatenrat ange höriges Mitglied vom Richter aus dem Saale ge wiesen. Die Verhandlung wird gleich darauf ge schlossen, der Soldat erscheint vorm Richtertisch »nd händefuchtelnd beginnt

er: „I bin. Soldatenrat, Herr Richter, 'tschuldigen scho'. Ober dö Polizeirelatiin is nöt richtig, de verlesen wor'n is. I möcht' gern wissen „Ich verweigere Ihnen jede Ans- kunst. Sie sind im Gerichtssaal und haben hin nichts zu suchen. Gehen Sie hinaus.' — „So? Hinaus? Also i. wir mir dö Auskunst scho' ver» schaff'n! I bin Soldatenrat! Hinaus? Mir sah man:-Hinaus? Sö san do a juristisch gebildet» Herr, und mir, an Soldateyrat, sog'n Sö: Hinaus? Guat! I empfehl mi. Dös weitere wer'n S' sch»' no hör'n

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 03.04.1923
Umfang: 8
Seite 8 sitzende unterbrach den Verteidiger und wies derar tige Ausführungen als unzulässig zurück. Dr. Lassen au suhr fort: Die Unehrlichkeit der Politischen Gesinnung des Dr. Gruener sei bereits im Jahre 1915 seinen Mitschülern in der Einjäh- rigen-Freiwilligenschule im Ferrari-Palais ausge fallen. Damals habe er untertags die Extrauniform getragen und abends habe er die Kommnisuniform angezogen und erklärt, er gehe unter das Volk. Der Richter unterbrach ihn und erklärte, es gehe

nicht an, daß jemand zuerst geschlagen und dann noch be schimpft werde. Er könne eine derartige^Verteidigung nicht zulassen. Das Gericht habe sich nur mit der Tat sÄst zu befassen. Der Verteidiger erwiderte, es gebe Ver brecher am Volke, die man noch vor keinen Richter ziehen könne, über sie werde einst das Volk selbst richten. Er erhob Beschwerde, daß ihm angeblich das Recht der freien Verteidigung genommen werde. Er behalte sich alle Rechtsmittel vor. Staatsanwalt: Gehässigkeiten und persön liche Disferenzen

müssen aus andere Weise ansgetra- zen werden; es gehe nicht an, daß jeder, der Diffe renzen habe, mit Gummiknüttel losschlage. Dr. Baumann richtete an Dr. Lassenau die Aufforderung, seine Angriffe öffentlich in der Zei tung zu erhöben, damit Dr. Gruener Gelegenheit habe, dagegen im Klageweg vorzugehen. Der Richter verkündete sodann das Urteil, wie bekannt und der Verteidiger meldete Be rufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Kurze Kachrichten. * Vor dem Tribunal inGrosseto (Toskana) standen am Samstag

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Seite 3 von 8
Datum: 30.08.1911
Umfang: 8
«r. 19« 1 Bezirksrichter, 7 Richter und 68 Auskultanten (65 mil, 3 ohne Adjutum), ferner 1 Hofrat und Oberstaatsanwalt, je 1 Kanzleidirektor und Klauzleioberoffizial, 6 Kanzlei beamte der zehnten und elften Rangsklasse, 1 Rechnungsrat,, je 2 Rechnungsrevidenten und Osfiziale, je 1 Rechnungs- assisteyten und -Praktikanten und 6 Amtsdiener. Bei allen Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften sind sy- stemisiert: je 9 Präsidenten und Vizepräsidenten, 16 Hos räte und 138

Oberlandesgerichtsräte, 26 Bezirksrichter, 95 Richter und 1188 Auskultanten (1129 mit, 69 ohne Ad jutum),. ferner je-9 Oberstaatsanwälte (Hofräte), Ober staatsanwalt-Stellvertreter -und Kanzleidirektoren, 16 Kanz- lei-Oberoffiziale, 64 Kanzleibeamte der zehnten und elften Rangsklasse, 6 Oberrechnungsräte, 12 Rechnungsräte, 36 Nechnungsrevidenten, 39 Rechnungsoffiziale, 36 Rechnungs revidenten, 39 Rechnungsoffiziale, 36 Rechnungsasststenten, 26 Rechnungspraktikanten und 79 Amtsdiener. Im Ober landesgerichtssprengel Innsbruck

ist folgendes Perso nal in Stellung: 1 Landesgerichts-Präsident, je 4 Kreis gerichts- und 3 Vizepräsidenten, 8 Oberlandesgerichtsräte, 76 Landesgerichtsräte, 51 Bezirksrichter, 83 Richter, 3 Erste Staatsanwälte, 2 Staatsanwälte, 7 StaatsaMvalt-Stellver- treter, je 6 Kanzlei-Obervorsteher und -Vorsteher, 3 Kanz leiassistenten, 17 Kanzlei-Oberofsiziale, 150 Kanzleibeamte der zehnten und elften Rangsklasse, 1 Grundbuchsdirektor, 6 Grundbuchsführer, je 2 Gesangenhausverwalter und -Kontrollore, 6 Unterbeamte

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Seite 3 von 8
Datum: 19.07.1911
Umfang: 8
. . > 3 „Bozner Nachrichten', Bedarf an Gemüse direkt beim Produzenten mit Umgehung des Zwischenhandel und daher zu niedrigen Preisen einzu decken. Die Angebotlisten werden auf Wunsch allen Interes senten gratis und franko zugesendet. Anfragen wollen ge richtet werden an die Obstverwertungsstelledes Landeskul- turrates in Innsbruck, Karlstraße Nr. 9. Die Haftpflicht der Eisenbahnen Kr zerbrechliche Fracht güter. Gegenüber der bisher geübten Praxis und richter lichen Anschauung hat der Oberste

entschlagen, indem sie sich auf die Vorschriften des Betriebsregleinents .WM, sondM muß für den vorgekommenen Schaden als. haftpflichtig erklärt werden. Der zweite Richter in B., als Berufungsinstanz, gab der Berufung der Eisenbahnverwal tung keine Folge, indem er der Meinung des ersten Richters vollkommen beipflichtete, daß der Schaden durch die Schuld der. Eisenbahn verursacht worden sei. Tagegen gab der Oberste Gerichtshof in Wien der Revision der Eisenbahnver waltung Folge, hob das Urteil der ersten

und zweiten In stanz auf, und wies das Klagsbegehrenin seinem vollen Umfange zurück. Die Gründe hiefür lauten wie folgt: Nach dem Gutachten der Sachverständigen, auf welches die beiden unteren Richter ihre Entscheidung aufbauten, waren die in Rede stehenden Röhren Eisenröhren, aber so zerbrechlich ge gossen, daß sie ohne Zweifel in die Kategorie jener Gegen- stände gehörten, die nach ihrer besonderen Zusammensetzung der Gefahr eines Bruches ausgesetzt sind. Nach § 77 des Be triebsregleinents

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