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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 03.09.1923
Umfang: 8
, wo er am Samstag um 5 Uhr früh seinen Verletzungen erlegen ist. Der Verblichene war .27 Jahre alt. An seiner Bahre trauern die Mutter Frau Toni Gröbner, zwei Bruder Ludwig und Wolfgang, so wie zwei Schwestern. - MusKehnvZlg des ital. Patent-unS Markenschutzes Die „Gazz. Uff.' Nr. 200 vom 25. August ver öffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1797, womit die ital. Gesetzgebung betreffend des Schutzes des in dustriellen Eigentums auf die neuen Provinzen aus gedehnt hat. Diese tritt, insoweit nicht Ausnahms bestimmungen

im Dekret angeführt sind, am 25.' August in Kraft.' Die wichtigsten Bestimmungen des Dekretes sind: Art. 1. Zählt die in Betracht kommenden Ge setze und Dekrete auf, die nun in Kraft treten. Fer ner wird besagt, daß alle internationalen Verträge, die in Italien in dieser Sache dermalen in Kraft sind (über Schutz der Handels- und Fabrikmarken, Modelle, Zeichnungen und Jndustriepatente). Art. 2. Alle in den neuen Provinzen derzeit zurecht bestehenden Rechte bezüglich Patente, Mo delle, Fabriks

und ^ brauchen nicht erneuert zu werden; jedoch werden die Rechte von jenem Tage ab, an dem sie nach dem österr. Gesetze neuerlich registriert werden sollten, nach dem ital. Gesetze behandelt. 5. Hinsichtlich der öffentlichen Einsichtnahme und Abschriften der Re gistrierungen, Beschreibungen und Dokumente ist künftig ausschließlich das ital. Gesetz maßgebend. Art. 4. Die derzeit in den neuen Provinzen an hängenden (laufenden) Gesuche sind binnen 6 Mo naten kostenfrei gemäß den Bestimmungen des ital. Gesetzes

zu erneuern. Bewilligungen werden dann auf Grund der neuen Gesuche mit Gültigkeit für die alten und neuen Provinzen erlassen. Art. 5. Wer (nach Art. 2) die Registrierung seiner Rechte verlangt, kann auch die Ausdehnung deren Gültigkeit auf die alten Provinzen, jedoch auf sein Risiko und Gefahr und vorbehaltlich der vorbestehenden Rechte Dritter, verlangen. Hiefür ist eine feste Gebühr von 60 Lire für Patente, 30 L. für Markenschutz, 10 Lire für Modelle und Zeich nungen zu erlegen. Im Register

und Zertifikat wird der Vermerk eingetragen: „Auch in den neuen Pro vinzen gültig.' Die solchermaßen in den alten Provinzen (durch die Ausdehnungsforderung) er wachsenden Rechte werden nach den ital. besetzen geregelt. Die Ausdehnung ist jedoch ungültig bezw. wirkungslos, wenn der zum Schutze beantragte Ge genstand (Patent, Marke usw.) in den alten Provin zen bereits für den öffentlichen Gebrauch preisge geben ist. Für die Aufrechterhaltung solcher Rechte gelten die unter Punkt 1 im Art. 3 angeführten

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 01.12.1924
Umfang: 8
die Anmeldung aller Adelstitel zwecks Eintragung in die Register des rö mischen Adelsrates angeordnet und die Weiterfüh- rung des ni.chtangemeldeten Adels nach dem 1. Jän ner 1925 verboten. Es herrschte lange Zeit Zweifel, ob dieses Dekret auch auf die neuen Provinzen An wendung zu finden habe, nachdem die für die Tra gung des Adelstitels geltenden italienischen Gesetze noch nicht aus die neuen Provinzen ausgedehnt wor den sind. Um sich Gewißheit zu verschaffen, wurden seitens eines Kreises

von Interessenten direkte Er kundigungen bei dem römischen Adelsamte und bei verschiedenen anderen Behörden eingezogen. Die „consulta araldica' in Rom steht nun auf dem Standpunkte, daß das Dekret vom 2(>. März 1924 auch auf die neuen Provinzen Anwendung finde und daß die Anmeldungen, da ein eigenes Adels amt für die neuen Provinzen nicht errichtet wurde, beim römischen Ädelsamte zu erfolgen hat. Auf dem gleichen Standpunkte stehen auch die Präfektur in Trient und die anderen befragten Aemter. Es kann daher

kein Zweifel sein, daß seitens der zuständigen Behörden das Dekret auch auf die neuen Provinzen angewendet wirb, was formell auch, zweifellos rich tig ist, ^a dieses Dekret keine Einschränkung auf die alten Provinzen enthält. TVir machen daher auf merksam, daß m i t 31. Dezember 1924 der Termin zur Anmeldung dieser Adelsrechte abläuft. Jeder Anmeldung sind die vorgeschrie benen Dokumente und Bescheinigungen beizüschlie- ßen, gleichzeitig ist ein Betrag von Lire 100.23 an Liebe so schnD Arbt> darf

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 12
Datum: 17.06.1922
Umfang: 12
Aufträge entgegen. Die fortlaufende Annahme des Blattes gilt als Abon nements-Verpflichtung. Annoncen u. Verwaltung: Tetephdn 18Ü Die italienißhen Crbjchasts- unö Schenkuttgsüebühren. k- 136 Samstag, 17.» u. Sonntag, 18. Iuni1932 30. Iä^rg. P Über die in Italien seit 5. Februar d. Js. aideil neuen Erbschafts- und Schettkungstaxen, auf die neuen Provinzen ausgedehnt wer- 8 sollen. Daraus entnehmen wir, daß in Italien ^ckrt von Steuern seit dem Jahre 1897 durch — Verordnungen geregelt worden ist, wovon

ein: -5> „Die Kammer ladet die Regierung- ein: 1. In den neuen Provinzen (wozu auch wir ge hören) die bestehenden Schulordnungen, die dem Grundsatze des Selbstrechtes entsprechen, beizubehalten und zu verbessern. 2. Sogleich die wirtschastlicke und rechtliche Gleichberechtigung aller Mittelschullehrer der neuen Provinzen mit Einbegrisf ihrer erworbenen Netchsansprüche durchzuführen. 3. Die notwendig gewordenen Lehrstellen in den neuen Provinzen systemmä ßig zu besetzen und ehetunlichst die notwendiges

Ausschreibungen zu erlassen. 47 Für die im „Alto Adige' wirkenden italienischen Lehrer angemes sene wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse schaffen. 5. In den neuen Provinzen Sckulbau- ten zu errichten, die dem Gesetze vom 4. Juni .1911 Nr. 487, § 24c und folgende und der Ver- , ordnung vom 26. Februar 1908, Nr. 156, § 291 !usw. entsprechen. I Die vorstehenden fünf Anträge wurden von keinem Laien eingebracht. Soweit es uns be kannt ist, war Abg. Tamanini anfänglich Volks schullehrer und wurde später

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Seite 3 von 8
Datum: 08.06.1922
Umfang: 8
können.--und-i zen Ersätze deKSchadens verhalten werden. ^sioeit der , Bericht/ und-di^z Resolution- auf! der, Mger VersamMMg.-.'^ s<Zki'^oi:i^ ^!ijs i'chü Forderungen betreff ! de? Schule^ insbesondere? ' ^ii567üS9imben!neuen Provinzen.' 6nu 'In der'heutigen Vormittagssitzung^der Kam Mnend füv-da^'waKidie.Sozial^mo^rateN'T^^ , ^ „ Wozialdemokratenizustgen-wollm».!u«EKib^> l ehsns'k^sen auch M den neuen Provinzen dm Bauer in der Form des von Abrain an- Einzuführen, um die Anleihegewährung zum chien roten Hahns

der Lehrer der neuen Provinzen soll systemisiert werden. Nach Südtirol sollen ausgezeichnete Lehrer ' geschickt werden, die beide Sprachen können. Diese Leh rer sollen eitle besondere Entschädigung erhal ten.- Die vielen unterrichksckädigenden Vakanzen sollen ganz oder wenigstens zum Teil ausgeho ben werden. Die Lehrer sollen von Personen und politischen Parteien völlig unbeeinflußt bleiben. Der Religionsunterricht soll freigestellt nisation und der Organisation der Bauern ans- werden: in freien Staaten

in den neuen Provinzen seien bedau erlich, den armen Gemeinden sollen von der ,Spar- und Darlehenskasse Anleihen zum Bau von Schklhäuisern gegeben werden. Den Leh rern sollen die Pensionen nach Ken heutigen Be- Italien. Genua-Debatte in der Kaimmer. Rom. 7. Juni ^ der Kammer begattn gestern die Debatte zügen ausgezcchkt werden. Redner verzeichnet die Konferenz von Genila. Morizzi auch einige Meinungsverschiedenheiten zwischen eine Tagesordnung vor. die die Haltung den Lehrern der alten u. neuen Provinzen

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 15.09.1921
Umfang: 8
. ? > ^ ^ WichtigeDettete. Die staatliche und autonome Verwaltung, ^die Beratungskonmnfsionen.- . . Rom, 14. September. Folgende Dekrete stehen unmittelbar vor der Veröffentli chung: Ein Dekret über die staatliche und autonome Verwaltung in den neuen Pro vinzen sowie ein Dekret vom 8. September 1921, das die Gebiets- und zentralen Be ratungskommission für die neuen Provin zen einsetzt -und deren Geschäftsordnung regelt. ' -, - ' Der Minister für die neuen Provinzen Exz. Salata hat sich bereits

am 4. d. M. vor den Vertretern des Trentino über die provisorische Systemisierung der neuen Provinzen geäußert. Demnach werden bis zur verfassungsmäßigen. Regelung außer ordentliche provisorische Landes- ausschüsse eingesetzt. Diese haben das Recht, der Regierung die Erlassung von ge setzgeberischen Vorkehrungen, die in die Kompetenz des Landtages fallen, vorzu schlagen. Diese Ausschüsse werden von der Regierung ernannt. Zur. Regelung der endgültigen Einrich-. tung der neuen Gebiete ist serners die Ein- setzung

von beratendenKommis- sione n beabsichtigt. . Diese haben die Auf gabe, geeignete Vorschläge für eine defi nitive Gestaltung aller Zweige der Verfas sung zu machen, z. B. über die Abgrenzung der Provinzen, die Bestimmung der Lan des- und Gemeind'eautonomie und der dem Provinziallandtag zustehenden gesetzgeben den Rechte. Es werden drei derartige Kom missionen eingesetzt, darunter eine für die Wenezia Tridentina. Mitglieder der Lan deskommissionen sind die Senatoren und -Abgeordneten der betreffenden Wahlkreise

und eine Anzahl von Mitgliedern, die der Ministerpräsident aus den politischen Par teien ernennt. Die Zähl dieser Mitglieder darf nicht größer fein, als die Hälfte der Gesamtzahl der Senatoren und Deputier ten. In Rom wird eine Wköpfige Zentral kommission gebildet, die der Ministerpräsi dent ernennt und zu welcher ebenfalls Par teivertreter beigezogen werden sollen / : ^^ ItalßStk - Königsbesuch m den neuen Provinzen. Wie verlautet, steht in absehbarer Zeit der Besuch des Königs im Trentine bevor

und es „Bozner Nachrichten' 15. September igZi' sei möglich, daß der Körng seinen Besuch auch nach Südtiro^ ausdehnt. Die WehrMicht in des neuen Provinzen. Aus R o m, 14. ds., wird folgendes ge meldet: Kriegsminister G a s p aro t t o hat mit Senator Salata und den kompetenten Stel len im Kriegsministerium und Marineministe- rium über die endgMge Fassung der vom Mi nisterrat beschlossenen Dekrete betreff Ausdeh nung des Gesetzes und der' Verordnungen über die Rekrutierung zu Heer und Marine beraten. Es wurde

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Seite 1 von 8
Datum: 30.10.1920
Umfang: 8
. Dt« fortlaufend« Annahm« des Blatte» Mk M Abonnements-Verpflichtung. «kead» » «Hr. Ur. 249 Samstag, 3V. Oktober 1920 S8. Jahrg. MMWMiieMlieilWn AMezWienMilVMiiizW. Mit kgl. Dekret vom 26. Oktober wurde das Verfassungsstatut des Königreiches Italien im Styx des Gesetzes vom 26. September 192V auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Im Amtsblatte wivd gleich- zeitig xin Bericht des Ministerpräsidenten an den König veröffentlicht. In diesem Berichte wird gesagt: Das' Statut, welches ein unauflösliches Band

zwischen Krone und Volk «darstellt, wird als unwiderrufliches Staatsgrundgesetz der Monarchie auf die neuen Provinzen inner- half, der von der Natur und der Geschichte bestimmten Grenzen ausgedehnt. Aller- dinstg sind viele Bestimmungen des Statu- tes durch spatere Gesetze überholt worden. Düs?. Elastizität des..Statutes hinderte nie die Entwicklung d«r liberalen Einrichtun- gen im Königreiche und wird so auch das A'. passen an die Rechtslage in den neuen Provinzen erleichtern: Auf diese Weise

'der zukünftiaen, en^Mtigen Systemisierunq derneuen -Pro» vÜÄM nmhren. I Me Regierung schickt sich letzt zur schwierigen Aufgabe an. ^is mit den Einrichtungen des? Königreiches in Ein- kläiig qu- bringende Neuordnung in den Neun: 'Provinzen stufenweise! einzuführen. Die nmen Staatsbüraer ohne-Unterschied der Sprchch>.werden -sichivon' nun gn eben. falls auf das Statut stützen, welches das Königreich mit femem Herrscher in L'.ebe verbindet. '/ ^ Wir bemerken'zu dieser Regierungse>r» Klärung, «daß mit dem Worte

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Seite 3 von 8
Datum: 13.01.1921
Umfang: 8
zähle. Der.'Reichsverband kenne weder Politik noch Parteien, er frage auch nicht danach, ob jemand Offizier oder ein- facher Soldat gewesen sei; er wolle nur die Invaliden sammeln und einigen, um ihre wirtschaftlichen Interessen fördern zu Kön- nen. Aber der Reichsverband frage auch nicht nach! der Fahne,unter der jemand seine Pflicht getan habe; darum sei er schon im Frühjahr 1919 energisch für die Invaliden der neuen Provinzen eingetreten und habe deren Gleichstellung mit den Invaliden des Kgl

. Heeres verlangt. Der Reichsver- band betrachtete dies als eine Frage der Humanität; Politik kenne er nicht. Red- ner sprach die Hoffnung aus, daß es der Menschheit künftig gelingen werde; Kriege zu vermeiden. ' In dieser Hinsicht seien die Invaliden eine dauernde Mahnung. Mit Nachdruck habe sich der Reichsverband da- für eingesetzt, daß die Invaliden der neuen Provinzen dieselben Pensionen erhielten, wie die Invaliden des alten Reichsgebietes. Diese GleiMtellung werde nun auch gesetzt lich

bei der Re gierung Einfluß besitze. Prof. Mim wies nach, daß alles, was für die Invaliden der neuen Provinzen geschehen sei, eben der Reichsverband erwirkt habe; auch das letzte Gesetz über die Aufbesserung der Invaliden- gehälter habe der, Reichsverband in Rom sozusagen erzwungen. Redner bemerkte noch, er hoffe in Kürze mit den deutschen Statuten wiederzukommen und dann möch- ten.die DeutschfüMroler in vollster Freiheit beschließen, ob sie dem Reichsverbande bei treten und mit ihm gemeinsame .Sache inachen

Provinzen wegen Nachlässigkeit in der Ausübung seines Dienstes MM Amte enthoben. Es wird jedenfalls interessant sein, zu erfahren, was sich dieser deutsche Beamte zu Schulden hat kommen lassen, daß in dieser Weise ge- gen ihn vorgegangen werden mußte. Todesfälle. In Bozen verstarb heute Fräulein Maria P l a nöts ch er, Kmzwa- rengeschäftsinhaberin. im 59. Lebensjahre an GehirnentZündung. Das Leichenbe- gängnis findet am Freitag um halb 5 Uhr nachmittags statt. — Die Beerdigung des Briefträgers Alois

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Seite 2 von 8
Datum: 19.12.1923
Umfang: 8
die Steuern für Autos -und Fahrräder im kom menden Jahre festgelegt. Diese Steuern bleiben gleich wie im jetzigen Jahre. Für öffentliche Mietautos wird die Anbringung einer Tafel mit der Aufschrist „Noleggio 61 rimessa' obli gat gemacht. Ueber Vorschlag des Justizministers wurde dann ein Dekret über die Ausübung des Advokatenkberufes in den neuen Provinzen genehmigt. Gemäß dem neuen Dekrete können ins Album der Advokaten in den neuen Provinzen auch jene eingeschrieben werden, die wegen des Krieges

an Universitä- — ten des Königreiches doktrierten und in das Album der ölten Provinzen eingetragen wur den. Durch ein anderes Dekret werden die G e- fangniss prengel gemäß den letzten Auf hebungen von Unterpräfekturen geändert. Heute werden die Beratungen fortgesetzt. Wir machen eigens aufmerksam, daß es sich bei den vorhin besprochenen Vorkehrungen be züglich der Verwaltung von Wohltätigkeits einrichtungen und -Anstalten um öffentliche Institutionen handelt. Oeutsihlsnö. Maßnahmen außerordentlich schwerer

den Herrn E. Giulini wurde für das den Fvem- denverkehrsbestrebungen entgegengebrachte rege Interesse der Dank ausgesprochen. Die Frem- denverkehrskommission Bozen beteiligt sich ge meinsam mit der Stadtgemeinde Meran cm jenen Schritten, die entsprechend den bisherigen Beschlüssen der Vereinigung der Kurorte Ita liens durch das Inkrafttreten des neuen Ge meindegesetzes -notwendig erscheinen, um die in den neuen Provinzen bisher auf. Grund eigener gesetzlicher Bestimmungen eingeführten Kur

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 28
Datum: 19.05.1907
Umfang: 28
unterrichten -und Erfahrungen sammeln, indem er zunächst ein oder zwei Jahre bei einem Grundbesitzer arbeitet. Ansiedler mit beschränkten Mitteln sollten sich nur in der Nähe schon besiedelter Gegenden nie derlassen. Für sie kommen, hauptsächlich die Provinzen Buenos Aires und Santa Fe, einzelne Teile der Provinzen Cntre Rios und Cordoba, sowie die Territorien Pampa central und Rio Negro in Setracht. Ganz verfehlt ist es, wenn Einwanderer sich in einzelnen Gruppen in entlegenen Gegenden ansiedeln

Buenos Aires. Hier muß ein ganz einfacher Mann 6 Kronen den Tag verdienen, wenn er nicht in Schulden kommen will. Die Zahl der Be schäftigungslosen in der Hauptstadt wird bei einer Ein wohnerzahl von rund einer Million mit 30.000 angegeben. Außerhalb der HauptstaÄ, draußen in den Provinzen, kön nen am ehesten noch solche Handwerker auf Arbeit rechnen, deren Arbeit mit der Landwirtschaft zusammenhängt, wie Schmiede, Mechaniker für landwirtschaftliche Maschinen, Tischler, Zimmerleute, Klempner etc

der Rechtsschutz in diesem Lande, namentlich in entlegeneren Provinzen, nicht immer den berechtigten Anforderungen entsprechen. ! , Lehrknrs für Aspiranten auf Postoffiziantenstelten. Die k. k. Post- und Telegraphen-Direktion eröffnet auch Heuer eine sechsnronatliche Praxis für Bewerber um Postoffizian tenstellen. Die mit einem 1 Kr.-Stempel versehenen, ord nungsmäßig belegten - (Heimatschein, Leumundszeugnis, Tauf- oder Geburtszeugms, Zeugnis über den beendeten Besuch des vierten Jahrganges einer Mittelschule

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Seite 1 von 8
Datum: 05.12.1921
Umfang: 8
Mitgliedern: Exz. Salat a, Chef des Zen- tralamtes der neuen Provinzen; die Vertre ter der Provinzverwaltungen Senator Chersic für Istrien, Conei für die Venezia Tridentina, Adv. Lubin für Zara, Pettcrrin für Friaul, Dr. Pitacco für Trieft; die Staatsräte Brocchi und Bonfioli; die Abge ordneten Bonelli (Faseist von Trieft), de Berti (Reformist von Pola), Degasperi (Po- polaripartei von Trient), Gross (Sozialist von Trient), Krekic (von Zara), Podgornik lSlawe von Görz), Pogatschnig (Libe raler von Parenzo

Gegenüberstellung . mit Allglmeivem Mzeigee. Schriftleiwng und BerValwng Bozen, WMerplatz M IL Montag, de« S. Dezember 1931 immer aus die Erhaltung der regionalen und provinziellen Autonomien ge sehen habe. Senator R inaldini sprach über eine Tagesordnung, daß bei den kom- Menden Gemeindewahlen in den neuen Provinzen das Proporzsystem verwendet werden solle. Die Frage wird in einer nächsten Sitzungen beraten werden. ^ e - gaspari schlug vor, vor allem a-de'.^; die Frage der cegionaten

Wir^ch.'/: einer Kommission zum sofortigen Studium var zulegen, Foscari bewnte auch, daß diese Frage möglichst schnell erledigt werden müsse, weil sie ja auch mit einer anderen sehr wichtigen Frage, der Teilung der an nektierten Gebiete, in engstem Zusammen hang stehe. Der Präsident schlug dann vor, das Zentralamt möge in kürzester Zelt diese Fragen sowie andere wichtige, wie- L u t o- n o mi e, Teilung der Machtbefugnisse zwi schen Provinz und Parlament, Abgren zung der Provinzen, beraten und spätestens Mitte Feber

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Seite 2 von 16
Datum: 08.10.1908
Umfang: 16
ist. Allerdings ivird diese definitive Regelung einem späte ren Zeitpunkte-Vorbehalten bleiben, weil es hiezu schwieriger BcrljMdlungen zwischen den beiden Staaten der Monarchie bedarf. Die Pläne einer desinitiven Regelung sind bereits Gegenstand eingehender Beratungen zwischen den beiderseiti gen Regieruygen und -der gemeinsamen Regierung, und es liegen bereits mehrere Projekte für- die staatsrechtliche Ein fügung der okkupierten Provinzen vor. Von diesen Pro jekten steht besonders das folgende

im Vordergrunde: Dos (Hebtet der okkupierten Provinzen soll in drei Gr' >pen ge teilt nnd in folgender Weise an Oesterreich-Ungarn ange gliedert werden: Die He rzegow i n a und das östlich von den Dinarischen Alpen liegende Gebiet Bosniens bis zur Gebirgskette der Cernagora soll mit Dalmatien vereinigt werden. Dalmatien bekäme dadurch ein entsprechendes Hin terland und würde auch strategisch eine größere Bedeutung erlangen. ' Bei diesem Anlasse soll auch die staatsrechtliche Stellung Dvlmatiens

, das,bekanntlich nominell zum Staats gebiete Ungarns gehört, definitiv geregelt tverden, indem Ungarn zustimmt, daß das vergrößerte Kronland Dalmatien auch verfassungsmäßig definitiv zu Oesterreich gehöre. Diese Konzession Ungarns würde dadurch erlangt werden, daß -der , 8. Oktober 1908 231 überwiegend größte Teil der jetzigen okkupierten Provinzen an Ungarn beziehungsweise Kroatien angegliedert werden soll. Dem nächsten Plane zufolge soll die zwei t e Gruppe, das ist das große bosnische Gebiet

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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1897
Umfang: 8
der Abgeordnete Dr. Wackern ell das Woct. (Schluß folgt.) Rundschau. ^ - Bozen, 22. Februar. Oesterreich-Ungaro. Di.e W a hlbew eg nn g. Am 4. März beginnen in Oesterreich die Wahlen für das Abgeord netenhaus. Den Reigen eröffnet in allen Provinzen die neu geschaffene Kurie des allgemeinen Stimmrechts, die insgesammt 72 Mandate zu ergeben hat, ihr folgen die Landge meinden, die 130, die Städte, die 117, die Handelskammern, die 21, endlich die Großgrundbesitzer, die 85 Mandate zu be setzen haben. Bezüglich

der Wahlaussichten wird geschrieben: Wiewohl die Wahlbewegung schon seit einigen Wochen in stürmischen Flusse, ist in einzelnen Provinzen sogar schon die Wahlmännerwahlen für die Kurien der Landgemeinden und des allgemeinen Stimmrechts vorgenommen worden sind, fehlt noch immer jede Möglichkeit, sich ein auch nur annährend richtiges Bild des Wahlausfalls, zu machen. Noch nie seit dem Beginne des Verfassungslebens in Oesterreich herrschte ein so unentwirrbares Durcheinander der Parteien und Grup pen

herrscht in Bezug auf das Wahl- ergebniß in der Kurie des allgemeinen Stimmrechts, deren Mandate sich auf die einzelnen Provinzen folgendermaßen ver theilen: Böhmen 18, Galizien 15, Nicderosterreich 9, Mähren 7, Steiermark 4, Oberösterreich und Tirol je 3, Schlesien, Bukowina und Dalmatieu je 2, Görz, Jstrien, Kärnten, Krain Salzburg, Vorarlberg und Trieft je 1. Anfänglich rechneten die Sozialdemokraten darauf, mindestens zwei Dutzeud diesen Mandate zu erobern, dann sprachen

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Seite 2 von 12
Datum: 07.06.1900
Umfang: 12
blutiger Kolonialpolitik sind Bosnien und Herzegowina wirklich ein lichter Punkt. Hier hat die gebildete europäische Macht, die 1878 die.militärische Besetzung und civile Verwaltung der verarmten Provinzen übernahm, wirklich erziehend ge wirkt und hier die wahren Segnungen der Kultur ver breitet. Der österreichisch-ungarischen Monarchie ist in Bosnien Herzegowina ein Werk friedlicher Colonisation gelungen, um das alte Colonisatoren, wie die Engländer selbst, sie beneiden mögen. Man. dars

' werden wird, ist auch dem bosnisch-herzegowinischen Mo- hamedaner geläufig. Zur Zeit der österreichischen Besetzung befand sich Bosnien etwa noch im 14. Jahrhundert. Seitdem hat österreichisches, hat deutsches Kapital sich besruchtend in die neuen Provinzen ergossen. Westeuropäische Intelligenz beutet die reichen Wasserkräfte, die Kohlenschätze, die Waldungen aus. Die Regierung hat landwirthschaftliche Schulen, Mnsteranstalten für Getreidebau, Viehzucht, Obstkultur anlegen lassen. In staatlichen Gewerbeschulen

hat ibre Fürsorge auch in einem wichtigen Punkte auf die bosnischen Frauen erstreckt, indem sie ihnen weibliche Aerzte schickte, eine wahre Wohlthat besonders für die Mohamedanerinnen. Hinsichtlich der weiblichen Bevölkerung beider Provinzen bleibt jedoch den Herrschern und Gesetzgebern noch viel zu thun. Die serbisch-kroatischen Frauen führen ein Leben voll Arbeit nnd Mühsal, das die Ueberlieferung vom schwachen und schönen Geschlecht Lügen straft. Schön ist das bosnische Kr. TS8 Land, schön

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