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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 32
Datum: 11.10.1903
Umfang: 32
. Diese Aenderung bezieht sich auf die Paragraphe 8 und 9, die den Vorschriften, wie sie fiir die Staatsdiener gelten, nach gebildet werden und künftig besagen, wie folgt: Der § 8 sagt, daß der Pensionswerber nach 10jähriger Dienstzeit 40 Pro zent feines Gehaltes, bei jedem weiteren Dienstjahr um 3 Pro zent mehr und bei 30 Jahren Dienstzeit den vollen letzten Ge halt als Pension erhalt Der Mindestbetrag derselben beträgt UntÄ allen Umständen 400 Kronen. Der neue § 9 besagt, daß die Witwe nach zehnjähriger

Dienstzeit ihres Mannes ein Drittel des Gehaltes desselben zu bekommen habe (aber miw bestens 400 Kr.) und für jedes Kind ein Fünftel der Pension als ErAiehungsbeitvag. .Die Summe aller. Erziehungsbei träge darf aber die Höhe der Pension selbst nicht übersteigen. (Wird einstimmig ohne Debatte angenommen.) - Der Diurnist Richard Fro m m e l sucht um das Defini tivem an. Er Äent bereits feit mehr als 3 Jahren, ist der verwendbarste der Diunnsten, tüchtig, geschickt und fleißig. Im Hinblick

auf diese Eigenschaften, sagte der Bürgermeister, sei sem Gesuch ausnahmsweise zu bewilligen, ihm 1400 Kr. Jahresgehalt' zuzuerkennen und der Titel. Kanzleigchilfe (wie im Statils der Staatsdiener) zu verleihen. — Ohne De batte einstimmig angenommen Der W i t w e nach dem Amtsdiener Anton Raban s e r, der im Juli gestorben ist, werden als Pension und Erziehungs beitrage Kr. bewilligt. .. . Der Urchitekt im Hochbauamte Herr N o l t der bisher 180 Kr. pro Monat an Gehalt bezieht, und der Zeichner im selben Amte Herr

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