behängen zu haben, be kannte sich aber als nicht schuldig. Er habe die Tat nach Ueberlegung und ohne Mitschuldige begangm. Der Ange klagte erklärte dann, daß er schon vor zwei Jahren, als er sich in Wien aufhielt, den Gedanken gefaßt habe und auf die Idee gekommen sei, daß Graf Potocki bestrast werden müsse. Graf Potocki sei bestrebt gewesen, mit allen Mitteln, legalen oder nichtlegalen, nur die Herrschaft des Adels zu . erhalten, und zwar auf Kosten der städtischen und ländlichen Bevölkerung
. Siczynski führte aus, daß Graf Potocki kein Mittel gescheut habe, um den Feldarbeiterstreik zu unter drücken. Kerker und Untersuchungshaft Waren an der Ta gesordnung. Graf Potocki habe nicht wie ein Statthalter regiert, sondern wie,ein Despot in seinem Reiche. Der An geklagte schilderte dann die Vorgänge anläßlich der Wahl rechtsbewegung und erklärte, daß es die- Idee des Kaisers .war, das allgemeine Wahlrecht einzuführen; Graf Potocki habe jedoch in seinem Wirkungskreis« dagegen gearbeitet. Ter
auf der einen oder der anderen Seite Leichen fallen; Wenn aber das Ideal des polnischen Volkes ein Graf Potocki sein soll, so sollen seine Nachfolger wissen, daß auf 'einen nicht geschlichen Kampf mit nicht gesetzlichen Mitteln geant wortet werden wird. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er die Absicht gehabt habe, den Statthalter zu töten, antwortete der Angeklagte, er habe die Absicht gehabt, ein Attentat aus zuführen, ohne Rücksicht darauf, ob der Tod eintritt oder nicht. Den Tod allein habe er nicht beabsichtigt. Die Pho