, wenn der Langenberg sich recht bald mit der Rita Marburg verlobte.' - . Eugen zog die Gabel, die er schon zum Munde geführt, Wieder zurück und ließ diesen beinahe offen stehen. >,Nanu?' fragte er erstaunt, „hast Die dergleichen zwischen ihnm bemerkt?' — „Nein, das nicht, aber ich wünschte es lebhafte' — „Du?' rief Bertha belustigt, „ja bist Du etwa im Geheimen eine Heiratsvermittlerin?' . „Mein Kindchen', erwiderte die alte Dame wohlwollend, ,>ich möchte Dir rathen, die Sache nicht so auf die leichte Achsel
zu nehmen. Ob sie sich wollen, weiß ich nicht. Ich wünschte nur, daß sie.sich heiraten nwchten, damit Ihr nicht in die un angenehme Lage kämt, die Beiden aus Euever Behausung — hinauszuwerfen!' ' . „Aber Tante—!?' „Tantchen, was denkst Du?' „Was ich sehe. Der Langenberg kann Dich nicht Ver gessen, liebe Bertha — und die Rita Dich nicht, mein Sohn!' „Tante, ich bitte Dich', warf Eugen fast ärgerlich ein und wollte seiner Tante Zeichen machen, still zu sein. Ach was!' rief aber da die Tante
, wo die Bei den sichvorheroffenbar airf Euch beide gespitzt hatten.' l „Solltest Du nicht Gespenster sehen, Tantchen?' fragte Eügen lächelnd. „Lacht mich altes Mädel immerhin aus,' sagte sie ruhig, „aber denkt än mich, wenn ich Recht behalte.' die Tante gegangen war, ergriff Eugen Berthas Hand. „Höchstes Vertrauen,' sagte er zu ihr. „Höchstes Vertrauen,' antwortete sie, sich an ihn anschmieget. ^ 6. Kapitel. ./ .Etliche Wochen später, -es ging stark auf Weihnachten, saßen Luckhardt in denr behaglichen Wohnzimmer ihres Hau- ses
. Er will nicht.' Erwin schüttelte den Kopf. „Das verstehe ich nicht ---- er, der Waghalsige, der Amerikaner.' „Wenn die Auskunft aber doch schlecht war —' „Ich bitte Dich, solch' eine alte Firma! Mit .Kußhänd chen macht man das.' » „9km möchte ich aber auch gern, daß Eugen 'die Sachs mcht aus den Fingern gäbe, aber wie machen wir das nur? Ich kann doch nicht sagen, daß ich Dir etwas mitgetheilt habe?' .7 , > - „O, nichts leichter als das,' erwiderte Erwin überzeu gend mrd gab ihr nun einige Verhaltungsmaßregeln