sie ohne Bedenken unterschreiben oder selber schreiben könnte. Nur im Alto Adige dürfe man solche Sachen nicht schreiben, ja nicht-einmal lesen. Es fei verboten^ denn der Alto Adige sei zwar Italien» wie ersichtlich aus dem Besuch des Königs und den Besuchen der Fascisten, aber anderseits auch noch Osterreich, was nämlich die Zensur anlangt. Der „Lavoro' verweist darauf, daß die „Bozner Nachrichten' den Artikel Ronkalis ohne weitere Bemerkun gen brachten und für sich allein wirken ließen, indem sie bloß
. Der „La voro' bespricht nun die Beschlagnahme und ihre Begründung und wendet sich dann in lebhafter Weise an das italienische Volk, welches er anruft, sich um die Freiheit der Presse zu interessieren. „Die Freiheit der Presse ist im Alto Adige folgendermaßen bestellt: Bürger Italiens, Ihr habt das volle Recht, Artikel zu drucken und zu le sen in Genua — in Bozen dürft ihr das nicht. Was man im Blatte „I Combat- tenti' lesen kann, was ihr vorhin auf die ser Spalte des „Lavoro' gelesen habt — in Bozen
ist das verboten.' Es wäre interes sant, meint das Blatt des Onorevole Ca nepa, zu erfahren, ob außer der Beschlag nahme der deutschen Übersetzung auch der italienische Originaltext hätte konfisziert werden dürfen. Die Blätter „I Combat- tenti' und die vorliegende Nummer des „Lavoro' wären in diesem Falle erlaubt bis zum Trentino, aber zu beschlagnahmen im Alto Adige. Dies alles aus Grund des österreichischen Preßgefetzes, das man iü Geltung belassen; gleichsMT? als Entgegen kommen für die dortigen
Selbstverwal- tungswünsche. Und diese ungeschickten Deutschen des Alto Adige wollen die Auto nomie. Da haben sie ja schon ein Stück Autonomie, sogar mit österreichischem Bei geschmack. Der „Lavoro' registriert weiter die Aufhebung der Konfiskation durch das Kreisgericht Bozen und ihre Begründung. Dann befaßt er sich mit dem Einspruch, welchen die Staatsanwaltschaft gegen das Erkenntnis des Kreisgerichtes an das Obergericht in Trient gerichtet hat. Das Nächstfolgende im „Lavoro' unterlassen
des Alto Adige zur Gänze deutsch ist, ja urdeutsch (teäesedis- Lima), das unverfälschte Geschlecht des An dreas Hoser> darum haben wir feierlich er klärt, daß wir ihre autonomen Rechte und ihre Gefühle gewissenhaft achten und ihnen alles Althergebrachte lassen wollen, soweit es mit der politischen Einheit vereinbar ist.' Der Artikel verweist aus gewisse Äuße rungen Nittis und Orlandos bezüglich der Militärpflicht und kommt dann wieder auf die Zusicherungen betreff der Autonomie. Dieselben seien erfolgt