verlang ten und im hier beigeschlossenen Me moriale angeführten Dokumente lenken. Es wird sich empfehlen, wenn die Interessiertei!, die sich gegen jede Ent scheidung de< Foreign Office, welches eira von der k,gl. Botschaft in London ausge stelltes Staatsbürgerschaftszeugnis nicht: für hinreichend hält (eine Entscheidung^ die jene kg], Botschaft auf jeden Fall zu verhüten trachten wird), schützen wollen, und jene, welche ihre Ansuchen dem Administrator of Austrian Proper ty. sei es direkt
oder auf anderem Wege als durch die kgl. Botschaft, welche sie daher mit dem von ihr ausgestellten Zeugnisse nicht versehen konnte, einge bracht hatten, die von der englischen Eegierung verlangten Dokumente 1 rasehest der kg]. Botschaft • in London zukommen lassen mit der genauen An gabe des Ansuchens, dem sie beige schlossen werden sollen. Zufolge des Telegrammes des Zeritral- anites., Nr. 4516-10. vom 19. März 1. J., wird in Ergänzung zum. Obangeführten ersucht, die Interessierten, zn. mahnen
, die anderen, im Verzeichnis spezifizier ten und von der englischen Eegierung verlangten Dokumente eihisenden zu wollen, auf dass sie die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer in England be sessenen Güter erhalten und falls sie ihre Ansuchen direkt dem «Foreign Office» eingesandt hätten,- weshalb die kgl. Botschaft in London sie mit dem bezüglichen Zeugnisse der italienischen Staatsbürgerschaft nicht hatte ver sehen können, wollen dringend diie neuen, von 'Obgenannter erforderlichen Dokumente der kgl. Botschaft einsenden-