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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1948
Beiträge zur Bevölkerungsgeschichte Bozens im 16. - 18. Jahrhundert.- (Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 8. 1948)
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Seite 21 von 158
Autor: Huter, Franz / von Franz Huter
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Anst. Athesia
Umfang: 157 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: T. 1. Die Herkunft der Bevölkerungs Bozens in den neueren Jahrhunderten : Bemerkungen zur Ausgabe des Bozner Bürgerbuchs 1551 - 1806. T. 2. Das Bruderschaftsbuch der Bozner Maurer 1602 - 1777
Schlagwort: g.Bozen ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1500-1800 ; <br />g.Bozen ; z.Geschichte 1500-1800 ; <br />g.Bozen ; s.Maurer ; s.Verbrüderungsbuch ; z.Geschichte 1602-1777
Signatur: D II Z 193/8 (2. Expl.) ; D II Z 193/8 (1. Expl.) ; II Z 193/8
Intern-ID: 273053
werden. Sigmunds Regierung gehört schon in di© Wende zur Neuzeit, unter ihm sind die ersten Gerichtsordnungen für das ganze Land ergangen; verschiedene Markt- und Polizeiordnungen allgemeiner Geltung stammen aus seiner Zeit. Unter ihm macht sich zuerst der Einfluß des juristisch gebildeten Berufsbeamten- tums bemerkbar 39 ). Die Bozner scheinen es mit der vermuteten Anordnung allerdings nicht sehr ernst genommen und haben oder das Bürgerbuch der 1. Hälfte des 16. Jahr hunderts

ist nicht auf uns gekommen. Jedenfalls entschloß man sich 1551 ein neues Buch anzulegen und selbst jetzt blieb es zunächst beim guten Anfang. Aul die Eintragungen von 1551 folgen solche von 1559 und dann bricht die Reihe wieder ab. 1578 nahm man einen neuen Aufschwung, und zwar, mit dauerndem Erfolg. Ihm das nunmehr neu begonnene Bürgerbuch hat man die wenigen Blätter von 1551 und 1559 später miteingebunden. Der unmittelbare Anstoß zur Wiederaufnahme der Bürgerbucheintragungen mag abermals von der Innsbrucker Regierung

eingeschoben 40 ). Der Neubürger oder Inwohner mußte sie eidlich bekräftigen. Auch deshalb mag die Innsbrucker Regierung die Evidenthaltung der Bürger und Inwohner befohlen haben. Wieweit man im einzelnen gegangen ist, mögen folgende Beispiele) zeigen: 1616 wurden die Handwerksmeister auf gefordert, die unkatholischen Gesellen zu entlassen, falls sie sich nicht binnen 14 Tagen bekehren, und keine weiteren ohne Wissen desi Rates aufzunehmen. Man sieht also, daß die Forderung der Regierung nicht durchaus

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