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Bücher
Jahr:
1894
Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
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Seite 102 von 231
Autor: Zangerl, Anton jr. / von Anton Zangerl junior
Ort: Bruneck
Verlag: Mahl
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Beil. zum ""Pusterthaler Boten"" 1893-1894"
Schlagwort: g.Bruneck;"z.Geschichte
Signatur: I 322.697
Intern-ID: 580695
: „Die Steur Extra ordinari TermynN und ordinarti betreffende, Weillen der deßhalber abganngne Fürstliche bevelch, die Aufladung dem Herrn Burger- maister' (Andrä Dorn) „thuet, solle Er selbige treiben, Zu Extraordinary Steur aber, gleichwollen 200 fl. außm Khornmaisterambt nemen, und die abstatung des Extraordinary Termynn thnen, doch aber ermelte 200 fl. eheist widerumben alhie in daß Khornmaisterambt leegen.' Daß diese Steuer nicht etwa identisch ist mit der am 18. Mai befohlenen und am 7. Juli

in Bruneck vorbereiteten, geht daraus hervor, daß nach dem Wortlaute des Rathsbeschlusses vom 7. Juli dieselbe schon bezahlt wurde (interim d. h. unterdessen) ehe der gewünschte Bescheid aus Brixen kom men konnte. Am 15. Oktober erfließt dann wieder das Decret, das we gen der neuerlichen Steuer von 200 fl. ein Zuwarten anempfliehlt, wel chem am 17. November ein nichterwünschtes Ende gesetzt wurde. Ans diesem Steuergebahren in Bruneck ersehen wir zugleich das, daß der Brunecker Bürger

von seiner städtischen Obrigkeit vor fremden (landesfürstlichen) Steuertreibern ängstlich geschützt wurde, indem dieselbe die auf die ganze Stadt entfallende Steuer, ohne daß dies hätte sein müssen, vorläufig selbst bezahlte und erst nachträglich von ihren Bür gern eintrieb. Auch die bischöflichen Steuern wurden von den Viertlmei- stern, d. i. den städtischen Steuercommissären, eingehoben. Das war eine nicht unbeträchtliche Milderung, da die Stadt ihren Kindern mehr kredi tierte und länger zuwartete als der Fremde

. Ueberdies entspricht dieses Verfahren ganz der Gewohnheit der bischöflichen Obrigkeit, die, wenn sie in eine landesfürstliche Steuer oder eine Reichshilfe willigte, nie sich ei nen Fremden auf den Hals Hetzen und bei ihren Uuterthanen direkt Steuer treiben ließ, sondern immer sich das Zu« eo!I«zotmM d. i. Recht des Ein tretens vorbehielt. Eine weitere Verlegenheit für die Stadt bildete das noch immer al lenthalben im Lande herumlagernde und lungernde Kriegsvolk, und das um so mehr, als Mitte August

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Bücher
Jahr:
1894
Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/580695/580695_81_object_4821718.png
Seite 81 von 231
Autor: Zangerl, Anton jr. / von Anton Zangerl junior
Ort: Bruneck
Verlag: Mahl
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Beil. zum ""Pusterthaler Boten"" 1893-1894"
Schlagwort: g.Bruneck;"z.Geschichte
Signatur: I 322.697
Intern-ID: 580695
die schuldigen Kreuzer und Leistungen abzuzwacken? Ich muß hier schon wie der die Urkunden sprechen lassen ; dieselben besagen sine irs et stnäio fol gendes: Rathsprotokoll vom 30. November 1629: „Deren vom Adl steur verwiderung wegen, soll An Ir Fürstlich Gnaden Auf vorige beschwör' (unbekannt wann eingereicht) „Am Annochige' (d. h. neuerliche) „gericht unnd gestelt werden.' Es handelte sich also wieder um Steuer verweigerung seitens des Brunecker Adels, der um derselben Sache willen bereits 1626

mit der Bürgerschaft einen Prozeß hatte, aber von Bischof Hieronymus Otto, der allerdings selbst bürgerlicher Abkunft war, abgewiesen wurde. (Vergleiche S. 55 f. dieser Blatter.) Unter dem gleich falls bürgerlichen Bischöfe Daniel hatte der Adel dann entweder es nicht gewagt oder nicht Zeit gefunden, das nämliche Kriegsbeil auszu graben. Nun aber, als einer von ihren Leuten Bischof geworden war, dachten die besser als andere Menschen Geborenen, der Sieg in der Steuer sache könne ihnen nicht ausbleiben und fiengen

den alten Streit wieder an, indem sie neuerdings die sonderbare aber für sie äußerst vorteilhafte Behauptung aufstellten, nicht nur ihre alten Edelfitze seien steuer- und leistungsfrei, sondern auch die von ihnen im Laufe der Zeiteu hinzuer worbenen bürgerlichen Häuser. Die Folge davon wäre gewesen, daß die Stadt nur mehr die Hälfte der Steuern eingenommen hätte, denn eine ganze Menge von bürgerlichen Häusern (d. i. von solchen, die nicht als adelige Ansitze erbaut worden waren) befand sich damals

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