und Tag bis zum Höchstaus- \ itt a ß e von 2 Kronen zu gewähren. . So kann jeder, auch der Minderbemittelte, in diesen Taget: der Not und der Bedrängnis unsere in teuren Vaterlande und dessen heldenmütig kämpfen den. Söhnen unschätzbare Dienste leisten. Um die Uebernahme zu erleichtern und zu ver einfachen^ werden jene, die Wiedergenesende und Verwundete, wobei es sich naturgmäß nur um Fälle leichteren-Grades bandeln kann, in volle Pflege übernehmen wollen, gebeten, dies der Kanzlei des Roten Kreuzes
anzugeben wäre, wann und wo die Stücke van bevollmächtigten Amtsper sonen des Roten Kreuzes abgeholt werden können. Wer geliehene Stücke nach Friedensschluß wieder zu erhalten wünscht, wolle dies eigens deutlich vermerken. In vielen Gemeinden ivird es sich empfehlen, zu diesem Zwecke eine Sam- melstclle für derartige Spenden zu errichten, deren Verwalter alles Zweckdienliche zur Uebergabe an die .Kanzlei des Roten Kreuzes in Innsbruck zu veranlassen hätte. Alle Sendungen an das Rote Kreuz
auch wir. Eure Abgeordneten, an euch we, herzliche Litte, neuerdings eure Hand zu öffnen und alles das, was zur Pflege und War tung von Verwundeten und Kranken gehört, dem „Roten- Kreuze" zu spenden oder, wenn es sich dazu eignet, doch we n i g st e n s lei h weise zu ü b e r l aff e n. Vorzüglich denke man aber dabei, j um von Geldspenden nicht weiter zu sprechen, an die Widmung von Bettstellen, Trabteinsätzen und Matratzen, Kissen, Bettdecken und Federbetten, Bett- und Leibwäsche, Schlafröcke, Taschentücher