zurück, damit niemand unsere Verabredung ahnt.' ' Der Priester lächelte und kehrte, ciuf den Arm des jungen Mädchens gestützt, zur Gräfin zu rück, die Herrn Dahl in Beschlag genommen hatte und versuchte, ihn zu überzeugen, daß sie im größten Elend sei. Auf diesem Gebiet war sie unerschöpflich. Sie hatte sich mit dem ge wesenen Notar zurückgezogen, ivährend Graf Rhoden sehr tugendhaft am anderen Ende des Salons mit anderen Gästen am Spieltisch sasz. Herr Dahl war ein Koloß mit schwarz gefärb tem Haar
und hängenden Backen, aber er hatte «inen klugen, durchdringenden Blick. In sei nem Aeußeren erinnerte er an einen Elefanten. ^.ìug auf Geldfragen gab der Pfarrer der Gräfin niemals unrecht. Cr selbst mar stets freigebig und den Annen gegenüber ebenso ver- schlvenderifch wie die Gräfin, wenn es sich um Lle Befriedigung ihrer Launen handelte. «Herr Dahl, Sie haben unrecht!' rief der Geistliche, sich im peremtorischen Ton an dem Gespräch beteiligend. „Wie können Sie das wissen^ Hochwllrden
, Sie haben nicht gehört, was ich sagte.' „Das ist mir ganz gleich. Sie haben jeden falls unrecht.' «Sie passen gerade zu der Gräfin.' »Oho, Herr Dahl, Sie gehen zu weit.' „Sie lassen mich nicht ausreden, ich meine in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten.' „Man kann nie genug Geld haben, nie genug ausgeben' „Auf diese Weise richtet man sich zugrunde.' „Dazu ist jeder berechtigt.' „Gut! aber Nicht dazu, andere zugrunde zu richten. Die Gräfin hyt die Vormundschaft über ihre Tochter, und ich teile die.Verantwor tung
der Gräsin ungeheuer sind. Der Haushalt verschlingt Unsummen und «hre Ausgaben sind...' „Dem entsprechend. Verlangen Sie, daß die Gräfin von Ehrenstein leben soll wie eine Aeh. bürgerliche Nentnerin in Neuhausen?' „Herr Dahl', fragte Elise schüchtern, „wäre es nicht möglich, »rem ganzes Vermögen !« die NN Hände meiner Mutter zu legen, ohne Kontrolle und ohne Schwierigkeiten?' „Cs gibt zwei Mittel, Fräulein: Erbschaft oder Schenkung Da Sie, wie ich vermute, nicht die Absicht haben, zu sterben
, um der Gräfin Ihr Vermögen zu hinterlassen, bleibt nur die. Schenkung, und dazu müßten Sie erst großjäh rig sein.' „Kann man mich nicht großjährig erklären?' è,Gewiß, und zwar entweder durch Ihre Ver« heiratung, in diesem Falle gelangen Sie unter die Vormundschaft Ihres Gatten; oder durch den Beschluß eines Familienrates, der durch das Zivilgericht bestimmt werden müßte. Sie hätte» dann das Recht> zugunsten Ihrer Mut ter, die es natürlich nicht annehmen würde, auf alles zu verzichten.' «Gewiß