Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 5. 1907
kann nach der Gewerbe-- Ordnung die Entziehung des Gewerbes zur Folge haben. (KüMgunge-- und Aue?iehoàìmg furGo^en,Sà undHwökfmakzreien. Nach Vorschrift des § 25 der kais. Verordnung vom IS. November 1858 (RGBl.Nr.213,LGBl. XXX. St. S. 454) findet die f. f. Statthaltern im Ein vernehmen mit dem k. k. Oberlandesgerichte zur besseren Regelung der in der Stadtgemeinde Bozen und in den Gemeinden Gries und Zwölfmalgreien bestehenden Termine hinsichtlich der Kündigung und Räumung von gemieteten Wohnungen, Wirtschafts
- lokalitäten (Gast- und Caf6häuser), sowie Geschäfts- und Verkaufsläden, dann bezüglich der Stadt Bozen auch von Berkaufsständen unter den Lauben nach- stehende Bestimmungen festzusetzen und zur allgemeinen Darnachachtung kundzumachen: 1. Wenn kein besonderes lleberemkommen der Parteien über die Fristen zur Aufkündigung und Räumung von gemieteten Wohnungen vorliegt (§ 2, lit. a, obiger Verordnung), so ist anzunehmen, daß die Miete (mit Ausnahme der sogenannten Monats- zimmer) auf ein Vierteljahr
der Miettermine und der Kün- digung der Wohnungen im Punkte 1 und 2 Gesagle hat auch für die Kündigung von Wirtschaftslokalitäten (Gasthäusern, Cafehäusern) und von Geschäfts- und Berkaufsläden, fowie bezüglich der Stadt Bozen auch von den Verkaufs ständen unter denLauben zu gelten; was aber die Räumung der in diesem Punkte er- wähnten Lokalitäten betrifft, so hat dieselbe zu Mttag der Termintage 1. Februar, 1. Mai, 1. Angnst und 1. November zu erfolgen, 6. In allen übrigen Beziehungen hat die kaiser- liche
Verordnung vom 16. November 1858, RGBl. Nr. 213, znr Richtschnur zu dienen. Kundmachung. Der Herr k. k. Statthalter hai mit dem Erlasse vom 6. Mai 1903, Zl. 178d9, auf Grund des Ar- tikel XI des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeß- ordnung verordnet, daß in der Stadt Bozen ! nach erfolgter Kündigung eines Mietvertrages über Gebäude oder andere unbewegliche oder für beweglich erklärte Sachen der Mieter verpflichtet ist, das Be- standobjett bis zur Auflösung des Vertrages nicht erfolgt
einer Vereinbarung über die Zeit der jeweilig vorzunehmenden Besichtigung der Bestand- objekte kann diese in der Stadt Bozen von 10 bis 11 Uhr vormittags vorgenommen Verden.