Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
— 944 — § 18 Dies beweist auch die Länd(hüter)ordnung vom 2. April 1615, in welche Bestimmungen, wie sie Hall in seinen Verteidigungsschriften dargestellt hatte, Aufnahme fanden. Doch nahm die Regierung von nun an die Bayern bei zu harter Behandlung gegen den Haller Rat in Schutz. Die Getreidehandels- und Versorgungs-Politik der Re- gierung im 16. Jahrh.*) Tiefer eingreifend durch umfassende Regelung und meist auch zielbewußter gestaltete sich die Getreide- und Verforgungs- Politik
des Landesfürsten, bzw. der oö. Regierung, in den Zwanziger- jähren des 16. Jahrh., was schon äußerlich darin zum Ausdruck kam, daß seit Oktober 1628 in der tirolischen Kanzlei besondere Bücher „traidt' geführt wurden. Hanptgrundsatz der Regierung war, die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen und jede wucherische Preissteigerung hintanzu- halten. Die Teuerungspolitik 1528—1535. Durch die Getreideordnung vom 8. Okt. 1528 wurde, wegen der infolge Durchzuges des kaif. Kriegs- Heeres in Mittel- und Südtirol
der Zahl der Käufer gemäß den Bewilligungen der Regierung die Verführung zu ge- statten. Fuhrleute, die um Getreide kamen, hatten Ausweise von ihren Obrigkeiten vorzulegen, daß sie es zu ihrem Hausbedarf benötigten, sowie auch darüber, wem sie es zuführen wollten. Jedem Fuhrmann, der sich so auswies, hatte der Getreidefertiger Bolletten auszustellen, die er in seinem Amtsbuche zu verzeichnen hatte. Seine Berichte ermög- lichten es der Regierung, jederzeit zu wissen, wieviel Getreide
. B. (48 kr.) und 30 kr. Wegen letzterer unVerhältnis- mäßig hohen Preise befahl die Regierung dem Landeshauptmann, daß der Satz in Bozen nur um den Fuhrlohn,(fur ein Star Weizen 16 kr., Roggen 15 kr. und Futter 11 kr.) und um den Handelsgewinn (von je 4 kr. für Weizen und von 3 kr. für Futter) höher sein sollte als in Hall. Die Getreideabschätzung übertrug die Regierung dem Bürgermeister und Rate von Hall. Derselbe hatte die zugeführten Getreidemengen unter Zugrunde- legung des Einkaufspreises und der aufgelaufenen Spesen
abzuschätzen und danach die Verkaufspreise festzusetzen. Als im September 1529 der Türkenbelagerung Wiens wegen die Getreidezufuhr aus Österreich und Bayern aufhörte, verkündete die Regierung den freien Kauf behufs Hebung der Zufuhr und befahl den Gemeinden Nordtirols, Geld aufzu- bringen, um ihre Bewohner mit Vorräten zu versehen. Der große Stände- ansschuß, bestehend auf zehn Mitgliedern von jedem der vier Stände, beschloß, daß das Getreide im ganzen Lande aufgezeichnet werde, um das Hinterhalten