Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
als Generalvikar des Fleimstales, nur eine Tochter Antonia hinterlassend. Die . Bischöfe von Trient fuhren fort, die ihres Besitzes entsetzten Castelbarker mit ihren verlorenen Kastellen und Jurisdiktionen zu belehnen, fff) Auch Bonifacio und Tommasino, die Söhne Aldrighettos, des Stamme. Vaters der Linie von Castelnuovo, Castellano und Castelcorno, trugen 1363 ihre Besitzungen gleich Aldrighetto von Gresta und Marcabruno von ' 'Beseno Herzog Rudolf IV. zu Lehen auf. Bonifacio sowie die'Söhne seines. . schon
fiel von Venedig ab und anerkannte Herzog Friedrich IV. als Lehensherrn ihrer Söhne Tomaso und Giovanni,^) Letzterer vertrug sich aber wieder mit der Republik gleich seinen Sippegenossen von Gresta und rettete dadurch seinen Besitz. 1453 wurde er durch Bischof Georg von Trient mit den ■Lehen belehnt, welche Alovisio (Alvise), Sohn Aldrighettos von Lizzana, aufgesagt hatte, doch blieb diese Belehnung wirkungslos, weil alle diese Lehen im Besitze Venedigs waren.***) Hiegegm weigerte sich Giovanni
, Matteos mit Ausnahme von Nomi ohne Rücksicht auf die noch lebende .Lime von Gresta Paul von Lichtenstein (aus einem Trienter Ministerialen- geschlechte), Marschall des obervsterr. Regimentes zu. Innsbruck, der sich auch vom Trienter Bischof Ulrich, seinem Better/ belehnen ließ. Nomi verpfändete Maximilian noch im selben Jahre an Pellegrino Busio-Castel- letti aus Mailand für- 8000 sl. rhein auf ewige Wiederlosung-^) *) Äußerer, a.a.O., berichtigt von Neugebauer in FMGTB- VIII, 263; ' vgl. .Perini