Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
., auf Guglielmo von Lizzaua und Albano über, der zwar ©izhni» hinterließ,' , aber infolge feines Abfalles von Venedig all sein Gut verloren hatte.^) - So waren um die Wende des 15. und 16. Jahrh. alle Linien des Hauses Castellano mit Ausnahme der von Gresta entweder ausgestorben ; oder durch Verlust ihres Besitzes aufs äußerste herabgekommen. K Maxi- ' miliari verlieh Antonios von Gresta Söhnen Nicolo, Marcabruno und- Federico, den Titel Reichsfreiherren (Barone) von Gresta und gab ihnen das Stammschloß
Castelbarco zurück, welches von den kaiserlichen'Truppen^ den Venezianern 'im damaligen Kriege abgenommen.worden/war (1503). -, . Nach langen Bemühungen setzten die Barone Francesco und Carlodi Gresta beim Trienter Bischof Sigmund' Franz, Erzherzog zu Österreich, M.664 die Belehnung mit den vier Vikariaten '(Aviv,' Ala, Mori und / • Brentonico) durch, 1667 wurden sie von' Kaiser Leopold I.,zu Reichs» grasen erhoben.ff ) - ■ ! Die erwähnten gräflichen und freiherrlichen (freiedlen) oder Dynasten