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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
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Seite 69 von 378
Autor: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Böhlau
Umfang: 372 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Signatur: II Z 219/239,2
Intern-ID: 252085
70 Hans Lentze solche über Handels- und Wecliselrecht zu halten. Der vierte Jahr gang wurde durch die politischen Wissenschalten und Gesetzes- kunde mit täglich zwei Stunden bestimmt, außerdem war täglich eine einstündige Vorlesung, über das Verfahren in und außer Streitsachen und den Geschäftsstil zu halten. Dem neuen Studienplan mußten auch die Rigorosen angepaßt werden. Dabei folgte man bei der Verteilung der Fächer auf die Rigorosen einfach dem Studienplan 41 . 1. Rigorosum : Naturrecht

, Strafrecht, Statistik; 2. Rigorosum : Römisches Recht, Kirchenrecht, Lehenrecht ; 3. Rigorosum: Österreichisches bürgerliches Recht, Handels- und Weclis sirecht ; 4. Rigorosum ; Politische Wissenschaften mit Gesetzeskunde, Verfahren in und außer Streitsachen und Geschäftsstil. Nach der Ablegung der Rigorosen hatte der Kandidat eine Abhandlung vorzulegen oder die von den Professoren aus jedem Lehrgegenstand vorgelegten Fragen schriftlich zu beantworten. Nach deren Approbierung wurde er zur Disputation

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Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
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Seite 213 von 378
Autor: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Böhlau
Umfang: 372 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Signatur: II Z 219/239,2
Intern-ID: 252085
. Sommerse nies ter : Pandekten, Kirchenrecht, allgemeine Statistik, politische Ökonomie. Drittes Jahr: Wintersemester: Österreichisches Zivilrecht, Strafrecht und Strafprozeß, spezielle österreichische Statistik. Sommexsemester : Österreichisches Zivilrecht, Strafrecht und Straf prozeß, gemeiner und österreichischer Zivilpxozeß. Viertes Jahr: Wintersemester: Gemeiner und österreichischer Zivilprozeß, Rechtsphilosophie, Sommersemester: Handels- und Wechselrecht, politische Gesetzkunde, Völkerrecht

. In der Staatsprüfung A sollen geprüft werden : römisches Recht, Kirchenrecht, österreichische Geschichte, deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte ; in der Staatsprüfung R 1 : österreichisches Zivilrecht und Prozeß, Handels- und WechseJrecht; in der Staats prüfung R 2 : österreichische Statistik, politische Ökonomie, politi sche Gesetzkunde, Völkerrecht. Es sind das bereits die heutigen drei Staatsprüfungen des österreichischen Prüfungssystems: die rechtsMstorische, die judizielle und die politische. Ausdrücklich

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Kategorie:
Geschichte , Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
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Seite 307 von 378
Autor: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Böhlau
Umfang: 372 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Signatur: II Z 219/239,2
Intern-ID: 252085
den können. — Über das Verhältnis der Universitäten zur Kirche werde sich übrigens in den ,Schlußbemerkungen' S. 89 etc. des Elaborates umständlicher ausgesprochen®. — Hierauf ist man zu den einzelnen, an den Minister des Cultus a. h. Orts gestellten und von ihm in der vorliegenden gedruckten Nachweisung beantworteten Fragen, über gegangen. Was das in der ersten Frage behandelte Prinzip der Lehr- und Lehr- und Lernfreiheit anbelangt, bemerkte der Finanz- und Handels- Lem- minister, dass die mit diesen Worten verbundenen

reichischen Universitäten, ganz wegzulassen, und die darin enthaltenen Begriffe, wären durch eine Exposition im Verlaufe des Testes aufzulösen. Der Cultus Minister und die übrigen Stimmen der Conferenz erklärten sich damit vollkommen einverstanden. Das Wesentlichste, bemerkte der Finanz- und Handels minister weiter, liege darin, die Bedingungen festzusetzen, welche erfüllt werden müssen, damit jemand zu dem Lehrfache an den öster reichischen Universitäten zugelassen werde: Die, die Lehrfreiheit

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