¬Die¬ Jahresversammlungen der im Tiroler Handels- und Gewerberate vereinigten Organisationen : [die ordentliche Verbandsversammlung des Landeshauptverbandes der Gewerbeverbände und Gewerbegenossenschaften für Tirol und die Hauptversammlung des Tiroler Handels- und Gewerbebundes (Hagebundes) am Samstag, den 2. und Sonntag, den 3. März 1929, in Innsbruck]
die Organi sation, die Bereinigung der Einzelnen Ali einem großen Ganzen, umsomchr am Platze. Es sind fünf Jahre her, seit der Tiroler Handsls- nnd Gewerbebund und der Äandeshauptverbani? der Gewerbevevbände am 'Gewerbegenossen, schasten für Tirol sich im Tiroler Ha °n d c l s- u n d G e w e rberat zusammengeschlossen haben. Es ist in dieser Amt -des öfteren darüber deibat- nert worden, ob dieser Zusammenschluß wohl auch gu-t Mar -là vor allem kst die Frage Mkfgeworfen worden, ob die iOrganisationAsor
>m nicht such noch weit« vereinfacht werden könnte und vielleicht «gar die eine àr die andere Organisation überflüssig Ware. Die Äliisgabe meines Referates soll es daher sein, diese Frage von verschiedenen Gesichtspunkten -ans z-u beleuchten, vor allem aber die Ausgaben .des Tiroler Handels- -und Goweribebnndes im Rahmen der Gefamtorgan-isat-ion Au schiàsrn. Alle, die ani Aufball »unserer Organiifat>ion mitgearbeitet und die letzten Jahre ihrer Entwicklung verfolgt haben, müssen. gleich wie'ich, beim
-Studium der Frage irber die Ztveckniaßigke'it unseres seinerzeitigen Schrittes Zu dem Zchlusse kommen, daß Vir auch heute, wenn wir 'vor die Entscheidung gestellt würden, ebenso wie vor fünf Jahren, der Vereinigung der Organisationen im Tiroler Handels- und Gewerberate das Wort reden würden. Und warum? Es hat 'sich erwiesen, d a ß H e.i d-e Organisationen not wendig sind, und daß beide Organisationen, wenn sie zasawmenarb-eiten, sich in äußerst Zweckmäßiger Weise -erHänzen. Der La nde shau
p t- verband der Gewerbeverbände. und Gewerbegenossenschaften für Tirol ijiaßt alle Genossenschaften zwangsmäßiig Fusammen. Er ist der Träger des Genl'ssenschastsinstruktorates, hat gewisse Beguta chtungsrechte und bildet die zwangsläufige Organisation des Gewevbestaàs, der aiuch der Handsl AU'.n Großteil angegliedert ist. Der Tiroler Handels' 'und Gewerbebund bildet — und da komme ich zu meinem eigentlichen Thema — einmal in organisatorischer Hinsicht sine unbedingte Ergänzung des Dandeshzuptverbaàs