reisten Vertretern dieser Gerichte Sitz ohne Stimme und das Recht, Anträge zu stellen, eingeräumt wer de]], In Frage kamen da die Deputirten der Grafschaft Arco, der Gerichte Gresta, Penede und Folgaria, dann die der äusseren Comraunitäten von Roveredo, welche der Landtag auch blos „ad audiendum' zuliess. Graf Sauer halte diese Gerichte und ausserdem noch Nomi und Levico zur Beschickung des Landtages i in Auftrage des Kaisers aufgefordert. Es waren übrigens auch noch andere Ver stösse
unter den Origiualakteu. Wie Dip »Uli (a. a. 0. Bd. 1239, S. 4) nach eigener Wahrnehmung berichtet, reichten die Stadt Arco, die Grafschaft dieses Namens, dann die Gerichte Folgaria, Penede, Beifort, Gresta, Nomi und Levico ihre Bittgesuche um Immatrikulirung in italienischer Sprache ein. Der an wesende Substitut der Grafen von Castelbarco (Karl Pompejus von Sar da-gnu) erklärte biezu , diese hätten unter Vorbehalt ihrer Rechte nichts gegen das Erscheinen ihrer Unterthanen auf den tiroler Landtagen ein zuwenden.