¬Die¬ Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol
Dr. Albert Jäger. theil, worüber man sich zu Constanz verständiget haben soll, um so schändlicher wäre, als sie dem heiligen Stuhle bisher treu ergeben und gehorsam die Lande Sigmund's tapfer angegriffen hätten '). Dem Bischöfe von Basel, wohl auch dem von Constanz, machte er heftige Vorwürfe, dass sie nicht nur den Verkehr mit Sigmund fortsetzten, auf Interdict und Censuren keine Rücksicht nahmen, sondern sich sogar zu Friedens- mittlcrn zwischen den Eidgenossen und dem Gebannten
wieder aufgenommen werden sollten, nicht mehr gestört. Herzog Sigmund wie auch Herzog Albrecht und viele andere deutsche Fürsten waren in der Zwischenzeit von dem schlauen Könige von Böhmen, Georg Podiebrad, zu ganz anderen, für das deutsche Pieich, wenn sie ausgeführt worden wären, folgenschweren Unternehmungen verleitet worden, zu nichts Geringerem nämlich als zu einem Pro- jeete der Absetzung Kaiser Friedrich's III. Diesen Umstand benutzte Pius II., um dem Herzoge Sigmund, da die Eidgenossen die nur so lange
gehorsame Söhne des heiligen Stuhles waren, bis sie ihre Wünsche befriedigt sahen, ihm ihre Hilfe versagten, einen neuen Feind zu erwecken. Er forderte den Herzog von Mailand, Franz Sforza, zum Kriege gegen den Herzog Sigmund auf, und stellte ihm das Unternehmen als ein dem Kaiser willkommenes dar, welches dieser ohne Zweifel mit der bisher verweigerten Belehnung ver gelten würde 4 ). Allein Franz Sforza, zu klug um nicht einzusehen, in welche Schwierigkeiten er sich dadurch verwickeln würde, lehnte
die Aufforderung ah'*). Nun ruhte der Streit zwischen Sigmund und den Eidgenossen bis zum Frühjahre 1401. Da mit den» 24. Mai dieses Jahres der am 7. December 1460 geschlossene Waffenstillstand ablaufen sollte, befürch teten die Friedensvermittler, die Bischöfe von Constanz und Basel und der Pfalzgraf Ludwig Herzog in Baiern, dass der Krieg, wenn nicht vorgebeugt würde, wieder beginnen dürfte. Sie machten daher grosse Anstrengungen, den Frieden, noch ehe die Frist abliefe, vollends herzustellen. Die Städte
®). Am 2. Mai erschienen sofort zu Constanz die beiderseitigen Bevollmächtigten. Da wurden sowohl von den Anwälten des Herzogs Sigmund als auch der Eidgenossen alle Ansprüche und Klagen vorgebracht, *) Handlung loc. cit. „Post hoc dum declarassemus Sigismundum incidisse in poenus excomunicntionis et pro diffidato inimico haberi debere, vobis bulJam declarations misimus et scripsimus, quod ita agatis, prout sententi« nostri! con tine re t. Max vos terras «Sigismund! animose aggressi estis tamquam diffidati