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Bücher
Jahr:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Seite 101 von 176
Autor: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: 169 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: I 100.868
Intern-ID: 351504
der juridischen Facultät in Wien angeordnet, oder der Obsorge derselben anvertraut worden sind, insoweit diese Stiftungen auch seither von dem juridischen Doctorencollegium unabhängig von dem Umversitäts- Consistorium und dem Rector verwaltet und verliehen worden sind; ferner die Obsorge und ' Oberverwaltung aller jener Stiftungen, welche seither Zn Gunsten des Doctoreneollegiums der juridischen Facultät der Wiener Universität errichtet wurden oder in Zukunft für das juridische

- oder Staatswissenschaften, oder um die Justizpflege besondere Ber- \ dienste erworben haben, jedoch nur dann zu Ehren-Mit gliedern ernennen, wenn dieselben bereits das juridische Doctorsdiplom einer Universität besitzen. Art. IV. Zur Verwirklichung des ersten im Art. I bezeichneten Zweckes kann von dem Collegium das Schiedsrichteramt (Art. VIII) und die Ertheilung von Rechtsgutachten über nommen, können ferner in demselben Borträge und Debatten

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