hatten und Grafenrecht auch in Oberkärnten ausübten. Den Erzbiscliöfen von Salzburg gelang es seit dem dreizehnten Jahrhundert, aus ihren alten Immunitätsgebieten und einzelnen Grafschaften, die sie teils beim Aussterben ihrer Vasallengrafen einzogen, teils auch durch Vermächtnis, kaiserliche Verleihung und Kauf er worben haben, eine Landesherrschaft zu begründen, die sich über das heutige Land Salzburg hinaus, auch über einzelne bayrische Gerichte, das tirolische Windischmatrei, Brixental und Zillertal, sowie
von Österreich mit der grünen Mark. Herzog Leopold VI. erwarb in Krain reiche Besitzungen vom Hochstift Preising, sein Sohn Friedrich II. dazu noch durch Heirat die andechsischen Herrschaften, so daß er sich Herr von Krain nannte. Als Teil des deutschen Landes wurden auch die österreichischen Alpen länder in die Bewegung verflochten, die, wie noch keine zuvor, das deutsche Volk ergriffen hatte, in den Investiturstreit. Erzbischof Gebhard von Salzburg und Bischof Altmann von Passau standen als Anhänger
der Kirchenreform auf päpstlicher Seite. Kaiser Heinrich IV. setzte an ihrer Stelle kaiserlich gesinnte Männer auf die Stühle von Salzburg und Passau. Gebhard und Altmann mußten fliehen. Ihr Einfluß wohl hat auch den Markgrafen Leopold II. auf die päpstliche Seite geführt. Eifrig waren sie bemüht, die in Österreich bestehenden Klöster zu reformieren und neue zu gründen, lauter Hochburgen der gregorianischen