¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
dem Prälaten über das Ansinnen der Re gierung Bericht. Am 13. Mai machte Lindenmann einen neuen Versuch, erhielt aber den nämlichen Bescheid. Nun erging von der Regierung an den Bezirksamtmann der Befehl, un- verweilt den Convent von Muri zu versammeln und dem selben zu verkünden, dass, wenn binnen 8 Tagen die Titel dem Verwalter nicht eingehändigt wären, weitere Massregeln ergriffen werden müssten. Der Bezirksamtmann entledigte sich im Beisein des Verwalters des Auftrages am 17. Mai, wovon das Capitei
seinem Prälaten Nachricht gab. Jetzt erliess Abt Ambrosius selber ein Schreiben an den Bezirksamtmann zu Händen der Regierung und erklärte, dass er die Schuldtitel niemals ausliefern werde, um von dem Klostervermögen wenigstens etwas zu retten, wie es seine Pflicht als Abt sei; auch verwahrt er sich gegen alle Zwangs- p massregeln wider seinen Convent um so mehr, als die An gelegenheit der Klöster bereits bei der Tagsatzung angeregt wurde; endlich sehhesst er: „Ich versichere aber, dass, sobald meinem Kloster
seine Existenz und sein volles Eigenthums recht, wozu es die gerechtesten Ansprüche hat, gesichert ist, selbes die fraglichen Schuldtitel zurückerhalten werde. Einst weilen aber bin ich bereit, selbe in die Hand eines Dritt. mannes zu hinterlegen, von dem ich die vollste Garantie ver bürgen darf Was that nun die aargauische Regierung? l ) Dieser Dritte war der damalige Antistes Friedrich Hurter in Scliailhausen,’ welchem Abt Ambrosius die Capitalsbriefe übergab. Näheres hierüber und über die (Korrespondenz