3 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1917
¬Der¬ staatliche Unterhaltsbeitrag nach dem Gesetz vom 26. Dezember 1912, R.-G.-Bl. Nr. 237, den kaiserlichen Verordnungen, den Ministerial-Verordnungen, den Ministerial-Erlässen und der Judikatur des k.k. Verwaltungs-Gerichtshofes
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/226161/226161_96_object_4452752.png
Seite 96 von 129
Autor: Schoepfer, Aemilian / Aem. Schoepfer
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: IV, 120 S.. - 1. - 5. Tsd.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Soldat ; s.Angehöriger ; s.Unterhalt ; s.Recht
Signatur: II 63.626
Intern-ID: 226161
beitrag von ! Krone 50 Keller: weil aber jetzt vier Angehörige mit dem vollen Unterhaltsbeitrag im gemeinsamen Haushalte leben» so sinkt für die Zwei anderen Kinder unter acht Fahren der Unterhaltsbeitrag auf die Kälfte. also von je 1 Krone 12 5 Keller auf 75 Keller zurück. Er beträgt also im ganzen l Krone 50 Keller X 4 ^ 6 Kronen -Z- 75 Keller X 2 ^ l Krone 50 Keller, also zusammen 7 Kronen S0 Keller; er ist von 7 Kronen 87 5 Keller auf 7 Kronen SO Keller herabgesunken. Wird nun eines Ver

drei ältesten Kinder in einem anderen Ork untergebracht, so leben nur mehr drei Angehörige im gemeinsamen Kaushalte und es bekommen deshalb die Zwei kleinen von da an wieder drei Viertel des vollen AnterhaltsbeitrageZ, also je 1 Krone 12 5 Keller; damit steigt dieser für sie beide von ! Krone 50 Keller aus 2 Kronen 25 Keller und betrögt für alle sechs zusammen 6. Kronen 4- 2 Kronen 25 Keller — 8 Krone« 25 Keller. Auf Grund der bisher mitgekeilten Bestimmungen ist in der nachfolgenden Tabelle

1
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1917
¬Der¬ staatliche Unterhaltsbeitrag nach dem Gesetz vom 26. Dezember 1912, R.-G.-Bl. Nr. 237, den kaiserlichen Verordnungen, den Ministerial-Verordnungen, den Ministerial-Erlässen und der Judikatur des k.k. Verwaltungs-Gerichtshofes
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/226161/226161_109_object_4452793.png
Seite 109 von 129
Autor: Schoepfer, Aemilian / Aem. Schoepfer
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: IV, 120 S.. - 1. - 5. Tsd.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Soldat ; s.Angehöriger ; s.Unterhalt ; s.Recht
Signatur: II 63.626
Intern-ID: 226161
W Nun ist aber inzwischen in der Fabrik» wo der eingerückte Arbeite? ange stellt war, der Arbeitslohn um 30 Prozent gestiegen, sodatz dieser Arbeiter statt ? Kronen mindestens 9 Kronen Taglohn erhalten würde. Dies ist nun der vom Ministerialerlaß ins Auge gefaßte Fall: Der Unterhalts beitrag sollte nach Z 4 7 Kronen ZV Keller -l- 75 Keller — s Kronen 25 Keller ausmachen. Er überschreitet den früheren Tagesverdienst um I Krone LZ Keller, würde aber hinter dem heutigen Tagesverdienst

noch um 75 Keller zurückbleiben. Es soll also die Kommission die Geburt eines neuen Kindes benützen, um den Unterhaltsbeitrag neu zu bemessen: sie soll bei dieser Gelegenheit statt des früheren Tagesverdienstes von 7 Kronen den heutigen von S Kronen einsetzen und darum, weil der gesetzliche Unterhaltsbeitrag diesen Tagesverdienst nicht überschreitet, den erhöhten Unterhaltsbeitrag von 8 Kronen 25 Keller, wie es dem Z 4 entspricht, bewilligen. . . Zm dritten Absatz wird ein Weiterer Grund angegeben

2