¬Der¬ obere Weg : von Landeck über den Reschen nach Meran.- (Jahrbuch des Südtiroler Kulturinstitutes ; 5/6/7)
d. Diözesaneinteilung, 56 ff.; ders., Bistumsfragen nach 1918, 64 f. 48 S. Karte in Schlern-Schr. 140, 1955, 49. 49 Vgl. F. Dörrer, Bischofsstein, 31, Anm. 40; dementsprechend habe ich auch in meinen früheren Publikationen Administrationen und definitive Eingliederungen in Bistümer strenge auseinandergehalten. Dazu (meine Aussagen und Absichten allerdings verkennend) Josef Kögl, Der Bozner Anteil der Kirche des hl. Vigilius im Spiegelbild der Zahlen. = Folium diocesanum Tridentinum, Ausg. b, Bd. 23, Trient 1956
ff. 1754 - 1783 bestand noch ein Kreis „Burggrafenamt und Vintschgau' (mit Sitz des Kreishauptmanns in Meran). Er wurde 1783 zwischen den Krei sen „Vintschgau, Burggrafenamt und an der Etsch' (später kurz „an der Etsch' geheißen; Sitz in Bozen) und „Oberinntal' (Sitz in Imst) aufge teilt. Während 1783 nur das Landgericht Naudersberg (dem auch Reschen, Graun und St. Valentin zugehörten) zum Kreis Oberinntal kam, wurde dieser 1788, um den an anderen Stellen angewachsenen Bozner Kreis nicht allzu groß