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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 253 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
und der Bischof von Chur durften daher nicht auf Forderungen eingehen, oder solche Anträge stellen, von denen sie wußten, daß Sigmund sie niemals genehmigen würde. Sie lehnten deßhalb das Begehren des Cardinals in Betreff der Ab- tretung Rodmecks, Gufidauns und Velturns als unannehmbar ab, griffen aber den von CusanuS ausgesprochenen Wunsch wegen Bürgschaft für seine Sicherheit und wegen Herstellung einer Einigung zwischen Brixen und Tirol auf und brachten Anträge in Vorschlag

, sie nicht unbilliger Weise zu beschweren, im Ge- richte Rodeneck Niemand gegen sie zu schützen, und dem Bischöfe, so oft er Hilfe verlange, mit Rath und That beizustehen., Der Inhaber von Rodeneck sollte ferner durch seinen Eid verpflichtet sein, den? Bischöfe, der Stadt und den Gotteshausleuten von Brixen feilen Kauf und die Nothdurft an Speise und anderem zugehen zu laßen. Hinwiederum sollten aber auch der Bischof und seine Angehörigen dasselbe den Leuten des Herzogs Sigmund sowohl zu Rodeneck als auch anderswo

zn Theil werden laßen. Desgleichen sollte ein jeder Bischof von Brixen dem Herzoge Sigmund und dessen Erben und Nachfolgern, den Grafen von Tirol, mit einem Eide geloben, Alles d'as, was der Inhaber von Rodàeck beni Bischöfe beschwören mußte, hinwieder sowohl dem Herzoge als auch beni Pfleger von Rodeneck, dein Gerichte und den Ge- richtsleuten daselbst, sowie deu übrigen Landen und Leuten der Grafschaft Tirol leisten und halten zu wollen. Hinsichtlich Gufidauns sollte es ganz so gehalten

werden/ wie mit Rodeneck. Endlich sollten die Pfleger von Ro deneck, Gnfidaun und Velturns, Caspar von Gufidcmn, Jakob von Thun und Erasmus Wenzl und deren Richter für sich und die Gerichtsleute ihrer Verwesung schwören müssen, die Sicherheit, welche Herzog Sigmund dem Cardinal urkundlich verbürgen würde, zu achten und dawider nicht zu handeln. Was andere Streitigkeiten zwischen dein Herzoge und dein Cardinal be- treffe, so sollten sie entweder auf einen« eigenen Tage ihre Erledigung finden

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