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Bücher
Jahr:
(1892)
¬Der¬ Gebirgs-Wasserbau (Flußregulierung und Hauptschlucht-Verbauung) im alpinen Etsch-Becken und seine Beziehungen zum Flußbau des oberitalienischen Schwemmlandes ; [Textbd. 1])
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Seite 129 von 232
Umfang: XVIII, 213 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Xerokopie. - Enth. T. 1 - 4;
Signatur: IV 102.197/1
Intern-ID: 162483
und technischer Beziehung ausgiebigst zu unterstützen. 35. Capitel. Das Project für die Strecke Heran—Bozen. In derselben Sitzung des Tiroler Landtages vom 12. Mai 1875 wurde auch die Etsch-Regulierung in der Strecke von Meran bis Sigmundskron, also von der Passer- bis zur Eisack- ^liindung, in Verhandlung gezogen. In dieser Richtung hatte der Landtag bereits in der Sitzung vom 10. März 1874 aus Anlass von Petitionen der Stadtgemeinde Meran, sowie der Landgemeinden Mais, Marling, Lana, Tisens, Nals, Andrian

, Oargazon und Terlan um Förderung der Yicinalbahn Bozen- Meran und der damit in Verbindung zu bringenden Etsch- Regulierung Veranlassung, sich mit der Angelegenheit zu 1 »beschäftigen. Der Landtag erkannte die Erspriesslichkeit des Projectes der Bahn Bozen—Meran, womit auch die Regulierung der Ltsch-Strecke Bozen—Meran in der Art in Verbindung stand, dass der linksufrige Etsch-Damm als Bahnkörper zu dienen hätte und erklärte es für erwünscht, dass diese Etsch-Strecke in einheitlicher Weise

mit der Regulierung der Etsch in Tirol behandelt werde. 2 Der Landesausschuss wurde daher beauftragt ein Regu lier« ngsproject ausarbeiten zu lassen. Mit der Ausarbeitung des Projectes für die Strecke Meran—Bozen wurden die Ingenieure Heinrich Böhm und Hermann Ritter v. Schwind betraut, so dass auf Grund desselben in der Sitzung des Landtages vom 12. Mai 1875 bereits das Gesetz, betreffend die Regulierung des. Etsch- Jiusses von der Passer-Mündung bis unterhalb der Eisack- Mündung beschlossen wurde

werden und die Regulierung mit dem Zeitpunkte der Concessionierung der Bozen -Meraner Bahn beginnen. 36. Capitel. Project Semrad's für die Strecke von 'St. Michele bis Sacco. Was die anderen Etsch-Strecken anbelangt, so wurde, nachdem die Strecke von Bozen bis Gmund als nicht regu lierungsbedürftig betrachtet wurde und für die Strecke Gmund .—Masetto bereits ein Project vorlag, das Statthalterei-Bau- Departement durch die k. k. Statthalterei beauftragt, für die Regulierung der Etsch von Masetto abwärts bis zur Landes

Bozen unterblieb wegen der fruchtlosen Verhandlungen bezüglich der Beiträge der Interessenten u. s. w., so dass nach neuéflicfieìTsit^^ am 14. October 1878 der'Tiröler'XänäEgne^'neue Etsch-Regulierangsgesetze ~b e s ciüos s, ha eli welchen das erstgenannte Gesetz ausser Kraft gesetzt wurde, die ganze Etsch-Regulierung aber von der. 'P'Sser-Mundung bis Sacco als ein einheitliches Ganze behandelt werden, toll'' • 'V Diese Gesetze, sowie das betreffende Reichsgesetz vom ,23. April

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