¬Der¬ Übergang Tirols und der österreichischen Vorlande von dem Erzherzoge Sigmund an den Röm. König Maximilian von 1478 - 1490 : ein Bruchstück aus der Geschichte der Tiroler Landstände
20 [316] seine Einwilligung zur Heirat zu geben, sondern seiner Tochter, nebst den mütterlichen Kleinodien, auch die durch den Tod des Niklas von Abensberg,' des letzten seines Stammes und Namens' erledigte Herrschaft als Heiratsgut zukommen zu lassen. 2 Ja noch mehr, Friedrich und Maximilian ermächtigten den Erzherzog Sigmund, einen förmlichen Heirats - Contract mit dem Herzog Albrecht zu verabreden. 3 Auf diese Mittheilung des Bischofes von Eichstädt ent sendete Sigmund am 25. Juli den Grafen
Jörg von Sargans, den von Rapoltstein,' 1 Dietrich von Harras und Dr. Aristoteles an den Herzog Albrecht von Baiern mit einer Instruction, welche sie anwies, ihn von der Gesinnung und den Aeusserungen des Kaisers und des römischen Königs Maximilian in Kenntniss zu setzen. Was das Begehren des Kaisers bezüglich der Ver- schreibungen betreffe, sollten sie erklären, Sigmund wolle für seine Person dieselben nicht anfechten, wohl aber sei er aus Gefälligkeit für den Kaiser und den röm. König geneigt
, in deren Aufhebung zu willigen. Da der Kaiser die Erwartung ausgesprochen, dass auch er zur Förderung der Heirat sich werde finden lassen, so sollten die Abgeordneten dem Herzoge Albrecht mittheilen, Sigmund werde seinen lieben Herren und Vettern zu Gefallen und aus besonderer Liebe und Freund schaft für seine Muhme und seinen Oheim den Herzog Albrecht, thun, was nach Möglichkeit und Billigkeit von ihm verlangt werden könne ; er habe sich bereits gegen den Bischof von Eichstädt ausgesprochen, dass
. 1. p. 44. u. Hcyrenbach a. a. O. 3 Heyrenbach a. a, O. ,Es was im (dem Erzh. Sigmund) auch verrer von dem alt-vveiss Kunig 1 vnd soiln sun dem jung weiss Kunig be velili macht vnd rechter gewalt gegeben, mit dem wcissblabcn Kunig ain ganze Abend des heirats halben ze tun.' 1 Am llofc Sigmunds befanden sich damals zwei Rapoltsteine, Wilhelm und Schassmann.