104 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_71_object_4966081.png
Seite 71 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
unbehindert gedruckt und verbreitet werden konnte. Auch im Generalsünden register, welches der Regierung darin vorgehalten wurde, findet sioh kein Hinweis darauf, daß die italienische Bevölkerung im Gebrauche ihrer Sprache vor der Behörde irgendwie beschränkt würde. 2 ) Als Beispiel dafür, mit welcher Genauigkeit die nationalistische Presse in Trient die nach ihrer Ansicht gegen das italienische Sprachenrecht verstoßenden behördlichen Akte verfolgte, sei angeführt, daß in der Nummer vom 14./15. Jänner

war also voll und ganz gesichert und das Bestreben der Welsch tiroler war auf Erhaltung der italienischen Einsprachigkeit der Ämter gerichtet. Die gelegentlichen Klagen betrafen daher das Vorkommen eines deutschen Textes neben dem italienischen in dieser oder jener Drucksorte, bei dieser oder jener Aufschrift und Verletzungen der Einsprachigkeit im inneren Dienste der Behörden 2 ), denn das Italienische beherrschte im großen und ganzen auch den inneren Dienst bei den staatlichen Verwaltungsbehörden

. Diese Regelung gründete sich auf alte Übung, die durch die Verordnungsgewalt der Regierung befestigt war. Die Regierung erachtete sich in dieser Frage weder an den Begriff der Landesüblichkeit noch an die Forderung der Gleichberechtigung gebunden. Als im Reichsrate der bereits erwähnte Antrag Wurmbrand über die Regelung der Sprachenfrage verhandelt wurde, lehnte die Regierung eine Einflußnahme des Parlamentes auf die 1 ) Dies gilt auch von einem Artikel des national führenden Tagblattes „L’Alto Adige

1
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_74_object_3824875.png
Seite 74 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
vom 18./19. Ok tober 1913 unbehindert gedruckt und verbreitet werden konnte. Auch im Generalsünden register, welches der Regierung darin vorgehalten wurde, findet sich kein Hinweis darauf, daß die italienische Bevölkerung im Gebrauche ihrer Sprache vor der Behörde irgendwie beschränkt würde. 2 ) Als Beispiel dafür, mit welcher Genauigkeit die nationalistische Presse in Trient die nach ihrer Ansicht gegen das italienische Sprachenrecht verstoßenden behördlichen Akte verfolgte, sei angeführt, daß in der Nummer

Verwaltung war also voll und ganz gesichert und das Bestreben der Welschtiroler war auf Erhaltung der italienischen Einsprachigkeit der Ämter gerichtet. Die gelegentlichen Klagen betrafen daher das Vorkommen eines deutschen Textes neben dem italienisc hen in dieser oder jener Drucksorte, bei dieser oder jener 1 Aufschrift und Verletzungen der Einsprachigkeit im inneren Dienste * der Behörden 2 ), denn das Italienische beherrschte im großen und ganzen auch den inneren Dienst bei den staatlichen

Verwaltungsbehörden. Diese Regelung gründete sich auf alte Übung, die durch die Verordnungsgewalt der Regierung befestigt war. Die Regierung erachtete sich in dieser Frage weder an den Begriff der Landesüblichkeit noch an die Forderung der Gleichberechtigung gebunden. Als im Reichsrate der bereits erwähnte Antrag Wurmbrand über die Regelung der Sprachenfrage verhandelt wurde, lehnte die Regierung eine Einflußnahme des Parlamentes auf die *) Dies gilt auch von einem Artikel des national führenden Tagblattes

2
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_85_object_4966095.png
Seite 85 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
Die italienische Jugend konnte in diesen mittleren Schulen, (deren Typen in den Minderheitenschutzverträgen gar nicht erwähnt sind) die volle, für ein Land wie Italienisch-Tirol in Betracht kommende Ausbildung bis zur Hochschule in der Muttersprache genießen. Es ist in der Literatur Welschtirols keine Klage darüber zu finden, daß der Gesamtbestand dieses Unterrichtswesens in irgend einem Punkte unzureichend gewesen wäre. Hingegen kämpften die Italiener Österreichs vom Jahre 1866 angefangen

, wo mit der Provinz Venezien auch die Möglichkeit des Universitätsstu diums in Padua verloren ging, bis zum Jahre 1913 vergeblich um ein selb ständiges italienisches Hochschulwesen. Freilich waren sie auch auf dem Gebiete des höheren Bildungswesens nicht aller eigenen Behelfe entblößt. Durch 40 Jahre gab es für die italienischen Hörer an der Universität Innsbruck im Sinne einer Anregung, welche 1863 vom Tiroler Landtage an die Regierung gerichtet und von dieser mit Ministerialerlaß vom 9. Ok tober 1869

verwirklicht worden war, italienische Parallelvorlesungen. Dies gilt von den meisten Fächern der juridischen Fakultät, welche für die Auffüllung der akademischen Berufe in Italienisch-Tirol am wichtigsten war und von einzelnen medizinischen und philosophischen Disziplinen. Auch in Graz wurden einzelne Kollegien an der Universität italienisch gelesen und an beiden Hochschulen im Sinne der Verordnung des Min. für Kultus und Unterricht vom 8. März 1902, Kr. 562, auch die juristischen Prüfungen

in italienischer Sprache abgenommen, wenn der Kandidat dies wünschte. Diese italienischen Vorlesungen wurden zum Teile von Dozenten gehalten, welche die Regierung aus Italien berufen hatte 1 * Die österreichischen Italiener machten aber zeitweise von diesen Vorlesungen wenig Gebrauch, sondern verlangten unentwegt die Errichtung einer eigenen Universität in Triest. Die Regierung glaubte sich dieser Forderung verschließen zu müssen. Finanzielle Gründe spielten hiebei eine unter geordnete Rolle

. Zwar hatte Österreich hei 28 Millionen Einwohnern nur acht Universitäten und die Italiener mit etwas mehr als 700.000 Seelen 1 ) Um die Jahrhundertwende lasen an der juristischen Fakultät in Innsbruck folgende italienische Dozenten: Professor Pacchioni (früher an der Universität Camerino) Quellen und Institutionen des österreichischen Rechtes, Pandekten und juristische Enzyklopädie; Professor de Sartori- Montecroce, deutsche Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht; Professor Galante (früher an der Universität

3
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_88_object_3824903.png
Seite 88 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
Die italienische Jugend konnte in diesen mittleren Schulen, (deren Typen in den Minderheitenschutz vertragen gar nicht erwähnt sind) die volle, für ein Land wie Italienisch-Tirol in Betracht kommende Ausbildung bis zur Hochschule in der Muttersprache genießen. Es ist in der Literatur Welschtirols keine Klage darüber zu finden, daß der Gesamtbestand dieses Unterrichtswesens in irgend einem Punkte unzureichend gewesen wäre. Hingegen kämpften die Italiener Österreichs vom Jahre 1866 angefangen

, wo mit der Provinz Venezien auch die Möglichkeit des Universitätsstu diums in Padua verloren ging, bis zum Jahre 1913 vergeblich um ein selb ständiges italienisches Hochschulwesen. Freilich waren sie auch auf dem Gebiete des höheren Bildungswesens nicht aller eigenen Behelfe entblößt. Durch 40 Jahre gab es für die italienischen Hörer an der Universität Innsbruck im Sinne einer Anregung, welche 1863 vom Tiroler Landtage an die Regierung gerichtet und von dieser mit Ministerialerlaß vom 9. Ok tober 1869

verwirklicht worden war, italienische Parallelvorlesungen. Dies gilt von den meisten Fächern der juridischen Fakultät, welche für die Auffüllung der akademischen Berufe in Italienisch-Tirol am wichtigsten war und von einzelnen medizinischen und philosophischen Disziplinen. Auch in Graz wurden einzelne Kollegien an der Universität italienisch gelesen und an beiden Hochschulen im Sinne der Verordnung des Min. für Kultus und Unterricht vom 8. März 1902, Nr. 562, auch die juristischen Prüfungen

in italienischer Sprache abgenommen, wenn der Kandidat dies wünschte. Diese italienischen Vorlesungen wurden zum Teile von Dozenten gehalten, welche die Regierung aus Italien berufen hatte 1 ). Die österreichischen Italiener machten aber zeitweise von diesen Vorlesungen wenig Gebrauch, sondern verlangten unentwegt die Errichtung einer eigenen Universität in Triest. Die Regierung glaubte sich dieser Forderung verschließen zu müssen. Finanzielle Gründe spielten hiebei eine unter geordnete Rolle

. Zwar hatte Österreich bei 28 Millionen Einwohnern nur acht Universitäten und die Italiener mit etwas mehr als 700.000 Seelen *) Um die Jahrhundertwende lasen an der juristischen Fakultät in Innsbruck folgende italienische Dozenten: Professor Pacchioni (früher an der Universität Camerino) Quellen und Institutionen des österreichischen Rechtes, Pandekten und juristische Enzyklopädie; Professor de Sartori-Montecroce, deutsche Reelltsgeschichte und deutsches Privatrecht; Professor Galante (früher an der Universität

4
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_74_object_4966084.png
Seite 74 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
Sprache, wie von den Steuerämtern italienische Berichte nach Trient gingen. Der Verkehr der Finanzverwaltung. selbst der Finanzlandes-, Airektion in Innsbruck mit den „Statutarstädten” Trient und Rovereto geschah ausschließlich in italienischer Sprache und vielfach auch jener mit den Steuerreferenten bei den Bezirkshauptmannschaften. Das Gefälls- bezirksgericht erhielt vom Gef ällsobergericht italienische Erlässe und sandte an dieses italienische Berichte ein. Die Urteile des Gefällsbezirks

- gerichtes erllossen in italienischer Sprache wenn es sich um den Finanz bezirk Trient handelte. So war auch hier das Italienische die Regel, neben welcher zeitweilig und in einzelnen Fällen auch der Gebrauch der deutschen Sprache vorkam. Nicht anders war der Sprachgebrauch bei den meisten übrigen Verwaltungszweigen in Italienisch-Tirol, nämlich heim öffentlichen Sanitätsdienste, beim Staatsbaudienste, der Polizeiverwaltung und bei den staatlichen Behörden für Landeskultur. Abschließend läßt

sich der Rechtszustand bei diesem ganzen Ämter apparate dahin charakterisieren, daß die italienische Sprache bei ihm den Rang einer „langue offieielle” erreicht hatte, die nicht bloß unbe schränkt von der untersten bis zur Ministerialinstanz von der Bevölkerung verwendet werden konnte, sondern selbst in den intimsten Akten der Be hörden heimisch war. Sogar die oben erwähnten, in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts im Reichsrate eingebraehten Anträge von Wurm brand und Scharsehmidt, welche die gesetzliche

Festlegung der deutschen Staatssprache bezweckten, nahmen deren Geltung für Italienisch-Tirol ausdrücklich aus. Derart geheiligt schien nicht nur der Regierung sondern auch den deutschen Parlamentariern das Recht der Welschtiroler auf Amtsführung in ihrer Sprache. Besondere Sprachenvorschriften bestanden aus technischen Gründen für die Militärbehörden und die militärisch organisierte Gendarmerie, für die Post- und Telegraphen- und die Eisenbahn Verwaltung. Die Dienst sprache der Armee war deutsch

5
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_77_object_3824881.png
Seite 77 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
Sprache, wie von den Steuerämtern italienische Berichte nach Trient gingen. Der Verkehr der Finanzverwaltung, selbst der Finanzlandes direktion in Innsbruck mit den „Statutarstädten' Trient und Rovereto geschah ausschließlich in italienischer Sprache und vielfach auch jener mit den Steuerreferenten bei den Bezirkshauptmannschaften. Das Gefälls bezirksgericht erhielt vom Gefallsobergericht italienische Erlässe und sandte an dieses italienische Berichte ein. Die Urteile des Gefällsbezirks

gerichtes erflossen in italienischer Sprache wenn es sich um den Finanz bezirk Trient handelte. So war auch hier das Italienische die Regel, neben welcher zeitweilig und in einzelnen Fällen auch der Gebrauch der deutschen Sprache vorkam. Nicht anders war der Sprachgebrauch bei den meisten übrigen Verwaltungszweigen in Italienisch-Tirol, nämlich beim öffentlichen Sanitätsdienste, beim Staatsbaudienste, der Polizeiverwaltung und bei den staailiiSlien Behörde n...fiir. .liaadisknltur. Abschließend läßt

sieh der Rechtszustand bei diesem ganzen Ämter apparate dahin charakterisieren, daß die italienische Sprache bei ihm den Rang einer „langue officielle' erreicht hatte, die nicht bloß unbe schränkt von der untersten bis zur Ministerialinstanz von der Bevölkerung verwendet werden konnte, sondern selbst in den intimsten Akten der Be hörden heimisch war. Sogar die oben erwähnten, in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts im Reichsrate eingebrachten Anträge von Wurm brand und Scharschmidt

, welche die gesetzliche Festlegung der deutschen Staatssprache bezweckten, nahmen deren Geltung für Italienisch-Tirol ausdrücklich aus. Derart geheiligt schien nicht nur der Regierung sondern auch den deutschen Parlamentariern das Recht der Welschtiroler auf Amtsführung in ihrer Sprache. Besondere ST>rachenvorsehrif ten bestanden aus technischen Gründen für die Militärbehörden und die militärisch organisi erte Gendarmerie, für d ie Post- und Tele g raphen- und die Eisenbahn Verw altung. Die Dienst sprache d er Armee

6
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_86_object_4966096.png
Seite 86 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
und zu Zusammenstößen führten. Als Folge davon ereigneten sich auch Straßen kundgebungen in Welschtirol, im Küstenlande und in verschiedenen Universitäten Italiens 1 ). Endlich entschloß sich die Regierung, mit Ver ordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 22. Sept. 1904, Kr. 2003 eine selbständige italienische Rechtsfakultät in Innsbruck ein- zuricbten. Die Bevölkerung der tirolischen Landeshauptstadt sah aber darin einen Eingriff in den deutschen Charakter Innsbrucks und zerstörte das Gebäude

blieben weit hinter der Durchschnittszahl der Bevölkerung zurück, auf welche eine Universität entfiel. Allein dies Bedenken hätte in einer Kultur frage ersten Ranges nicht ausschlaggebend sein dürfen. Vielmehr waren es politische Hemmungen, welche die Schaffung einer italienischen Uni versität in Triest verhinderten: Die Regierung wollte durch die Wahl von Triest, das einerseits von den österreichischen Slovenen, andererseits von den Italienern hart umkämpft wurde

, wo die Fakultät untergebracht war. Gleichzeitig erlitten die italienischen Vorlesungen an der Universität Innsbruck eine Unter brechung. In den folgenden Jahren wurden dann einerseits die Verhand lungen zwischen den österreichischen Italienern und der Regierung über die Errichtung einer Universität in Triest, andererseits aber auch um die Anerkennung des Hochschulstudiums in Italien fortgesetzt. Die italie nische Bevölkerung und die italienischen Studenten unterstützten ihre Abgeordneten durch unermüdliche

Kundgebungen. Im Jahre 1913 waren die letzten Widerstände auf nichtitalienischer Seite gebrochen. Der Budgetausschuß des österreichischen Abgeordnetenhauses stimmte am 14. Februar 1913 dem Entwürfe der Regierung, mit 30 gegen 4 (sloveniscbe) Stimmen zu und bewilligte die Mittel für die Errichtung einer italienischen Reehtsfakultät in Triest, die ihre Tätigkeit im Wintersemester 1915/16 beginnen sollte. Dies geschah, „um die Kulturbedürfnisse der österreichi schen Staatsbürger italienischer Nationalität

zu befriedigen” wie es im Beschlüsse hieß. Die Italiener hatten den Kampf gewonnen und durften hoffen, daß sich aus der einen Fakultät im Verlaufe der Jahre eine voll ständige italienische Universität entwickeln werde. Damit hätten sie auch 1 ) „Alto Adige” vom 2./3. Juni 1903.

7
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_89_object_3824905.png
Seite 89 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
und zu Zusammenstößen führten. Als Folge davon ereigneten sieh auch Straßen kundgebungen in Welschtirol, im Küsteiilande und in verschiedenen Universitäten Italiens 1 ). Endlich entschloß sich die Regierung, mit Ver ordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 22. Sept. 1904, Nr. 2003 eine selbständige italienische Rechtsfakultät in Innsbruck ein zurichten. Die Bevölkerung der tirolischen Landeshauptstadt sah aber darin einen Eingriff in den deutschen Charakter Innsbrucks und zerstörte das Gebäude

blieben weit hinter der Durchschnittszahl der Bevölkerung zurück, auf welche eine Universität entfiel. Allein dies Bedenken hätte in einer Kultur frage ersten Ranges nicht ausschlaggebend sein dürfen. Vielmehr waren es politische Hemmungen, welche die Schaffung einer italienischen Uni versität in Triest verhinderten: Die Regierung wollte durch die Wahl von Triest, das einerseits von den österreichischen Slovenen, andererseits von den Italienern hart umkämpft wurde

, wo die Fakultät untergebracht war. Gleichzeitig erlitten die italienischen Vorlesungen an der Universität Innsbruck eine Unter brechung. In den folgenden Jahren wurden dann einerseits die Verhand lungen zwischen den österreichischen Italienern und der Regierung über die Errichtung einer Universität in Triest, andererseits aber auch um die Anerkennung des Hochschulstudiums in Italien fortgesetzt. Die italie nische Bevölkerung und die italienischen Studenten unterstützten ihre Abgeordneten durch unermüdliche

Kundgebungen. Im Jahre 1913 waren die letzten Widerstände auf nichtitalienischer Seite gebrochen. Der Budgetausschuß des österreichischen Abgeordnetenhauses stimmte am 14. Februar 1913 dem Entwürfe der Regierung, mit 30 gegen 4 (slovenische) Stimmen zu und bewilligte die Mittel für die Errichtung einer italienischen Rechtsfakultät in Triest, die ihre Tätigkeit im Wintersemester 1915/16 beginnen sollte. Dies geschah, „um die Kulturbedürfnisse der österreichi schen Staatsbürger italienischer Nationalität

zu befriedigen' wie es im Beschlüsse hieß. Die Italiener hatten den Kampf gewonnen und durften hoffen, daß sich aus der einen Fakultät im Verlaufe der Jahre eine voll ständige italienische Universität entwickeln werde. Damit hätten sie auch x h „Alto Adige' vom 2./3. Juni 1903.

8
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_67_object_4966077.png
Seite 67 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
Die gerichtliche Einvernahme von Personen, die die italienische Gerichtssprache nicht beherrschten, mußte allerdings notgedrungen ent weder unmittelbar oder unter Zuziehung von Dolmetschern in der Sprache des zu Vernehmenden geschehen, allein die Niederschrift der Aussage erfolgte in italienischer Sprache. Der Deutsche hatte hiebei kein besseres Recht als ein Engländer oder ein Russe. Hier regierte das Territorial prinzip zu Gunsten einer Minderheit mit einer Starrheit

gedeutet und angewendet werden konnte, immerhin hatte hundert jährige Übung das Italienische zur Amtssprache cler Verwaltungsbehörden werden lassen. Das Gebiet, für welches die Kreisgerichtssprengel Trient und Rovereto zuständig waren, unterstand den Bezirkshaxrptmannschaften Trient, Ro vereto, Borgo, Cavalese, Cles, Primiero, Riva, Tione und Mezolombardo. Die Welsehtiroler legten großen Wert darauf, daß dies Territorium keine Änderung der administrativen Grenzen erfahre, denn für diesen Umfang

und für keinen größeren glaubten sie eine besondere sprachenrechtliche Behandlung bewahren und gelegentlich vielleicht eine politische Autonomie erhalten zu können, von diesem Gebiete wollten sie aber auch nichts preis gehen. Auf der anderen Seite anerkannte auch die Regierung die geschlos sene Eigenart dieses Landesteiles, für welchen sie mit ministerieller Ver ordnung vom 31. Juli, R.-G.-B. 115, in Trient ähnlich wie in Bregenz für das Land Vorarlberg, eine eigene Statthaltereiabteilung eingerichtet

und durch 30 Jahre gehalten hatte. Als diese aufgehoben wurde, trauerten ihr die Welschtiroler allerdings nicht nach, weil ihnen deren Bestand für ihre wirtschaftlichen und nationalen Bedürfnisse nicht wertvoll ge worden war, aber umso eifersüchtiger hüteten sie den Bestand der Ver waltungssprengel an der Nordgrenze und hatten in diesem Bestreben die Regierung auf ihrer Seite. Im Tiroler Landtage wurde um die Jahrhundert wende der Antrag gestellt, die Regierung sei zu ersuchen, den nördlichsten Teil

9
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_70_object_3824867.png
Seite 70 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
Die gerichtliche Einvernahme von Personen, die die italienische Gerichtssprache nicht beherrschten, mußte allerdings notgedrungen ent weder unmittelbar oder unter Zuziehung von Dolmetschern in der Sprache des zu Vernehmenden geschehen, allein die Niederschrift der Aussage erfolgte in italienischer Sprache. Der Deutsche hatte hiebei kein besseres Recht als ein Engländer oder ein Russe. Hier regierte das Territorial- prinzip zu Gunsten einer Minderheit mit einer Starrheit

Amts sprache gedeutet und angewendet werden konnte, immerhin hatte hundert jährige Übung das Italienische zur Amtssprache der Verwaltungsbehörden werden lassen. Das Gebiet, für welches die Kreisgerichtssprengel Trient und Rovereto | zuständig waren, unterstand den Bezirkshauptmannschaften Trient, Ro- I vereto, Borgo, Cavalese, Cles, Primiero, Riva, Tione und Mezolombardo. \\ Die Welschtiroler legten großen Wert darauf, daß dies Territorium keine Änderung der administrativen Grenzen erfahre

, denn für diesen Umfang und für keinen größeren glaubten sie eine besondere sprachenrechtliche Behandlung bewahren und gelegentlich vielleicht eine politische Autonomie erhalten zu können, von diesem Gebiete wollten sie aber auch nichts preis geben . Auf der anderen Seite anerkannte auch die Regierung die geschlos sene Eigenart dieses Landesteiles, für welchen sie mit ministerieller Ver ordnung vom 31. Juli, R.-G.-B. 115, in Trient ähnlich wie in Bregenz für das Land Vorarlberg, eine eigene Statthalter ei abteilung

eingerichtet und durch 30 Jahre gehalten hatte. Als diese aufgehoben wurde, trauerten ihr die Welschtiroler allerdings nicht nach, weil ihnen deren Bestand für ihre wirtschaftlichen und nationalen Bedürfnisse nicht wertvoll ge worden war, aber umso eifersüchtiger hüteten sie den Bestand der Ver waltungssprengel an der Nordgrenze und hatten in diesem Bestreben die Regierung auf ihrer Seite. Im Tiroler Landtage wurde um die Jahrhundert wende der Antrag gestellt, die Regierung sei zu ersuchen

10
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_51_object_4966061.png
Seite 51 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
Aufnahme in die Akademie angestrebt wurde, in italienischer oder la teinischer Sprache vor zu legen seien. Der italienische Charakter dieser Akademie wurde auch in der Folgezeit gewahrt und vor dem Weltkriege war sowohl das Präsidium als die Beamtenschaft der Akademie rein ita lienisch zusammengesetzt. Durch zahlreiche weltliche und kirchliche Büchereien wurde auch ärmeren Schichten die italienische Literatur in reichem Umfange zur Ver fügung gestellt. So berichtete der Verein „Biblioteca

popolare” in Trient bei seiner Generalversammlung im Jahre 1912, daß sein Lesesaal im ver flossenen Vereinsjahre von 4.460 Personen benützt worden sei. Eigene Ausschüsse machten sich die Errichtung von Denkmälern für italienische Geisteshelden zur Aufgabe und so entstand das mächtige Denkmal für Dante Alighieri auf dem schönsten Platze von Trient, zu dessen Füßen auf einer Erzplatte die Worte eingegraben standen : „Ver neigen wir uns, Italiener, verneigt euch Fremde!” Es gibt kaum einen stolzeren

Ausdruck für das Gefühl des Hausrechtes der Nation als diese Worte, welche ohne irgendwelche Einwendung von Seite der Staatsgewalt vom Boden von 'Trient aus den deutschen Mitbürger als Fremden zurück wiesen 1 ). Für Carducci und Rosmini entstanden ebenfalls Standbilder und neben Verdi erhielt auch Prati, der Dichter des Irredentismus in einer öffentlichen Anlage von Trient ein Marmordenkmal 2 ). Italienische Musikvereine, wie die „Società Ceciliana Trentina” und die „Società Filarmonica

11
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_54_object_3824834.png
Seite 54 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
Aufnahme in die Akademie angestrebt wurde, in italienischer oder la teinischer Sprache vorzulegen seien. Der italienische Charakter dieser Akademie wurde auch in der Folgezeit gewahrt und vor dem Weltkriege war sowohl das Präsidium als die Beamtenschaft der Akademie rein ita lienisch zusammengesetzt. Durch zahlreiche weltliche und kirchliche Büchereien wurde auch ärmeren Schichten die italienische Literatur in reichem Umfange zur Ver fügung gestellt. So berichtete der Verein „Biblioteca

popolare' in Trient bei seiner Generalversammlung im Jahre 1912, daß sein Lesesaal im ver flossenen Vereinsjahre von 4.460 Personen benützt worden sei. Eigene Ausschüsse machten sich die Errichtung von Denkmälern für italienische Geisteshelden zur Aufgabe und so entstand das mächtige Denkmal für Dante Alighieri auf dem schönsten Platze von Trient, zu dessen Füßen auf einer Erzplatte die Worte eingegraben standen: „Ver neigen wir uns, Italiener, verneigt euch Fremde!' Es gibt kaum einen stolzeren

Ausdruck für das Gefühl des Hausrechtes der Nation als diese Worte, welche ohne irgendwelche Einwendung von Seite der Staatsgewalt vom Boden von Trient aus den deutschen Mitbürger als Fremden zurück wiesen 1 ). Für Carducci und Rosmini entstanden ebenfalls Standbilder und neben Verdi erhielt auch Prati, der Dichter des Irredentismus in einer öffentlichen Anlage von Trient ein Marmordenkmal 2 ). Italienische Musikvereine, wie die „Società Ceciliana Trentina' und die „Società Filarmonica

12
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_91_object_4966101.png
Seite 91 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
unerträglich, daß diese deutschen Schulen, außer von Hunderten von deutschen Schülern, auch von hunderten von italienischen Kindern besucht wurden, ohne daß von der Regierung auch nur der geringste Druck ausgeübt worden wäre. Ein gesetzliches Mittel, diesen Besuch zu verhindern, gab es nicht, da nach dem österreichischen Rechte die Eltern die freie Wahl der Schule für ihre Kinder hatten. Gewiß läßt sich hier eine Analogie mit dem Widerstande der Landeshauptstadt Innsbruck gegen eine italienische Hochschule

nicht verkennen, andererseits kann höchstens von einem Schönheitsfehler und gewiß nicht von einer nationalen Gefahr für die Italiener gesprochen werden, denn in den deutschen Schulen von Trient und Rovereto wurde auch das Italienische gründlich gepflegt 1 ). er sich in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter überzeugt habe, daß unsere Na tionalität und Sprache von Seite des Landtages sowohl in der Geschäftsordnung, als in der Geschäftsbehandlung peinlich genau (scrupolosamente) berücksichtigt

15
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_68_object_4966078.png
Seite 68 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
als ladiuisch anerkanntes Tal handelte 1 ) und aus dem Tale selbst Stimmen für diesen Wechsel laut wurden, lehnte die Regierung die Anregung mit der Begründung ab, sie stehe auf dem Standpunkte „quieta non movere” und wolle es nicht zum nationalen Guerilla-Krieg kommen lassen, den eine solche Maßnahme zwischen Deutschen und Italienern im Lande sicher entfachen würde 2 ). Aus ähnlichen Gedankengängen erwuchs das Bestreben der Behörde, in Welschtirol jede sprachenrechtliche Reibung

vor allem, durch Gebrauch deutscher Namen für nunmehr italienische Ortschaften einen Widerstand hervor zurufen. Sie verwendete sowohl in den amtlichen Verzeichnissen wie auf den ..Ortschaftstafeln”, die nach dem Gesetze über die Volkszählung vom 29. März 1869, Nr. 67 R.-G.-B. „am Eingang und Ausgang einer jeden Ortschaft angebracht werden mußten und den Namen der Ortschaft, der Gemeinde und des politischen Bezirkes zu enthalten hatten” ausschließ lich die italienischen Namen. Dies auch dann, wenn sie auf eine deutsche

Wurzel zurückgingen oder neben ihnen acht Jahrhunderte alte deutsche Bezeichnungen bestanden, wie im Suganertal. Nur die Verkehrsanstalten benützten zuweilen den deutschen Namen „Trient” neben der italienischen Bezeichnung „Trento” und begründeten dies mit dem Hinweis darauf, daß es sich um eine uralte und in der Welt vielgebrauchte Namensform handle. Bei der Rost wurde außerdem manchmal noch für zwei weibere an. der »Sprachgrenze gelegene, italienische Ortschaften, Aiehholz und St. Michael

16
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_70_object_4966080.png
Seite 70 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
einer Entscheidung oder Verfügung der Bezirkshauptmannsehaften oder der Magistrate der Statutarstädte an diese höheren Stellen gerichtet waren, konnten einsprachig italienisch überreicht werden. Andererseits hatten diese Behörden, da die italienische Sprache in Südtirol landesüblich war, auch ihrerseits hei der Behandlung der italienischen Eingaben die italie nische Sprache zu gebrauchen. Aber auch Entscheidungen und Verfü gungen, welche nicht durch ein „Einschreiten 5 '* von außen her

für den äußeren Dienst zugesprochen wurde. In der Regel jedoch wurden deutsche Eingaben deutsch erledigt. Eine bindende Vorschrift dafür oder dagegen gab es nicht. Niemals jedoch wurde eine italienische Eingabe in deutscher Sprache behandelt, denn die Landesüblichkeit der italienischen Sprache stand unanfechtbar fest. Diese Gepflogenheit galt auch für den äußeren Dienst der meisten übrigen staatlichen Verwaltungszweige. Die Forderung, daß „in den staatlichen Institutionen die Verkehrssprache des Gebietes

wahrscheinlich sogar das versehentliche Zustandekommen der deutschen Aktenvorlage. Dagegen ist als charakteristisch gewiß die Tatsache an- zuführen, daß anläßlich der staatlichen Volkszählung des Jahres 190Ö in Trient doppelsprachige Volkszählungsbogen ansgegeben und, als sich dagegen von italienischer Seite heftiger Protest erhob, von der politischen Behörde durch einsprachige italienische ersetzt wurden 2 ). Als Beweis für den gewissenhaften Gebrauch der italienischen Sprache durch die , .landesfürstlichen

17
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_73_object_3824873.png
Seite 73 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
einer Entscheidung oder Verfügung der Bezirkshauptmannschaften oder der Magistrate der Statutarstädte an diese höheren Stellen gerichtet waren, konnten einsprachig italienisch überreicht werden. Andererseits hatten diese Behörden, da die italienische Sprache in Südtirol landesüblich war. auch ihrerseits bei der Behandlung der italienischen Eingaben die italie nische Sprache zu gebrauchen. Aber auch Entscheidungen und Verfü gungen, welche nicht durch ein „Einschreiten' von außen her veranlaßt

für den äußeren Dienst zugesprochen wurde. In der Reg el jedoch wurden deutsche Ei ngaben deutsch erl edi gt. Eine binde nde Vorschrift dafür oder dagegen gab es nicht. Niemals jedoch wurde eine italienische Eingabe in deutscher Sprache ^behandelt, denn die Landesüblichkeit...der italienischen Sprache stand unanfechtbar fest. Diese Gepflogenheit galt auch für den äußeren Dienst der meisten übrigen staatlichen Verwaltungszweige. Die Forderung, daß „in den staatlichen Institutionen die Verkehrssprache

dies den Ausnahmscharakter wahrscheinlich sogar das versehentliche Zustandekommen der deutschen Aktenvorlage. Dagegen ist als charakteristisch gewiß die Tatsache an zuführen, daß anläßlich der staatlichen Volkszählung des Jahres 1900 i n Trient d opp elsprac hi ge V olkszählungsbogen ausgegeben und, /als sich dagegen von italienischer Seite heftiger Protest erhob, von der politischen Behörde durch einsprachige italienische ersetzt wurden 2 ). Als Beweis für den gewissenhaften Gebrauch der italienischen Sprache

18
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_63_object_4966073.png
Seite 63 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
, es als solches zu bezeichnen. Ebensowenig bauten die Italienisch-Tiroler ihre nach Deutsch-Tirol wan dernden Land- und Bauarbeiterkolonien zu nationalen Vorwerken aus. Die noch zu erwähnenden Ausnahmen bestätigen die Regel. Demgemäß ließ die Regierung die italienische Sprache in Welsch tirol auch in den staatlichen Ämtern durchaus beherrschend sein. Wenn als Staatssprache jene Sprache anzusehen ist, deren sich der Staat in seinen Äußerungen durch seine Organe bedient 1 ), so kann man geradezu sagen, daß in Welschtirol

bedienen und daß in gleicher Weise der Verkehr der Behörde mit den Be wohnern des Landes stattfinde/ 3 so hielten es Regierung und Regierte in Tirol durch fast 100 Jahre für zweckmäßiger, die Gleichberechtigung der beiden Stämme im. Lande darin zu verankern, daß der Landesteil südlich von Salurn als einsprachig italienisch, jener von Salurn nordwärts einsprachig dentsch anerkannt wurde. Es gab, wie schon angedeutet wurde, im italienischen Landesteile zehn deutsche Ortsgemeinden: Proveis

19
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_98_object_4966108.png
Seite 98 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
Jahrzehnten vor dem Kriege kein Fall festzustellen, wo die Regierung die Autonomie der Gemeinden verletzt hätte. Die im Herbst 1913 erfolgte Verweigerung der Sanktion für die Wahl des Grafen Maximilian Manci zum Bürgermeister von Trient entsprach einem gesetzlich begründeten Rechte der Regierung. Die Motive waren nicht nationalkultureller, sondern politischer Natur. Der Nachfolger Mancis war ein national mindestens ebenso entschiedener Italiener namens Viktor Zippel, heute Mitglied

aus dem Grunde, weil die Inschrift in deutscher Sprache verfaßt erscheint, sowie auch in der Bestimmung der Friedhofs ordnung, nach welcher die Gemeindevertretung grundsätzlich bestimmte, daß auf dem Friedhofe nur italienische und lateinische Inschriften angebracht werden dürfen, erkannte der V.-Ger.-H. im Hinblicke auf die Bestimmungen der Hofdekrete vom 23. August und 13. September 1784, Punkt 7 (Pol. Ges. Sammlung Band 6, Seite 568) sowie des Hofde kretes vom 12. August 1788, Z. 1460 (Jaksch

20
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_66_object_3824858.png
Seite 66 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
, noch .die. Deutsch-Tiroler, es als solches zu bezeichnen. JEbensowenig bauten die Italienisch-Tiroler ihre nach Deutsch-Tirol wan dernden Land- und Bauarbeiterkolonien zu nationalen Vorwerken aus. Die noch zu erwähnenden Ausnahmen bestätigen die Regel. Demgemäß ließ die Regierung die italienische Sprache in Welsch tirol auch in den staatlichen Äm tern durchaus beherrschend sein. Wenn als Staatssprache jene Sprache anzusehen ist, deren sich der Staat in seinen Äußerungen durch seine Organe bedient

bedienen und daß in gleicher Weise der Verkehr der Behörde mit den Be wohnern des Lan des stattfind e,' so hielten es Regierung und Regierte in Tirol durch fast_ 100 Jahre für zweckmäßiger, die Gleichberechtigung der beiden Stämme im Lande darin zu verankern, daß der Landesteil südlich von Salurn als einsprachig italienisch, jener von Salurn nordwärts einsprächig deutsch anerkannt wurde. Es gab, wie schon angedeutet wurde, im italienischen Landesteile zehn deutsche Ortsgemeinden: Proveis

21