¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
. R Für den Aufenthalt Lazens in Kärnten von Zeugnissen, die uns die Umstände seiner Bibli anschaulich vor Augen führen. , . ß T • Schon seit Ankershofens Mitteilung ist betanai, daß Gurk zehn Handschriften gegen Empfangsschein nach Wien ^t- genommen hat. im Handschriftenverzeichnis der Karn theken I, S. XIII, habe ich bereits festgestellt, da ^ Lazius angeführten Handschriften tatsächlich m de zurück geblieben und also trotz schriftlichen Versprechens ^ ^ _ 171 gestellt worden sind. Es sind sicher die Wiener
Handsch ^ 471, 1832 und wahrscheinlich 243 und Revers erwähnt zu sem, schon damals der ^ od | x , ' T( t ferner Ourcense) nach Wien gekommen. Seit Wilhelm Scherer vermutet, daß die altdeutsche Wiener Genesis, Kodex 27 > stamme; darauf werde ich am Schluß zurückkommen. , So wie bei den Gurker Handschriften dürfte esfasit ubera i er gangen sein. Der Herr Hoftóstoriographus wies den kaisenicnen Befehl vor, man öffnete ihm die Gewölbe und Sehr , < n die kostbarsten Bücher aus, ließ sie in Körbe und F asse