¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
: der von den Zuchttieren angerichtete Schaden wird niemandem ersetzt s ), auch darf man das gepfändete Vieh zu jedem Nachbarn in Verwahrung stellen ■'). Eine letzte Seite der wirt schaftlichen Bindung repräsentieren endlich die Bannrechte, von denen namentlich die der Bannmühlen 10 a Erwähnung verdienen. In wesentlichen wirtschaftlichen Beziehungen ist danach der einzelne ein abhängiges Glied der Gesamtheit, und ein allzeit lösbarer Besitz- und Nutzniefsungs ver trag, wie ihn Jakob am Rain 1543 mit der Gemeinde M art
(1665) III. 335, s. unten S. 213, 8) Pfunds (1303) II, 311, Tirol (1462) IV, 60. 9) Taisten (1486 u. 1537) IV, 537; zumeist besteht aber ein eigener „Pfandstall', etwa beim gemeinen Wirt. 10) Stiftsöffnung von Absam (zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts) I, 204, Weerberg (1523) I, 175. 11) III, 230. Innere Grundlegung des sozialen Lebens. 185 fizierten — meist gewerblichen — Arbeit in der Gemeinde dar. Aufsert sich ihre Beschränkung durch das allgemeine Interesse auch der Konsumenten in den Städten
auf dem Umwege des Zunftwesens, so trifft die Dorfgemeinde ihre Handwerker auf direktem Wege, also einseitig und um so härter. Die freie Konkurrenz ') wird durch ausführliche Taxen be lästigt, auch schon vor den Landesordnungen. Die Handwerker dürfen sich nicht weigern, auf der Stör zu arbeiten 2 ), sonst werden sie abgeschafft; auch ihre sittliche Haltung wird kontrolliert 3 ). Der Metzger darf nur so viel Vieh auf die Weide treiben, als für den Fleischkonsum der Gemeinde 4 ) nötig ist. Am sichersten fährt
diese natürlich, wenn der Gewerbetreibende als ihr Beamter angestellt ist. Er wii'd dann „gewählt' 5 ), mufs die Gemeinde bisweilen hei seinem Eintritte einmal freihalten (der Schmied inTarsch 6 ), zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts), und die Haltung der Gast wirtschaft liegt sogar den Genossen von Tartsch 1 ) (1574 und 1716) selbst ob, wie sonst etwa die Ausübung der Dorfmeisterschaft. Da diese Funktionäre ein Monopol erhalten, wird von Seiten der Gemeinde jede Gelegenheit benutzt, um einen Gewinn davon