2 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Jahr:
1870
¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/191767/191767_54_object_4397925.png
Seite 54 von 63
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Bozen
Verlag: Selbstverl. des Vereins
Umfang: 60 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 3.698
Intern-ID: 191767
Hart Zugesetzt wurde dem Landessäckel noch in dm Jahren 1758, 1759 und 1761; freilich lastete der Druck des Preußen krieges schwer auf allen Ländern der österreichischen Monarchie, und nöthigte die Regierung zu den gewaltsamsten Anstrengungen. Darm mochte sie den Titel finden, schon nicht mehr aus dem Wege der Postulate, sondern auf dem Wege des unmittelbaren Zugrei sens vorzugehen. Sie schrieb mittelst offener Patente in allen Erbländern Steuern aus; so 1758 eine Kriegs- und Kapitalisten

steuer, zu deren Einhebung eine eigene Hofcommission ernannt wurde. Von Tirol verlangte die Regierung für dieses Jahr noch darüberhin ein su.ì>siàM Momentansnw, wobei laut eines Mi- nisterialschreibens des Grasen Chotek dem Lande freigestellt wurde, diese Forderung auch durch ein Anlehen Zu relmren. Das Po stulat für 1759 verlangte „eine ganz freiwillige und den Tiroler Landesprivilegien unnachtheilige Gabe' von 140,000 fl.. und darüberhin eine Bewilligung von 70,000 fl. anticipando für 176^ wobei

es jedoch Stiftern und Ständen freistehen sollte, für ein Drittel einsweilen nur die Zinse zu bezahlen, und die Summe nach beliebigen Modalitäten auszubringen oder einzuheben. Mr 1761 verlangte die Regierung im Frühjahre vorschußweise ein zu fünf Per cent verzinsliches Anlehen im Betrage von 130,000 fl. und die Uebernahme eines Aniheiles an der Deckung und Gewähr des Wiener Stadtbanko auf 25^ Jahre mit einen: jahrlichen Beitrage von 2377 fl. 20 kr., so jedoch, daß die Landschaft be rechtigt

sein sollte, diese Summe von der Bewilligung jährlich ab zuziehen. Im Herbste kam die Regierung mit einem Postulate Male, fingen aber schon an, es allmälig als ein landesfürstliches Gefalle Zu betrachten. Entscheidend in dieser Beziehung wnrde tie Regierung Leopolds I. Obwohl die Landschaft besagtes Gefälle auch diesem Land es finster nur auf 5 Jahre überließ, war sie doch nicht mehr im Stande, mit allen Be mühungen dasselbe ans den Händen der Regierung wieder zurück zu erhalten. Maria Theresia erkannte 1742 das Recht

der Stände wohl au, allein 1779 ließ es die Regierung vollends incameriren, und konnten die Stände es als àe Gnade ansehen, daß ihnen vergönnt ward, es auf W Jahre in Pach^ zu nehmen! Vom Jahre 1704 an hatte die Klage über Vorenthàmg und ZurüSforderung des der Regierung nur freiwillig überlassenen Schankpfennigs einen stehenden Artikel in allen Landeàschwcrden gebildet.

1