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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1889
¬Das¬ Kapuziner-Kloster zu Meran : ein Denkmal habsburgischer Frömmigkeit ; anläßlich des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Hr. apostolischen Majestät des Kaisers Franz Josef I.
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Seite 153 von 212
Autor: Hohenegger, Agapit ; Franz Joseph <Österreich, Kaiser, I.> [Gefeierte Pers.] / nach Archivalien beschrieben von Agapit Hohenegger
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: VIII, 201 S. : Ill.
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: c.Meran / Kapuzinerkloster;z.Geschichte Anfänge-1898
Signatur: II 102.070 ; D II 102.070
Intern-ID: 95768
146 Fünfzehntes Capite!. hätten. Darnach erschien der übrige Clerus mit Benedict an der Spitze. Koch legte ihnen den Hirtenbrief vor und forderte eine kategorische , Erklärung, ob sie sich dem Ordinariate von Trient unterwerfen wollten oder nicht. ?. Benedict gab die Erklärung ab, man sei bereit, die Unter schrift zu leisten, wenn nur die förmliche Abtretung von Seite des Bischofs von Chur und die Annahme des Ordinariates von Trient mit päpstlicher Bewilligung legal erwiesen wäre

, im gegentheiligen Falle könne und dürfe man nicht unterzeichnen. Er begründete seine Meinung mit solchen Be weisen, dass Koch nichts antworten konnte und nur schweigend die Achseln zuckte. Auf wiederholtes Drängen ließ sich Koch herbei, am 5. Juli mit dem gèsammten Clerus von Unterviuschgau eine Conferenz zu halten. Es erschienen 20 Priester; sie hatten den Benedictiuer ?. Langes und den Kapuziner 1^. Benedict um ihr Miterscheinen als Flügelmänner ersucht. Als Koch zu seiner Rechtfertigung ein Schreiben

des Trientner Provicars Tecini verlas und dabei das Concil von Trient anführte, soweit es näm lich zu seinem Zwecke diente, ergriff?. Benedict das Wort und ersuchte weiter zu lesen, dessen sich Koch nicht weigern konnte. ?. Benedict er klärte nun demselben, in welchem Sinne die Worte des Conciliums zu verstehen seien, und dass der im genannten Decrete erwähnte Fall auf die Chnrer Angelegenheit durchaus nicht anwendbar fei. Koch wusste dem Guardian nichts zu antworten. Die Versammlung ergriff

die Ge legenheit, ihm eindringliche Vorstellungen über die von ihn: übernommene Sendung Zu machen und erklärte mündlich und schriftlich, dass, solange sie von Chur nicht entlassen und im Einverständnisse mit Rom einem anderen Ordinariate zugewiesen seien, sie die Treue ihrem Bischöfe weder brechen können noch wollen. Am 8. Juli erhielt Provicar Koch einen Brief von Chur; er eilte damit zum Landrichter Wieser, der ihn öffnete. Der Brief enthielt Kochs Suspension, wenn er sich im chnrerischen Gebiete irgend

eine Amtshand lung anmaßen würde; auch war dem Brief eine Abschrift des päpstlichen Breve v. 7. Mai beigeschlossen. Die Kunde von Kochs Suspension ver-' breitete sich schnell durch die gauze Stadt. Hofstetten soll dabei ganz überrascht ausgerufen haben: „Das muss der Teufel gethan haben!' Der unglückliche Professor Koch resignierte jetzt ans seine Provicariats-- und Pfarrstelle und verließ Meran. Durch diese Abdankung erlitt Hof stettens Mission einen schweren Schlag. Um denselben möglichst zn heilen

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