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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 422 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
Z 45. Voraussetzungen zur Übertragung. 113, 114. 393 4. Frau Albine Breyer als Erbin nach Georg Breyer unter Anschluß der Originalbeilage ^ 5. das k. k. Zentraltaxamt verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XX den .... Nach dem oben dargestellten Grundbuchsstande hastete für Georg Breyer kein Recht auf einen Pflichtteil und es stand ihm bei dieser aus früherer Zeit bestehenden Eintragung kein Verfügungsrecht über seinen Pflichtteilsanspruch zu, um so weniger als die Substitutions

-- beschränkung bereits gelöscht wurde. Das LG. Wien hat, von der Ansicht ausgehend, daß dem Georg Breher ein Pflichtteilsanspruch jedenfalls gebührte, dieses Recht durch eine nicht entsprechende Eintragung von Seite des Gerichtes für den Berechtigten nicht verloren gehen und durch die inzwischen erfolgte Löschung der Substitution das Recht der Erben des Pflichtteilnehmers nicht beeinflußt werden kann, den Vollzug der angesuchten Übertragung verordnet. 114. Außerbücherlicher Übergang einer Forderung

. Sachverhalt: Auf den der Rosa Nick gehörigen Hausanteilen haftet für Berta Crammer eine Forderung von 6000 X samt Anhang, welche diese an Georg Fromm zediert hat, ohne daß diese Übertragung grundbücherlich durchgeführt worden wäre. Georg Fromm zediert diese Forderung wieder an Emma Gunz. — Letztere schreitet nun um Übertragung der noch für Berta Crammer haftenden Forderung zu ihren Gunsten ein. L. Auf Grund der Zessionen ^ àà Wien, den 14. Oktober 1902 und L àà Wien, den 21. März 1903

wird die Einverleibung der Übertragung der für Berta Crammer auf den der Rosa Nick gehörigen ^/. Anteilen des Hauses Swß-im-Himmel Konskr.-Nr. und Einlage Z, 810 des I. Bezirkes in Wien in Postz. 25 einverleibten Forderung im Betrage von 6000 X samt 6'/„ Zinsen und der Kaution für Neben gebühren im Betrage von 120 X au Emma Guuz bewilligt. Hievou werden 1. Frau Berta Crammer, 2. Herr Georg Fromm, 3. Frau Rosa Nick, 4. Frau Emma Gunz unter Anschluß der Ori ginalbeilagen und L, 5. das k. k. Zeutraltaxamt

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 690 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
Z 87. Das Aufforderungsverfahren. Z84, K85. 661 Auf dieser Baustelle hasten folgende Lasten: Postz. 1. Das Pfandrecht für die Forderung der Amalie Zanger im Betrage von WMX. samt 5 Zinsen einverleibt. Postz. 2, Das Pfandrecht als Exekution zur Sicherstellung für die Forderung des Georg Zettel im Betrage von 400^ samt 5°/g Zinsen und Gerichtskosten vorgemerkt. e. Die Pfandgläubiger Frau Amalie Zanger und Herr Georg Jettel werden aufgefordert, ihren c? allfälligen Einspruch gegen die lasten freie

Abschreibung der im Situations plane in roter Farbe dargestellten, mit den Buchstaben àskQà umschrie benen Grundfläche von der ^Baustelle I iu der Aloisgasse Einlage Z. 416 im II. Bezirke in Wien Katastralparzelle 120 binnen sechs Wochen bei diesem Gerichte widrigens angenommen würde, daß sie ^0 ° / Zustellungsverfügung: Beschluß samt Schriftsatz nndBeilageAmalieZanger. Beschluß samt Schriftsatz und Beilage Georg Jettel. Beschluß samt Beilage Albert Keller. anzuzeigen, in diese Trennung willigen nnd

stätiguug. Von: k. k. Laudesgerichte Wien wird dem Herrn Albert Keller auf sein Einschreiten bestätigt, daß die Hypothekargläubiger Frau Amalie Zanger lind Herr Georg Jettel gegen die beabsichtigte lastenfreie Ab schreibung der in dein zur GZ. — vorgelegten Situations plaue mit den Buchstäben à e k e à umschriebenen Grundfläche von der Baustelle I in der Alvisgasse, Einlage Z. 416 im II. Bezirke iu Wien Katastral parzelle 120, innerhalb der mit Beschluß vom 14. März 1M0 GZ. — erteilten

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