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Der Burggräfler
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Seite 10 von 10
Datum: 10.08.1892
Umfang: 10
. M. 1 = 50 kr. rco . . . - , , In der Vorrede sagt Pfarrer Kneipp über dieses Buch unter anderem: Es mehren sich IN letzterer Zelt die Falle, daß Wasser- | „Nach Verlauf längerer Zeit bringt er (Eniber) mir eine „hundertfältige Frucht^ abounenten, welche das Wasser a discretion von der Stadtge- Aner mühevollen Arbeit die er der Menschheit entbietet »um Beweise, wie die . . , v D r *r r. ... v m er .. ' Wafferkur ein probates Heilmittel ist, und wie die schwerste,» Krankheiten metnde beziehen

, dasselbe nach Willkür über den Bedarf hinaus durch einfache Naturmittcl geheilt werden. Wie mich also dieses Werk einer, laufen lassen, daß sie Wasser an dritte, nicht berechtigte Perso- seits sehr erfreut, so kann andererseits nur mein.heißester Wunsch sein, daß den lei. , y c c .. 0 . j .. . . otc ! benben Menschen hiemtt ein guter Tröster und Rathgeber an die Hand gegeben ist. nen abgeben oder für Zwecke verwenden, welche iin Abonnement < 7, . . ... * rUltnillftllMtlttiY nt»C brtth -ItnllT JlViMJttfl

nicht vorgesehen sind. Der Stadtmagistrat sieht sich daher veranlaßt, um derar tige Mißbrauche und Eigenmächtigkeiten hintanzuhalten, auf die Bestimmungen des Wasserregulativs hinzuweisen, welches den Wasserabnehmer für jede vorschriftswidrige Benützung seiner Lei tung verantwortlich macht, gleichviel, ob dieselbe durch ihn oder durch Andere erfolgt ist, welches ferner bei Strafe von 2—10 fl. verbietet, Wasser an nicht berechtigte Personen abzugeben oder für Zwecke zu verwenden, welche im Vertrage

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