innerhalb einer Frist »on 90 Tagen vom I. December l 90S an gerechnet, schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls diejenigen, welch- sich nicht melden, bei vorzunehmender Verteilung des Entschädigungsbetrazcs u»l>er»cksichtigr bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Diese Anmeldungen habe» zu enthalten: 1. Die genaue Bezeichnung deS Anmelders mit Vor- und Zuname, Island und Wohnort, sowie seines all fälligen Gewalthabers
aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Sprengels des gefertigten Gerichtes wohnen, werden aufge fordert in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser .geletzenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigens für jenen Anmelder, welcher eine solche -xrson nicht angezeigt hat, auf seine Gefahr und Kosten ein Kurator von Amtswegen aufgestellt und die Verordnungen nur dem letzteren zugestellt