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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 08.10.1870
Umfang: 8
Sie werden diesem ihrem Versprechen um so sicherer bald untreu werden, als dieselben italienischen Schandblätter, die zur gewaltsamen Hinwegnahme RomS gedrängt haben, nun schon offen bekennen, ein friedlicher Besitz Roms werde dem italienischen Volke so lange nicht gesichert sein, als die geistliche Herrschaft des Papstes besteht; erst die Vernichtung der geistlichen Herrschaft des PapsteS werde auch seiner weltlichen Herrschaft ein Ende machen. So stehen die Dinge in Rom und mit Rom

, und betete den Bußpsalm Urban deS Vlll., wobei er mit tiefster Bewegung die Worte sprach: „Ewiger Hirt verlaß deine Herde nicht.' Alles Volk antwortete: „Sondern behalte sie durch deine hl. Apostel in deiner immerwährenden Obhut.' Diesem Beispiele nachkommend wollen wir uns oft an die Gräber der Apostelfürsten und in die Peterskirche zu Rom im Geiste ver setzen. und Gott durch die Fürbitte derselben die Sache der Kirche und des Papstes empfehlen. Vielleicht erbitten wir es, daß bald das in Er füllung

geht, was in dem erwähnten Gebete Urban des VIII. alS göttliche Verheißung geschrieben steht, wo Gott sagt: „Wenn ich Priesterthum und Königthum in Thränen sehe, dann bin ich gleich wie von Theilnahme bewegt, zum Erbarmen geneigt.' (Schluß s.) Eine Komödie in Rom. Von der Etsch, 6. Oktober. Die Volksabstimmung, die in Rom vorgenommen wurde, ist eine wahre Komödie; so schreibt eine italienische Zeitung. Sie ist eine Komödie wegen der Art und Weise, womit sie ausgeführt wurde. Die Zeitungen sagten

, so wird doch dieS die Gerechtigkeit GotteS nicht zurückhalten können. Vor kurzem sagte das „Giornale di Padua', kein klerikales Blatt, daß'es eben nicht schwer sei, nach Rom zugehen, wohl aber sehr schwer dort zu bleiben. Und die Zukunft wird es zeigen. Am 2. Oktober ist nun in Rom die Volksabstimmung erfolgt, und der Telegraf der italienischen Regierung (andern gibts da keinen) sagt, daß in Rom 40,835 mit „Ja,' und 46 mit „Nein' stimmten* ein Resultat, das jeder vernünftige Mensch voraussah. O welch eine herrliche Komödie

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
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Seite 2 von 4
Datum: 01.09.1926
Umfang: 4
1922 mit Kollegen Gucken in Jena, der mit, mir Mitglied des internationalen Arbeitsausschusses der Kongresse für moralische Erzieh ung war, den Beschluß der Genfer Tagung freudigst be grüßt, den Kongreß 1926 gerade in Rom abzuhalten. Nur die inzwischen eingetretenen Verhältnisse in Süd tirol haben uns bestimmt, von jeder Teilnahme an die sem Kongreß in.Rom abzusehen und zugleich im Inter esse unserer Aktionsfreiheit unseren Austritt aus dem Arbeitsausschuß, zu erklären, dem wir seit vielen Jah ren

an'. 4. Am 27. November 1919 erklärt Tittoni: „Die Völker, astderer Nationalität, die mit uns vereinigt werden sollen, wissen, daß uns der Ge danke der Unterdrückung und Entnationalisierung voll kommen fernliegt' und daß ihre Sprache und Kultur einrichtungen geachtet werden'. 5. Im Oktober 1919 begibt sich eine Abordnung des deutschen Verbandes in Südtirol, der kurz vorher wegen der von Trient aus einsetzenden Unterdrückung des Deutschtums gegründet worden war, zu Nitti und Salata nach Rom. Auf alle ihre einzelnen

Volksschulen im italienischen Teil Südtivols wurden auf gelöst. f 7. Im April 1920 beschweren sich die Deutschen gegen solche Maßnahmen bei Nitti bezw. Salata in Rom. Sie werden zu einer Besprechung eingeladen, an der auch die Trientiner teilnehmen. Den Vertretern des deutschen Verbandes werden nicht nur weitgehende Zusagen in autonomen Einrichtungen gemacht, sondern auch eiste selbständige Provinz Südtirol wird ihnen versprochen. Gegen diese Lösung wird von der Trien tiner Seite sofort Stellung genommen

. Die Regierung bringt nicht mehr den Mut auf, die Angelegenheit gesetzlich zu regeln. 8. Bald daraus im gleichen Jahre 1929, wird Credaro, Professor der Pädagogik an der Universität Rom, Generalkommissär. Er hält an dem Grundsätze fest, daß das Kind nur in seiner Muttersprache den Schulunterricht erhalten dürfe. Es kommt das Gesetz vom 28. August 1921 zustande, die sogenannte Lrx Corbino, das den Grundsatz festlegt. Allein die Fest stellung, welche Muttersprache das Kind spricht, wurde von den Behörden

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