, son dern für die ganze Volkswirtschaft unserer Heimat zu werden drohte. Unsere damaligen Abgeordne ten Graf Toggenburg, Dr. von Walther,, Dr. Reut- Nikolussi und Dr. Tinzl unternahmen allsogleich Schritte bei der Regierung, wslche schließlich zum Erfolge führten, daß für diese Schulden 1922 ein -Moratorium erlassen wuride. Der Grundge danke der Aktion der Abgeordneten-war damals der, daß mit dem Moratorium 'die Gefahr einer Ka tastrophe für die Schuldner beschworen und Zeit ge wonnen wecke
, -um eine Lösung dieser Frage im Zusammenhange mit der Frage der Einlösung der -Kriegsanleihe überhaupt vorzubereiten, daß das Moratorium also Nicht bloß ein Zahlungsaufschub sein, sondern dessen Aufhebung nur gleichzeitig, mit einer moralischen, die Frage der Beleh- -nungsschulden und der Kriegsan leihe selbst regelnden Lösung erfolgen solle. Die damaligen Besprechungen mit den Ver tretern der Regierung zeigten, daß auch sie das Moratorium in diesem Sinne faßten. Mit einer / derartigen Regelung
noch nie geregelt worden war, die Schuld an dem Vermögensverfall. Es begannen nun von Seite Her Banken, insbösolchere auch solcher in Trieft, Be mühungen, um die Aushebung des Moratorium« . zu erlangen. Als Gerüchte hierüber laut wurden, wandten sich die Abgeordneten neuerdings an die Regierung mit dem Ersuchen, keinesfalls eine Aufhebung vor- zunehm-n. bevor man nicht ihre Stimme gehört 'und grundsätzliche Regelung der Sache getroffen Hätte. Trotz l^ruhigeMer Versicherungen kam dann im November 1923
, insbesondere dafür, daß fast durchgehend den Zeichner nin irgend einer Form versichert worden war, daß sie nie für irgend weitere Ver pflichtung e n zuhaften 0 der aufzu kommenhätten, auf möglichst vollständige Vorbereitung des gesamten RüstZeua^ und der Ar gumente für die Austragung im gerichtlichen Ver fahren, welche dann den Schuldner und ihren Ver tretern zur Verfügung gestellt wurden, andererseits die Einleitung einer Aktion bei der Regierung um eine billige uiÄ gerechte Lösung der Frage
durch sie zu erwirken, für den Fall, als bei den Gerichten das formale Recht, welches ja oft sachlich das größte Un recht ist, triumphieren sollte. Die gründ lichste Läsung würde immer die Be zahlung der Kriegsanleihe durch den Staat bilden, und dieser Vorschlag wurÄe daher auch an die Spitze gestellt. Aber, es mußte dem Umstände Rechnung getragen werden, daß die gegenwärtige Regierung gegenüber dieser Forde rung von Vorherein ihre absolute Ablehnung er klärt hatte, und es mußten daher auch andere Vor schläge