, wie es beispielsweise durch das österreichische Handlungsgehilfengesetz ge schehen war. In der Praxis werden aber jedenfalls alle jene Dienstverträge, welche bis her unter dem Schutze des Handlung?» gchilfengesetzes standen, den ital. Schutz bestimmungen unterworfen sein. Die Kündigung des Dlenstverkrages. Die neuen Kündigungsbestimmungen find nicht so einfach, wie jene des Handlungs gehilfengesetzes. Es werden zunächst einmal drei Gruppen von Angestellten unterschieden und außerdem spielt die Dauer des Dienst
und wird entlassen; dann hat er einjährige Kündigungsfrist, bezw. An spruch auf den ganzen Johresgehalt, wenn er gleich ausscheidet, und außerdem auf drei ßig halbe Monatsgehalt«. Selbstverständlich sind alle Vereinbarun gen zwischen Arbeitgebern und Angestellten. w«lche einen besseren Schutz, als durch diese Regelung vorgesehen ist, zusichern, gültig. Schließlich muß noch erwähnt werlxn, daß auch das ital. Dienstvertragsrecht di« Be stimmung — ähnlich wie das Handlung», gehilsengesetz — enthält