über daö gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Johann Taschler, Wirth in Panzendorf, gewilliger wor den. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den !ì. Jänner 1L23 vie An meldung seiner Forderung in Gestalt eiiie^ förmlicheu Klage wider diese Konkurs - Masse bei diesem Ge richte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Nichtigkeit seiiier Forderung
, >ondern auch d.>S Recht, kraft detener in diese oder jene Klasse gesetzt zn werden verlangte, zu erweise», als widrigenS »ach Verfinß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, unv diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompeiisationsrecht gebührte, oder weuu sie auch eiu eigenes Gnt
in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß eiuznreichc», nud in dieser iiicht nur vie Nichtigkeit seiner Forderung, sondern anch daö Recht, kraft d'effe» er in.diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte zu erweisen, als widrigenS »ach Verslnß deS bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen die ihre Fordernng bis dahin nicht angemeldet haben, j,', Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlicheu Vermögens der beuaunten
, den 3. Dez. 1L24. Hueber, Landrichter. 3 Von dem kaiserlich königlichen Landgerichte Hall wird dnrch gegenwärtiges Edikc allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über daS gesanimre im Lande Tirol nnd Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des abwesende» Johann Sieger, ZinngießerS in Hall, ge willigt worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Fordernng zn stellen berechtiget zn seyn
haben, in Rücksicht des gesa'!niten im Lande Tirol inid Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannte» Ver schuldeten ohne Ausnahme anch dann abgewiesen sey» sel le» , wenn ihnen wirklich ein Koinpeusationsrecht geführ te, oder wenn sie anch ein eigenes Gnt von der Masse zu fordern hätten, oder wenn anch ihre Fordernng auf ein liegendes Gnt des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenu sie etwa in die Ma»e schuldig sey» sollte», die Schuld ungehindert des Kom pensations-, Eigenthums