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Alpenländer-Bote
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Seite 2 von 12
Datum: 02.10.1921
Umfang: 12
Nach dem Umstürze wurde allgemein der Ruf nach Ein richtung von Räter, tuib Kammern laut. Der Gedanke k-am aus Rußland u. wurde dort nur m verzerrter Form durchge führt. Arbeiterräte, Soldatenräte, Bcmernräte wurden dort eingeführt, die in der Regel nichts zu raten hatten, die von der: Bolscheivik mm chthabrat ausgestellt und abgesetzt wurden, je nachdem sie sich als mehr oder weniger brauchbare Werkzeuge der bolschewikischen Regie rung erwiesen. Der Gedanke selber wäre an und für sich nicht zu verwerfen

diese Weise eher zrrscmrmen, vorausgesetzt, daß die Ständevertrcter vor allem das Gesamtwohl im Auge hätten und es sich abge- wöhnen würden, unsinnige Forderungen auf Kosten an- derer Stände zu stellen. Diesem Gedanken nahe kommen die sogenannten Kammern, das sind Versammlungen eigens zu diesem Zwecke gewählte Abgeordnete aus ver- schiedenen Berufs klaffen, die die Aufgabe hätten, ihre Be- rufsangelegenheiten vorerst unter sich zu beraten und sie dann dem Parlamente vorzulegen, oder denen Gesetzes

. Vorschläge, die das Wohl und Wehe der betreffenden Be- russklassen betreffen, vorerst zur Begutachtung vorgelegt werden müssen. Bus diesen Kammern Mimte sich dann sehr leicht ein sogenanntes Ststndeparlarucnt herausbil den. Bisher haben wir in Oesterreich nur zwei solcher Kammern, die Handels- und Gewsrbelammer und die Arbeiterkamu'.er. Erstere Einrichtung ist schon alt, letztere ist erst neuesten Datums. Es fehlen also noch Bauern kammern, Beamten!'mmern usw. An deren Stelle stehen vielfach

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Arbeiter
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Seite 1 von 8
Datum: 29.07.1920
Umfang: 8
. Bei der ungeheuren Wichtig keit der Sache halten wir es jedoch für notwendig, die allerwichkrgsten Punkte nochmal- kurz zu wieder, holen, um daran die bedeutensten Bestimmungen über die Wahlordnung «MMschl ließen. Die Arbeiterkammern sind reineStandes- organisationen zur Vertretung der Standes interessen. Aufgabe der Arbeiterkammer ist die Vertretung der Interessen der Arbeiter und Angestellten im Gewerbe, in der Industrie, im Handel. Verkehr und Bergbau. Bor allem sollen die Kammern als Ratgeber und Begutachter

fungieren, Vorschläge abgeben und Berichte erstatten den Behörden und gesetzgebenden Körper schaften über die Regelung der Arbeitsoerhältnisse, ves Arbeiterschutzes, der Arbeiteroersicherang. des Arbeitsmarktes, über die Angelegenheiten der Woh nungsfürsorge, der Volksernährung, der Volks- gesundheit und Volksbildung. Die Kammern haben eine eigene Arbeitsstatistik zu führen und an der Vornahme von Erhebungen über die wirtschaftliche uni) soziale Lage der Arbeiter und Angestellten und an der Durchführung

. Aktiv wahlberechtigt sind alle Arbeiter und An gestellten, die mindestens 18 Jahre alt sind und ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft und am Tage der Wahlausschreibung seil mindestens zwei Monaten im Sprengel der Kammer in Beschäf tigung stehen. Passiv wahlberechtigt sind hingegen nur jene Arbeiter und Angestellten, die zumindest 2 4 I a h r e alt, österreichische Staatsangehörige und am Tage der Wahl zumindest durch 3 Jahre in Oesterreich als 'Arbeiter oder Angestellte tätig waren. Die Kammern

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 20
Datum: 30.07.1931
Umfang: 20
Stuben im Parterre und im 1. Stockwerke eine Stube, zwei Kammern, im Dachboden eine Kammer. Das Wohnhaus ist bis zum Dachboden gemauert, die Bedachung ist aus Ziegel und neu renoviert, das Futterhaus ist ange- baut, ebenfalls teilweise gemauert und mit Ziegel neu gedeckt. Es enthält einen großen Stall für sechs Rinder nebst Schweinestall, obenauf Stadel, dabei freistehende Holz- und Wagenhütte, ind gegen Brandschaden mit 16.600 8 versichert. Die Lage -es Hauses ist sonnig und eben

, freistehende Dreschtenne mit Mühle und Kreis- säge, Gemüsegarten sowie zirka 26 Jauch Aecker und Wiesen, zirka 00 Jauch Hutweiden und zirka 97 Jauch bestockte Waldung. Weiderecht für 24 Stück Vieh. Das Bauernhaus hat folgende Räumlichkeiten: Souterrain: Ein gewölbter Keller. Parterre: Stube, Küche, Speise und Nebenzimmer. 1. Stock: Mer Kammern. Dachboden mit Bodenraum. Schindelbedachung. Elektr. Licht und Wasser im und vor dem Haus. Der Bauernhof liegt zirka % Stunde von der Kirche und Schule, zirka zwei

Hutweiden und zirka sieben Jauch Eigentumswal- dung. Holzbezugs- und Alpenrecht von der Gemeinde. Mühlenanteil. Das Bauernhaus hat folgende Räumlichkeiten: Souterrain: Ein Keller. Parterre: Stube (getäfelt), Küche, Speise und ein Zimmer. 1. Stock: Zwei Kammern sowie Dachboden mit Bodenraum. Schindelbedachung. Elektr. Licht und Wasser im Haufe. Sämtliches Getreide kann eingeMhrt werden. Der Bauernhof liegt zirka zchn Minuten von der Kirche und Schule, zirka IX Stunden von der Bahnstation entfernt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 04.07.1946
Umfang: 8
- und Forst wirtschaft und faßte folgende Beschlüsse: Die Präsidentenkoufcrenz der Landwirtschafts- kammern Österreichs stellt fest, daß die Erzeugung und Aufbringung der landwirtschaftlichen Produkte Sache der Landwirtschaft und damit Angelegenheit des Bundesmichisteriums für Land- und Forstwirt schaft ist. Sie weist alle Versuche, die Ernteerfassung einem anderen Ministerium zu übertragen, energisch zurück. Sie verwahrt sich entschiedenst dagegen, daß sachunkundigen Stellen und Organen (Ernährungs

inspektoren) Rechte verliehen werden, welche die landwirtschaftliche Produktion und deren Steige rung durch Betriebskontrollen stören könnten. Die Präsidentenkonferenz der Landwirtschafts kammern Österreichs ersucht das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft mit tunlicher Be schleunigung einen Bundesgrundsatzgesetzentwurf zur Regelung des Landarbciterrechtes unter Mit wirkung der Landwirtschaftskammern auszuarbeiten. Die Ausführungsbestimmungen sollen der landcs- gesetzlichen Regelung Vorbehalten

bleiben. Der Ausbau der Viehverwertung auf genossen schaftlicher Grundlage wird begrüßt. Im Einver nehmen mit der Gemeinde Wien ist eine Österrei chische Viehverwertungs-Eesellschaft zu gründen, welcher von agrarischer Seite die Landwirtschafts kammern und die Österreichische Viehverwertungs- Genossenschaft angehören sollen. Für den Wieder aufbau der durch Kriegsereignisse geschädigten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird das Bundes- Ministerium für Land- und Forstwirtschaft

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