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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 22.02.1860
Umfang: 4
sich bei der Umschau in der Welt gewiß zunächst nach Rom, und srägt, wie eS um den heil. Vater steht. Wie eS um ihn stehe, hat er selbst in seinem letzten Rundschreiben vom 19. v. M. der ganzen Welt ver kündet. Er erzählt darin, er habe dem Kaiser von Frankreich geschrieben, und sei in ihn gedrungen, endlich einmal sein Versprechen, das er ihm beilk Beginne deS vorjährigen FeldzugeS in Italien gegeben hatte, zu er füllen, und in den empörten Provinzen des Kirchenstaates die in Folge dieses FeldzugeS gestörte

Ordnung wieder herzustellen. Allein zu seinem tiefsten Schmerze müsse er melden, der Kaiser von Frankreich hab: in seiner Antwort von seinen früheren Versprechungen nichts mehr wissen wollen, und ihm vielmehr den Rath gegeben, die empörten Provinzen freiwillig abzutreten. Also seine empörten Provinzen freiwillig abtreten soll der heil. Vater. Und wozu dieß? werdet ihr fragen. Geliebte, cS ist dieß hart zu sagen, weil eS schmachvoll zu d-nken ist. Der heil. Vater soll seine en.pönen Provinzen

freiwillig abtreten, um die Aufwiegler, die von Außen gekommen sind, unter fremde n Solde stehen und alle schlechten Elemente, an denen es natürlich auch im Kirchenstaate nicht fehlt» an sich gezogen haben, zu be lohnen, und sie zu ermuntern, den Brand deS Aufruhrs recht bald auch noch in die treu gebliebenen Provinzen zu verbreiten und mit dieser Brandfackel in der Hand recht bald vor den Thoren NomS zu erscheinen! Der heil. Vater soll die empörten Provinzen freiwillig ab treten, um die Revolution

, ihm in den Weg zu treten, und daS ist die Kirche. Darum soll auch diese zur Magd deS Staates herabge würdigt werden. Dieß kann aber nur dann gelingen, wenn daS Oberhaupt der Kirche seiner Selbstständigkeit und Unabhängigkeit beraubt, auf Rom beschränkt, dort von einer französischen Besatzung bewacht und dahin gebracht ist, beim NapoleoniSmuS umS Gnadenbrot zu betteln. Seht, Geliebteste, daS sind die unendlich schmach vollen Hintergedanken, die in der Zumuthung lagen, der hell. Vater solle die empörten Provinzen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 24.07.1828
Umfang: 14
Richtschnur festzusetzen geruhet: 1. Die Kandidaten zu FiSkal-Adjnnkten-Stellen müs sen 24 Jahre all, Doktoren der Rechte, unbescholtenen LenninndeS. und von der Zeit des erworbenen Doktorates an gerechnet, drei Jahre entweder bei einem Advokaten» dei einem Fiskalamte, oder bei einer lanveSfürstlicheN Ju stizbehörde in der Praxis gewesen seyn. 2. Die gemàv der Verordnungen vom 9. Mai 178Z, und 16. Alai 1788 in allen Provinzen außer Äalizien bei Erledigung einer FiSkal-Ädjunkten-Stelle übliche AuSschrei

-Prüfung z» unterziehen, und ein Zeugniß darüber anzusuchen; und zwar wird zur Äornahme dieser Q'inlif.kalionsprüsuiigcn für Nieder-Oesterreich der Monak März, für Mähren der Monat April, für Galiziei? der Monat Mai, für Böhmen der Monat Junius , für Dal» Mazien der Monat Apiil, und für Tirol der Monat Sep tember jede» JahreS festgesetzet. Im Lause des Jahres 1828 bleibt die Bestimmung der Prüfungstermine in diesen Provinzen dem Einvernehmen der Lanoegstelle und des Appellations-GerichteS überlassen

; für die Provinzen Mailand und Ven.dig wird aber die» selbe nachträglich erfolgen. In den im Eingange dieses Ab satzes erwähnten vier Provinzen, in denen ohnehin we gen des Verhältnisses, das! in der Hauptstadt der Provinz kein AppellationS-Gericht seinen Sitz hat » weniger Kan didaten sich melden dürften , ist jeder, der darum bei der Landesstelle ausuchet. sogleich zur Prüfung, welche auf die im fünften Absätze angedeutete Art vorzunehmen ist, zu zulassen. — Obschon übrigens die sür die andern Provili» zen

festgesetzten verschiedenen Termine den Kandidaten, welche .sich sür mehrere Provinzen befähigen wollen, es möglich inachen » in einem und demselben Jahre ihre Qua lifikation für dieselben;» erwirken, so sollen 5ie Landcsstclle und das AvvcllationS-Gericht doch ausnahmsweise jeden. Welcher erhebliche Gründe dafür geltend machen kann, auch «ußer den oben angeführten allgemeinen Terminen zur Prüfung zulassen. 4. Das Zeugniß über die bestandene Prüfung ist auf die bei den AvvellationS - Prüfungen übliche Weise

über die Qualifikation des Geprüften, und daà ihm auszustel lende Zeugnisi erkennen , und im Falle einer Meinungsver schiedenheit im Wege der allgemeinen Hofkammer die Ent scheidung der Hofbehirden einholen wird. Gegen das über einstimmende Zeugniß der Landesstelle »Nd des AppellatiöNSZ Gerichtes findet keine Berufung aN die höhere Behörde Statt. 6. Kandidaten, welche die FiSkalprüfnng in einet Provinz mit gntem Etfolcie bestanden haben , müssen . wenn sie um FiSkal-Adjunkren-Srellen in andern Provinzen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 31.07.1828
Umfang: 14
geruhet : 1. Die Kandidaten zu FiStal-Adjnntten-Stellen müs sen 24 Jahre all, Doktoren der Nechte, unbescholtenen Leumundes, und von der Zeit des erworbenen Doktorates an gerechnet, drei Jahre entweder bei einem Advokaten, bei einem Fiskalamte, oder bei einer landeSfürstlichen Ju stizbehörde in der Praxis gewesen seyn. 2. Die gemäß der Verordnungen vom y. Mai 178A, nnd 16. Mai 1788 in allen Provinzen außer Galizien bei .Erledigung einer FiSkal-Adjunkten-Stelle übliche Ausschrei bung eines besondern

, und ein Zeugniß darüber anzusuchen; und zwar wird zur.Vornahme dieser QualifikationSprüfungen für Nicker-Oesterreich der Monat März, für Mähren der Monat April, für Galizien der Monar-Mai, für Böhmen der Monat JuuinS . für Dal- inazien der Monat April, und für Tirol der Monat Sep tember jeden Jahrcö festgesetzet. Im Laufe deS Jahres iZaZ bleibt die Bestimmung der PrüsunzZtermine in diesen Provinzen dem Einvernehmen der LandeSstelle und deS Appellationö-GerichteS überlassen; für die Provinzen Mailand

und Venedig ivird aber die selbe nachträglich erfolgen. In den im Eingange dieses Ab- ' satzeS erwähnten vier Provinzen, in denen ohnehin we gen deS Verhältnisses, daß in der Hauptstadt der Provinz kein AppeUaiions-Gericht feinen Sitz hat. weniger Kan didaten sich melden dürsten, ist jeder, der darum bei der LandeSstelle ansuchet, sogleich zur Prüfung, welche auf die im fünften Absähe augede»tcte Art vorzunehmen ist, zu zulassen. — Obschon übrigens die für die andern Provin zen festgesetzten verschiedenen

des Geprüften, und daS ihm auszustel lende Zeugniß erkennen, und im Falle einer Meinungsver schiedenheit im Wege der allgemeinen Hoftammer die Ent scheidung der Hofbehirden einholen wird. Gegen das über einstimmende Zeugniß der Landesstelle und des A'ppellations- GerichteS findet keine Berufung an die höhere Behörde Statt. 6. Kandidaten, welche die Fiskalprüfung in einer Provinz mit gutem Erfolge bestände» haben, müssen, wenn sie um FiSkal-Adjunkten-Stellen in andern Provinzen ein schreiten

wollen, sich vorläufig auch einer Prüfung aus der» in diesen Provinzen bestehenden besondern Gesetzen und we sentlichen Provinzial-Verhältnissen unterzogen haben, und ihr Einschreiten um eine dort erledigte FiSkal-Adjuntlen- Stelle mir dem Zeugnisse über die dießfallS bestandene Prüfung belegen. In Befolgung dieser a. h. Verordnung bestimmet da her die Landesstelle einversiändlich mir dem k, k. Appella tion« Gerichte den ersten Montag des Monats September, als den Zeitpunkt, an welchen» vom Jahre 182Y an jähr lich

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 14.06.1922
Umfang: 8
-Seite 2 ^ sion gemachten Verbesserungsvorschläge vertra ten, welche zum größeren Teile auch angenom men wurden, weiter ein Gesetzentwurf über die Herabsetzung der Volljährigkeitsgren- zen auf das vollendete 21. Lebensjahr, ein Ge setzentwurf über die Ausübung des Inge - nieurberufes in den neuen Provinzen, so wie die Ausdehnung verschiedener Stempel - und Gebührengesetze, mit denen wir wie der beglückt werden sollen. Insbesondere sollen auch die in Italien geltenden exorbitant hohen Schenk

ungs- und Erbgebühren in den neuen Provinzen zur Einführung gelangen: hier gelang es der Kommission, wenigstens die Verbesserung durchzusetzen, daß die Einführung nicht auf einmal zu erfolgen habe, sondern in den nächsten drei Iahren nur die Hälfte der in Italien geltenden Sätze eingehoben werden dürfe und erst dann eine jährliche perzentuelle Steigerung um 10 Prozent eintreten konnex falls nicht, wie zu erwarten, das Gesetz auch in Italien schon vorher eine wesentliche Milderung erfährt

. Ein Gesetzent wurf welcher die durchgängige Abschaffung der religiösen Eidesformel in den ver schiedenen Verfahrensarten vorsieht, wurde von den Mitgliedern Dr. Eonci, Gentili, Dok tor Tinzl und anderen bekämpft und infolge dessen von der Tagesordnung abgesetzt. Bei einem weiteren Gesetzentwürfe/welcher die Zahlung von K r o nenfchu l d e n zwischen den alten und neuen Provinzen im Verhältnis von 60 Prozent in Lire vorsieht, wurde über An- trag Eonei-Tinzl beschlossen, daß außer Zara auch die Gemeinden

des Hochpustertales von dieser Bestimmung ausgenommen sein sollen. Des weiteren wurde eine von den slawischen und deutschen Mitgliedern eingebrachte Motion angenommen und auch vom Präsidenten deren Empfehlung zugesagt, wonach die Rekruten aus den neuen Provinzen möglichst nur in die sen selbst ihren Militärdienst abzuleisten hätten. Zu einer längeren Debatte führte die Besvre- chung der Kriegsschäden-Angelegen heiten. Der Präsident erklärte namens des von ihm vertretenen Amtes und wurde durch das einhellige Votum

in Beratung gezogen wurden. Die nächste Tagung der Zentralkom mission dürfte nicht vor dem Herbste stattfinden. Schluß der ZentralberatungskommWon. Rom, 12. Juni. Nach fünf Tagen eifrigen Schaffens hat gestern die Zentralberatungskom- mission ihre Zweite Session abgeschlossen. Dok tor Eonci dankte im Namen aller dem Präsi denten Salata für seine klaren und präzisen Reden und Aufschlüsse und gab der Hoffnung Ausdruck, daß Salata nicht nur an der Spitze des Zentralamtes für die neuen Provinzen bleiben

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 21.03.1861
Umfang: 4
getragen. sä 2. Die ausgesprochene Autonomie der einzelnen Pro vinzen des Reiches in ihren speciell provinzialen Angelegen heiten ist das Ergebniß der Anerkennung ihres in histori schen Ueberlieferungen gegründeten in sich individuell ab geschlossenen Volkslebens, well/es durch sehr ungleichen na tionalen Ursprung, Sprache, Sitten und Bildungsgrade in den meisten Provinzen eine höchst verschiedene Färbung hat. nicht nach einem Maße gemessen werden, und also auch in nur provinzialen Angelegenheiten

Beeinträchtigungen der Landesinteressen durch Reichsrathsbeschlüsse gesichert. Was das Wesen der Landesvertretnng betrifft, so ist es mit der Reichsvertretung im Unterhause, das sich auS den Landtagen rekrutirt. in allen Provinzen mit theil weiser Aus nahme Tirols, ganz identisch, d. i. sie ist keine Stänve. sondern eine Interessenvertretung des großen Grundbesitzes, der Städte. Korporationen und Landgebiete. Der Grund, daß in den Statute» jener Provinzen, in welchen die Landtafel besteht, das Wahlrecht

solcher wahl berechtigter Güter sind, gar nicht ausüben, wahrscheinlich, weil mit oem eigenen Gemeinde-Wahlrechte konsoiioitt be trachtet wird. Jn den übrigen Provinzen, wo keine Landtafel existirt, wurde in Betreff des großen Grundbesitzes gar kein Unter schied in Betreff der Abstammung derselben, und ihrer Eigenschaft gemacht. -Kit Verwunderung lasen wir daher die Landesordnung von Tirol, in welcher in geradem Widersprüche mit allen oben dargelegten Prinzipien 11 Prälaten deS Landes eine eigene

weggelassen wer den sollen. Auch sämmtliche Besitzerinnen des großen Grund- besitzthumS wurden übergangen. Den Schlüssel all dieser Räthsel will man in dem Um stände finden, daß auch im tirol. LandeSstalnt, wie in jenen der andern Provinzen, in welchen kein landtäflicher Besitz besteht, nach seiner ursprünglichen Fassung nur vom „großen Grundbesitze- im Allgemeinen ohne Rücksicht auf die Eigenschaft des GuteS und der Besitzer die Rede, von einer StandeSveriretung der Prälaten aber keine Rede

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 15.12.1893
Umfang: 14
. Der russische Minister für Volksausklärung Deljanow bereist gegenwärtig die russischen Ostsee provinzen, unl sich von den Ergebnissen der nun mehr zwölfjährigen Russificirungsarbeit persönlich zu überzeugen. Bald nach dem Regierungsantritte des Czaren Alexander III. hatte bekanntlich die Leidensgeschichte der baltischen Provinzen Rußlands ihren Anfang genommen, zu welcher in der Völker- gcschichte nicht leicht ein Seitenstück gefunden werden kann. Vor wenigen Jahren noch waren die Länder am rigaischen

um Richterstellen, son dern in erster Linie deren Sprachkenntnisse aus schlaggebend sind. In den zwölf Jahren, welche seit dem Beginn des panslavistifchen Regiines verstrichen sind, wurde von den Agenten PobeSdoneszews in Livland, Esth land und Kurland geradezu Erstaunliches geleistet. An maßgebender Stelle in Petersburg ist man aber augenscheinlich mit dem bisherigen Resultat der gewalsamen Rufsificirung der baltischen Provinzen trotzdem unzufrieden. Die Schulen sind nämlich zwar alle russisch

nicht im Handumdrehen trotz aller drakonischen Maßregeln Moskowiter machen ließen. Nach den den maßgebenden Stellen in Petersburg vorgelegten statistischen Berichten über die Fortschritte der Russificirungsarbeit konnte man erwarten, daß das Deutschthum in den baltischen Provinzen in den letzten Zügen liege; da hat man aber Plötzlich die Wahrnehmung machen müssen, daß die Sprache Turgenjews und Tolstois im Gebiete der Düna und des Embach noch lange nicht über jene Schillers und Goethes den Sieg davongetragen

gegen die Sprache der Bedränger. Der Kampf, den die russische Regierung gegen das deutsche Volksthum in den baltischen Provinzen mit aller Rücksichts losigkeit führte, gereicht ihr weder zur Ehre, noch zum Vortheile, denn er entfremdet die staatstreuesten Bürger Rußlands dem Reiche und der Dynastie und wird in absehbarer Zeit nicht zu dem gewünschten Ziele führen. Ueberall dort aber, wo Deutsche mit Slaven um die Existenz zu ringen verurtheilt sind, möge man aus dem erhebenden Schauspiel, das der kräftige

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 23.01.1884
Umfang: 6
eben gar nicht begreifen, dass ein und das selbe Gesetz nicht für alle Provinzen und sür alle Menschen passen sollte. Da das Gute nur eines sei, sagt er in einer Verordnung, so dürfe Nation oder Religion keinen Unterschied machen. „Die ganze Monarchie', schreibt er einmal seinem Bruder Leo pold, „wird nur eine auf die gleiche Weise gelenkte Masse bilden.' Vor allem suchte Joseph in sämmtlichen öster reichischen Provinzen die straffste Centralisation durch zuführen. Anch Maria Theresia

, nur Vornrtheilc wirksam sah Um nicht die Verfassung von Ungarn und Böhmen beschwören zu müssen, unterließ er es gegen das Her kommen, sich zum Könige dieser Reiche krönen zu lassen. Der un-zarische Landtag wurde während sei ner ganzen Regierung gar nie einberufen. In den andern Provinzen wurden die den Ständen zukom menden Rechte für gewöhnlich ohnehin durch die tändischen Ausschüsse geübt, besonders die Verwal tung, soweit sie noch den Ständen zustand, nament» lich die Verwaltung der Landessonde. Joseph hob

, als der Kaiser beabsichtigt hatte. Sie stärkte Ungarn, also gerade dasjenige Land, welches der Idee eines einheitlichen Oesterreich am meisten abgeneigt war und zugleich durch die Verordnnngen des Kaisers am lebhaftesten erregt wurde. Um die Centralisation zu erleichtern und die Ge- schäftsbehandlung zu beschleunigen, führte Joseph in allen österreichischen Ländern das Deutsche als Amts sprache ein. In den slavischen Provinzen war dies schon unter Maria Theresia geschehen und zwar ohne Schwierigkeiten

der Ideen der Aufklä rung wie Joseph, aber weniger Absolutist und mehr Diplomat als dieser, stellte dann auch die landstän- dischen Versassnngen in den deutschböhmischen Län dern wieder her und lenkte überhaupt wieder in die Bahnen ein, die seine Mutter verfolgt hatte. Durch sein klugeS Benehmen, durch eine glatte Form, auch wo er in der Sache nicht nachgab, brachte er seine Provinzen zur Ruhe. Aber die schädlichen Folgen der überspannten Centralisation Kaiser Josephs, das Wachrufen centrifugaler

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 09.02.1876
Umfang: 8
zur Beruhigung der Gemüther in den aufständischen Provinzen zu gewäh ren. Ihre Hoffnungen seien aber getäuscht worden, indem einerseits die von der Pforte veröffentlichten Reformen die Beschwichtigung der aufständischen Pro vinzen nicht herbeiführten und andererseits eS auch den türkischen Waffen nicht gelang, dem Aufstande ein Ziel zu setzen. Unter diesen Umständen sei für die Mächte der Augenblick gekommen, sich über einen gemeinsam zu beschreitenden Weg zu einigen, um zu verhindern, daß die Bewegung

, und wenn vor Allem ihre praktische Handha bung dem Gesichtspunkte ihres Ursprungs entspricht, fl. kr. wirlliche Vetbesserungen in der türkischen Staatsver waltung erzielt werde. Gleichwohl könne man sich nicht verhehlen, daß die angekündigten Reformen nicht aus sich allein dem Blutvergießen in den aufständi schen Provinzen auch nur sü- einen AugenblickEinhalt zu thu» vermögen, und daß sie ebensowenig die künf tige Ruhe dieser Theile des ottomauischen Gebietes auf fester Grundlage K---'''Uiden können. Bevor aber der Fiiede

nicht erre, >, werde eS unmöglich sein, die Reformen in'ö Leben ireten zu lassen', welche die hohe Pforte selbst proklamirte. Die Ostmächte glau ben daher zur Erhaltung des allgemeinen Friedens eine gebieterische Pflicht zu erfüllen, wenn sie der ernstlichen Erwägung der drei übrigen Garantiemächte die Nothwendigkeit anheimstellen, der hohen Pforte anzuempfehlen, ihr Programm durch solche Maßregeln zu vervollständigen, die unabwendbar erscheinen, um in den durch den Bürgerkrieg verwüsteten Provinzen

den. Deshalb müsse« die Garantiemächte die volle und ganze Religionsfreiheit nicht nur fordern, sondern selbe als das erste und wesentlichste Zugeständniß er langen. — Auch die vollständige Gleichheit vor dem Gesetze, obwohl als Grundsatz in der Gesetzgebung bereits anerkannt und mithin rechtlich giltig, muß im ganzen Reiche strenge in Anwendung gebracht werden nnd die Zulassung des Zeugnisses von Christen gegen Muhamedanern muß in allen Provinzen praktisch durchgeführt werden, damit die Christen

Steuern der Herzegowina und Bosniens zu all gemeinen StaatSzwecken, den Ertrag der direkte» da gegen zum Besten der beiden Provinzen selbst ver-

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 14.11.1885
Umfang: 10
der Provinzen jktzt schon nicht bloß die Zinsen der aus den gemeinsamen Activen gegebenen Vorschüsse gedeckt werden können, sondern dass auch bereits mit der Tilgung dieser Capitalien begonnen werden kann, ja es kann ein Theit-^Ker eigenen Einnahmen selbst auf solche Ausgaben verwendet werden, die b^her ausschließlich zu Lasten des außerordentlichen Heeres-. erfordernrsseS vorgenommen wurden. Dieser zuletzt angeführte Umstand so wie die infolge ö/r fort währenden Besserung der allgemeinen Lage der Pro

vinzen möglich gewordene neuerliche Verminderung des Präsenzstandes haben das Resultat, dass das außerordentliche Erfordernis für 1836 gegenüber dem Präliminare für 1885 wieder niedriger geworden ist, und ist zu hoffen, dass, wenn die politische und materielle Entwicklung der occupierten Provinzen in dem bisherigen Verhältnisse fortschreitet, dieses außer ordentliche Erfordernis auch in Zukunft sich immer niedriger stellen wird, resp, zum großen Theile aus den eigenen Einnahmen der occupierten

Provinzen wird gedeckt werden können. Mit Ende dieses Jahres werden sämmtliche Reservisten aller Truppengattungen ausnahmslos aus den occupierten Provinzen nach Hause entlassen sein. Die Ablösung der in den occu pierten Provinzen befindlichen Truppen ist in diesem Jahre in gehörigem Maße geschehen; infolge einge tretener Ereignisse wurde -niar die Ablösung von sechs Bataillonen einigermaßen verzögert, aber auch diese wird, wahrscheinlich n^h im November, durch geführt werden können.' Das Resultat

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 15.03.1864
Umfang: 6
, wie Ile äv öranco der Keim deS Königreichs Ludwig II. war. DaS Kaiserthum Oesterreich ist die Vereiirgung der Erblande deS HauseS HabSburg-Lothringen. Indem jede Provinz nach dem Zeitpunkt ihrer Bereinigung unter diesen Besitzungen Platz nahm, behielt sie ihre Gesetze, Gewohnheiten, ihre Organisation, mit einem Wort ihre historische Konstitution bei. Erst seit Maria Theresia wurden die deutsch-slavischen Provinzen nach und nach und unter zahlreichen Vorbehalten und Einschränkungen einem Anfange

, Sitten und Sprachen von einander verschiedene Provinzen zu einem organischen Ganzen, um nicht zu sagen, einer monarchischen Conföderation verbindet. Um den eigen thümlichen Charakter rasch aufzufassen, welchen dem Reiche die mannigfache wechselnde Geschichte seiner Bil dung ausgedrückt hat, theilen wir eS in vier Territorial gruppen : Die teutschen Provinzen, die slavischen, die Länder der ungarischen Krone und die italienische Gruppe. Man weiß, daß die Grafen von HabSburg, Besitzer einiger kleinen

und Grafschaften der deutsch« flovenischen Alpen ausschließlich unter dem Scepter der Herzoge von Oesterreich vereinigt. Die Vereinigung der Provinzen, öfter zerstört durch Theilungen, con- solidirte sich endlich unter der Regierung des Erzherzogs lind Kaisers Leopold l. Durch die goldene Bulle deS Kaisers Friedrich III. hatte der Erzherzog von Oester reich ganz nach den Ideen dcr „Renaissance' über die Stände und privilegirten Korporationen deS Landes eine fast unbeschränkte Macht erlangt

von Maria Theresia und Joseph II. Dann eist ging die Regieiung deS Landes wirklich in die Hände des Königs über, Justiz und Verwaltung wurden reor- ganisirt, die Robotten und Lasten vermindert und die Rechte deS unbeweglichen Eigenthums mehr modernisirt. Diese Reformen nahmen aber weder Böhmen, noch Mähren und Schlesien ihre ganze Autonomie. Denn diese drei Provinzen behielten ihre besonderen Stände. Ich eiillehne diese Sinlheilung einer der besten Arbeiten deS Varon Ezörnig, Direktors

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 29.03.1838
Umfang: 22
Verhältnisse von der Stellung in di« Linie (In den milltärisch-konskribirten Provinzen auch von der Stellung in die Landwehr) nicht unbedingt (gänzlich) befreit sind, können als obligate CombattanS in tie aus Ungarn oder aus Siebenbürgen ergänzten Trnppenkcrper sich nicht freiwil lig engagiren. F. 6. Ungarn und Siebenbürger, welche von der Rekrutirung nicht befreit sind, können in tie aus den militärisch.koi .skribirten Pro vinzen und aus den. lombardifchvenetianischen Königreiche er gänzten Infanterie

- und Kavallerie Regimenter als obligate Eombattans sich nicht engagiren. 7. Nur ad.elige, und überhaupt selche Ungarn und Siebenbür gen, welche von der Rekrutirung gaiu befreit sind, können auch ,n die tz. tt erwähnten Regimenter, so wie die von der Rekru tirung für die Linie und für die Landwehr ganz und für immer V-KSK-NW «« b«sr«lt»n Unt«sthan»n au» mllitärlsch-ko»lk»ibl»t,n Provinzen in ungarische und siebrnbürgische Regimenter sich freiwillig als Obligat» »ngagiren. A. 8. Von den Anordnungen

der M. 5> und K kann nur ter Hof- kriegSrath »int Ausnahm» bewilligen. 8. 9- In die Artillerie-Körper und in die Ei tra-KorpS köiincn Un terthanen aller Provinzen der Monarchie freiwillig als Obligate sich engagiren, wenn sie die für dieseTruppenkörprr erforderten Eigenschaften besitzen. 8- 1V. Lombardiscli-Venetianer und Tiroler, so lange sie nicht das Los zurEinreihung in die lombardisch-venetianischen Truppen- körper (in das Kaifer -Jäger-Regiment) getroffen hat, könneir freiwillig als obligate Eombattans

in die aus den militärisch- konskribirten Provinzen ergänzten Infanterie- unv Kavallerie- Regimenter sich engagiren, jedoch auf keine kürzere als auf die für di» Regimenter bestehende gesetzliche Kapitulation. §. II. Die rekrutirungspflichtigen Unterthanen der inilitärisch-kon. skribirten Erblande können ohne ausdrückliche hofkrirgSrathlich: Bewilligung in die lombardisch-venetianischen Truppenkörp.r sich nicht als Obligate engagiren. 8- 12. Nur die rekrutirungspflichtigen Jllyrier können in disTrup- penkyrper

der k. k. Marine als Obligate freiwillig sich engagiren. <?. 13. Siücksichtlich der Landwehrverpflichtung. Auch wirkliche Landwehr-Männer können in die L'ttienkörpcr als obligate Eombattans freiwillig sich engagiren. 8- 14. Nückstchtlich der Armcekörper. Di» sich freiwillig Engagirenten aus den rnilitärisch-konskri- birten Provinzen sind zwar immer auf ihr Bezirksregiment zu ossentiren, doch ist es ihnen gestattet) die Waffengattung und den Truppenkörper, in welchem sie zu dienen wünschen, zu wählen, insofern

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 20
Datum: 02.05.1839
Umfang: 20
m 5 Circulare. 2 Gleichfalls vom I. Mai d. I. an ist das Tri n kg e l d für Die Einsuhr österreichischer Erzeugnisse nach Großbrittannien gewöhnliche Extrapostritte für Galizien auf 15 kr., und für auf österreichischen Schissen betreffend. die übrigen Provinzen, in welchen die neue Postordnung in DaS hohe Präsidium der allgemeinen Hofkammer hat mit Wirksamkeit tritt, auf 29 kr. C. M. per Pferd und einfache Dekret vom 21. März 1839, Z. 752, Folgendes anher zu Post» die Wagcnmci

sie?- (Umfpannungs-) Gebühraber erlassen geruhet: für die italienischen Provinzen mit'3 kr., und für all-übri- Nachdem durch den zweiten Artikel des zwischen Großbrit- gen Provinzen mit 2 kr. C. M. per'Pferd festgesetzt worden, tannien und Oesterreich im vorigen Jahre abgeschlossenen Dieß wird in Folge hohen Hofkammer-Dekretes vom 26. Schissfahrt- nnd Handelsvertragts die Einfuhr österreichischer März V.J., Zahl 14325—562, hiemitzur öffentlichen Kennt- Erzeugnisse nach Großbrittannien und den übrigen Besitzun

Patent vom 24. Oktober 1837 kund der Hh. 45 und 48 der mit 1. Mai d. I. in Wirksamkeit tre- gemachten Beschlusses der deutschen Bundesversammlung tenden Postordnung für Reisende, für die kuriermäßige vom 18. August 1836 — betreffend die Auslieferung der Beförderung zum jeweiligen Rittgelde einen Zuschlag, Staatsverbrecher auch in jenen zum deutschen Bunde »icht und zwar in Galizien mit 15 kr., und in allen übrigen Pro- gehörigen Provinzen der österreichischen Monarchie, in wel- viinen

, wo die Postordnung für Reisende in Wirksamkeit chen daS Strafgesetzbuch voinJahre I80ZAiiwendung findet^ tritt, mit 2V kr. per Pferd und einfache Post, zum gesetzlichen in Kraft gesetzt werde. Trinkgelde aber in allen Provinzen mit 5 kr. C. M. festgesetzt. Diese allerhöchste Entschließung wird gemäß Auftrages der A'.ntöbl. z, B. v. u. f. T. u. V. 3^. 18^9.

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 17.09.1821
Umfang: 8
, welche für die Sicherhell dieser Provinzen die gehörigen Maaßregel» verordnet. Es werden in den Provinzen dießseitS des Faro vier Kriegsgerichte errichtet: eines für die Provinzen Neapel, Salerno lind Avellino; ein anderes für Terrei di La>orc>, die drei Abrnzzo'o nnd Campobasso; das dritte für Basilicata, Capitanala, Trani und Lecce; das vierte für die drei Calabrie». Sie bestehen, einschließlich des Präsdenten, aus sechs niilitärischen Osstzieren, wovon fiinss Richter und einer NappoNenr ist. Sie verfahren

: »Bek dein Zustande der Verwirrnng, in ivelchem sich der Pe- loponeo und die nniliegenden Provinzen befinden, ist eS äußerst schwer, die Thatsachen, die nnS von dorther be kannt werden, richtig auszufallen. Die Zeit, dieser beste Wegweiser, tat bereits eine Menge von Gerüchten wider legt, weiche »u'r einer Umständlichkeit erzählt wurden, dis ihnen allerdings den Anschein von wirklichen Ereignissen leihen konnten; von der Unzahl befliffeutlich anSgespreng» ter Fabeln ws'.Ien wir hier keine Erwähnung

machen. Ans einem vcn zuverläßiger Hand aus Zante vom Jnli geschriebenen Briefe, welcher über dei, damaligen Stand der Dinge in Morea nnd den angränzendeu Pro vinzen des türkischen Reiches (die unter dem allgemeinen Namen Nnineli und BoSua begriffen werden) Licht ver- dreiiet, sind wir im Stande, Folgendes mitzutheilen: »Die Lage der Dinge in Morea und den benachbarten Provinzen von Nnmelicn wird mit jedem Tage verworre ner. Jeder will in diesen insiirgirten Ländern regieren, jeder befehlen

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