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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 18.10.1830
Umfang: 10
auS Antwerpen vom 6. Okt. ist der Prinz von Oranien dort angekommen, um die zeitliche Regierung der belgischen Antheile, welche die königliche Authorität anerkennen, in Folge nächste» hender Verordnung zu übernehmen : „Wir Wilhelm, durch Gottes Gnaden König der Niederlande, Fürst von Oranien-Nassau, Großherzog von Luxemburg ?c. In Erwägung, daß in der dermaligen Lage der südlichen Provinzen deS Königreichs die Wirksamkeit der Regie rung auf die Theile dieser Provinzen, wo Ordnung und Ruhe bisher erhalten

worden sind, in der Residenz zu Haag nur mit Schwierigkeit ausgeübt werden kann; im Äerlangen, dieser Nachtheile abzuhelfen, und zu glei cher Zeit die Gelegenheit herbeizuführen, die Bemühun gen der gutgesinnten Einwohner dieser Provinzen zur Herstellung der Ordnung und Ruhe dort, wo sie gestört worden sind, unmittelbarer zu unterstützen: in Anse hung der uns am i. d.M. von inehrern angesehenen Ein wohnern dieser Provinzen «vergebenen Adresse, haben wir verordnet und verordnen: Art

. ». Unser vielgeliebte Sohn, der Prinz von Oranien, wird von uns beauf ?> tragt, in unserm Warnen temporär alle südlichen Pro viazen zu regieren, in welchen die gesetzliche Authorität anerkannt wird. s. Er wird seine Residenz in der Stadt Antwerpen aufschlagen. Ä. Er wird, so viel als mög lich , die Bemühungen der gutg»sinntrn Einwohner zur Herstellung der Ordnung in den Theilen der Provinzen, wo sie gestört worden ist, durch Mittel der Aussöhnung unterstützen und befördern. 3. Unser StaaiSminister, der Herzog

V. Okt. folgende Proklamation erlassen: ,»Wir WilhtlM, Prinz von OranieN-Nassau, an die Einwoh- ner der südlichen Provinzen des Königreich«. Von dem Könige, unsern erlauchten Vater, temporär mit vir Re gierung dir südlichen Provinzen beauftragt, kommen wir in eure Mitte zurück, mit der Hoffnung, dort zur Wiederherstellung der Ordnung, zur Wohlfahrt des Va terlands mitzuwirken. Unser Herz blutet ob den Leiden, welche ihr erduldet habt. Mögen wir, unterstützt von den Bemühungen aller guten Bürger

werden können, haben Se. Majestät schon pro visorisch den südlichen Provinzen eine besondere Admini stration bewilligt, deren Haupt ich bin, und die ganz aus Belgiern besteht. Die Geschäfte sollen dort mit den Administrationen und den Privaten in der Sprache, welche sie wählen, verhandelt werden. Alle von dieser Regierung abhängigen Stellen werden an die Einwoh ner der Provinzen, welche es bilden, verliehen werden« Im Bezug auf den Unterricht der Jugend wird die größte Freiheit gelassen werden. Auch noch andere Ver besserungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 02.10.1860
Umfang: 6
, daß der von dem Comilö aufgestellte Grundsatz hinsichtlich der Subventio- nen nicht richtig, und daß von dem Ministerium bei der Subvention für Oesterreich uiiier der ErmS, Tirol mit Vorarlberg und Dalmalien richtigen Grundsätzen nicht entgegengehandelt worden ist. Bei dieser Ueberzeugung entfalle die ganze Beanstandung der Post von 6!5,9W fl. für Zuschüsse deS Staatsschatzes zu den WoblthütigkeitS- anstalten der erwähnten Provinzen und eS könnte daher der ganze zur Berathung vorliegende Theil des VomitS. Berichtes

Drittel deS früheren Betrages aucmache. HS wurde also anerkannt, daß durch diese Subvention die übrigen Provinzen mehr als billig belastet worden sind, und daß diele Belastung eist jetzt auf das gehörige Maß zurück geführt werden soll. „Weiter erlaube ich mir die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung auf die Entstehung dieser Subventionen zu lenken. Bis zum Jadre 1843 und noch einige Jahre weiter hin wurden die WohlihüiigkeitSanstalten der mehr erwähnten drei Länder aus dem SiaaiS>chatze rotirt

und erst im Jahre 135V oder 1351 die LandeSionte errichtet, auf welche der Unterhalt einiger solcher Anstalten über, wiesen wurde. In mehreren Provinzen wurde aber hier, von «ine Ausnahme gemacht und dem Steuersäckel der übrigen Länder zugemuihet, die tSrhaliungekosten für jene zu tragen. Wenn ich nun auch anerkenne, daß dieser Borgang gegenüber einzelner Provinzen, wie Tirol und Dalmatien, vollkommen begründet sein mag, so kann ich doch nur im Allgemeinen dem AuSspruche beipflichten

, daß eS nur zu leicht zu Unbilligkeilen führen könnte, wenn derlei Gegenstände im Innern der Bureau'S ab gewickelt würden, wo niemand Anderer über die Art und Weise, wie die Auslagen zu decken seien, mitzusprechen hat. So kommt eS, daß Spitäler oder Irrenhäuser in einem Lande gegründet werden, deren Kosten dieses Land zu sehr belasten und dann allen ütrigen Provinzen aus- geduldet werden, so daß beispielsweise Dalmatien zu einem Irrenhause in Tirol beitragen mußte, ungeachtet Dalmalien sür seine eigenen Anstalten

des Comile'S ausge sprochen.' ReichSrath Wohlwend erkläite. daß der Eomitö- Antrog ganz im Sinne r?r Bevölkerung von Tirol und Vorarloeig liege, welcher die Förstereien nur aufge drungen woiden seien, dahcr er demselben beipflichte. ReichSrach Graf Hartig ist gleichfalls mit diesem Antiare einverstanden und weiset zugleich auf die Un- zwcckriiäßigkeit eineS für das ganze Reich geltenden ForstgesetzrS hin. Leider bestehe dasselbe bereits und sei in seiner Ausführung in vielen Provinzen eben unmög lich

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Volksrecht
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Seite 6 von 8
Datum: 26.01.1923
Umfang: 8
-Pensionisten, sind uiigenan und verfrüht. Branntweinsteuer. Amtlich wird bekanntge- geben: Aus Anlaß der Ausdehnung der italienischen Gesetze über die Fabrikationssteuer für Spirittls (Brannt wein) auf die neuen Provinzen wird darauf aufmerksam gemacht, daß nunmehr mit 11. Jänner 1923 auch die Bcstiiuiuuugen des Artikel 6 des Branutweinstcnerreg- lciucicts in Kraft getreten ist, wonach alle jene, welche Spiritus (Branntwein), der keiner tveitcreu Steuer unter liegt, auf warmen oder kaltenl Wege

werden mit Wirksam keit vom 15. Jänucr 1923 wie folgt abgeäudcrt: Jo'y- key Club von. 80 auf 60, Jaset von 60 auf 50, Cercle du. Bosphore von 50 auf 40, Nimct von 45 auf 30, Extra von -10 auf 25 Cent., alle per Stück. Ausdehnung aller Gesetze auf die neuen Provinzen. Die Gazzctta Ufficiale verlautbart ein Dekret, womit der Artikel 6 des Dekretes vom 31. Au gust 1921 übcr^ die Systeinisierung der neue:: Provinzen außer Kraft gesetzt wird. Der Artikel 6 des oberwähutcn Dekretes hat folgenden Wortlaut

: „Wenn in den Ge setzen und Dekreten, die nach der Annexion der neuen; Provinzen erlassen wurden und künftig erlassen, werden, incht ausdrücklich verftigt wurde, daß dieselben beim ... _ ... Inkrafttreten auch in jenen. Provinzen gültig sind, so j Landcskonsistorinm eÄickte in dem Artikel „eine öfserrt- ist die Anwendung dieser Gesetze und Dekrete in den jliche Aufforderung zum Ungehorsam gegen kirchliche^Ge lt n t e rgang eines norwegischen Fracht- da mp fers. In der Nacht zum 20. Jänner- ist der Frachtdampfer

nicht wieder erholeir wird, wenn miau ängstlich jeden Luftzug von; ihr fernhält. Unsere Kirche braucht frische _ Luft zum Leben. Da es in ihr aber so viele gibt, die ängstlich! Türen und Fenster Anstößen, damit nur nicht die ge weihte Luft des Mittelalters aus ihren Mauern ent weiche, so bleibt nirs nur eins übrig: Selbsthilfe.' Das genannten Provinzen so lange ailfgeschoben, bis die durch Art. 4 des Gesetzes vom 26. September 1920 und Art. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 1920, fest gesetzten Normen betreffs

Gleichstellung uud Vollzuges nicht verlautbart wurden.' — In Hinkunft treten also alle Dekrete und Verordnungen ohne weiteres auch in der: neuen Provinzen tit Kraft, Aus aller Well. Wo bleibt die rote Internationale? Diese Frage kann man in unserer gottbegnadeten Südtiroler Presse jetzt alle Tage zwischen den Zeilen herauslesen. Die Herrschaften wisse:: natürlich sehr gut, daß die So zialisten aller Welt, auch die französischen und die bel gische::, gcgei: die Gewaltmaßnahmer: in: Ruhrgebiet pro testiert

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.11.1923
Umfang: 4
Ä>«M Zt Zeitvag'. Mittwochs bm 14. November 192Z. Italien. Bestimmungen für Steuervorschrelbungen. Die ^Gagzetta UfficiaZ!«' vom 10. November, Nr. 264, vertautbavt «das kgl. Dekret vom IS. Oktober 1923, Nr. 2317, iwomit 'Bestimmungen für Ws ersömcrlige Anwendung der Gebcmde- und Einkommensteuer in den Neuen Provinzen erlassen wanden. Der Arttikel 1 verfügt, Naß <m StWe des Ar«. 7 des Anhanges ^um kgl. De kret vom 11. yäinner 1923, Nr. 14S, Her folgende gesetzt werde: „Für das Hahr 1924

der HauMgenliumier in den neuen Provinzen besser entsprich«, mslchei befürchteten, gegenüber dlen Hausbesitzern der laldeN Provw- zen schwerer belastet zu! Wörden, «wo bekannt lich die Göbäude!steu»r zu qroheim DeTe noch «ruf Ginund de« FeMMungleN vor dem Jahre 1920 «ingehoben wirU. HtiWchWch der Ein kommensteuer lagt der EiiNbegleituNgsberilcht, daih es nollwendig war, nur «iitne provisorisch« Felststelllung zu machen, dla eis den Steuer-Agen- w-ren nicht mögliich gewelfen wäre, !in wenigen Monaten

'Me Stelulertfatierungen 'in den neuen Provinzen durchzuseihen ulnd eventuell richtig- zuistellen. Hinsichtlich der Einkommenistensr werden die Steuerträger. wenn di>s FeisfftellutNg, dier Steuer auf Grund der früheren! FMelnuingen erfolgt, jedenfalls wenig glimpflich davon kommen, da bekanntlich bei uns dlurchUchnititlich viel zu hoch faitilert wnrd«, was bei dem früheren ntiedrigeN Steuersätze nicht so schwier .iin diie Waigschale fiel, wahrend jetzt bei einem Stieulersatzs von rund 2S Prozent des Re>i>noinkommen

Provinzen viel schwe rer belaste fein werden, ols jene der alten Pro-vingen. Rumänische Rententttres von de jure- Staatsbürgern der neuen Provinzen. Aach Verlesung einig«'? Interpellationen und Anfragen wurde die Sitzung geschlossen. ZlonH 14. November. D?r rumänische Bot schafter m Rom teilt mit mit: Die italieniischen Staatrbürger der neuen Provinzen, die rumäni sche Rententllres besitzen und diess durch die ru mänische Gesandtschast kn Rom abstempeln las sen wollen, mögen einsehen: 1. Original-Vorde

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 29.09.1860
Umfang: 8
nur, daß die Sub- ventionirung der einzelnen Provinzen gegenüber anderer eine Unbilligkeit involvire, stellt aber keineswegs, den de, stimmten Antrag, daß diese Subventioni'Ungen sogleich «ingestellt werden sollen. Die Unbilligkeit liegt nur darin, eine Provinz zu subventioniren und die andere nicht. DaS ComitS war sich wohl bewußt, daß in den verschiedenen Provinzen verschiedenartige Verhältnisse in Betracht kommen^ und daß die Ursache der Unzuläng lichkeit der LandeSmittel in der Jnkammerirung ter

und nur die Spitäler und eigentlichen Krankenanstalten kommen ausdas Budget deS Ministeriums des Innern und rücksichtlich auf den LandeSsond. Die für Tirol ausgeworfene Subventioni- rung ist in diesem letzteren Budget enthalten und es müßte von dem Herrn Minister deS Innern erst auf geklärt werden, ob sich dieselbe auch auf die Kliniken beziehe, was icb bezweifle. Im ComitS wurde nur der Grundsatz der Unbilligkeit der Subventionirung einzel ner Provinzen den anderen gegenüber auSgeiprochen, obne reShalb ras

unterstützin soll. Aber so lange alle Provinzen zu dem Kaiserstaate Oesterreich gehören, kann man auch mit Grund gerechten Anspruch auf Aushilfe aus dem Staatsschätze machen. Aus den früheren De batten habe ich mit Leidwesen entnommen, daß sich auch in anteren Provinzen, insbesondere in der Bukowina und der Woiwodina Beschwerten wegen Mangel «in UnterrittS-Anstalten ergeben haben. Auch die'e Länder vermögen die Lasten hiesür allein nickt zu tragen; man soll sie also unterstützen, dann würcen die Kronländer

Fällen schlimm» uud erst der , letzte Moment wird England auS seinem Schwanken zur energischen That, b. h. zum energischen Widerstand gegen alle und jede individuelle «der nationale Agreffion auf rütteln.» Zu Rom ist der Herzog von Grammont beauftragt worden, zu erklären, daß man die von Piemvnt besetzten Provinzen auf diplomatischem Weg« dem Papste wieder zuzustellen versuchen werde. — Der Kaiser von Oester reich, die Königin von Spanien, die Könige von B-iern und Portugal haben dem Heiligen Vater

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 24.07.1828
Umfang: 14
Richtschnur festzusetzen geruhet: 1. Die Kandidaten zu FiSkal-Adjnnkten-Stellen müs sen 24 Jahre all, Doktoren der Rechte, unbescholtenen LenninndeS. und von der Zeit des erworbenen Doktorates an gerechnet, drei Jahre entweder bei einem Advokaten» dei einem Fiskalamte, oder bei einer lanveSfürstlicheN Ju stizbehörde in der Praxis gewesen seyn. 2. Die gemàv der Verordnungen vom 9. Mai 178Z, und 16. Alai 1788 in allen Provinzen außer Äalizien bei Erledigung einer FiSkal-Ädjunkten-Stelle übliche AuSschrei

-Prüfung z» unterziehen, und ein Zeugniß darüber anzusuchen; und zwar wird zur Äornahme dieser Q'inlif.kalionsprüsuiigcn für Nieder-Oesterreich der Monak März, für Mähren der Monat April, für Galiziei? der Monat Mai, für Böhmen der Monat Junius , für Dal» Mazien der Monat Apiil, und für Tirol der Monat Sep tember jede» JahreS festgesetzet. Im Lause des Jahres 1828 bleibt die Bestimmung der Prüfungstermine in diesen Provinzen dem Einvernehmen der Lanoegstelle und des Appellations-GerichteS überlassen

; für die Provinzen Mailand und Ven.dig wird aber die» selbe nachträglich erfolgen. In den im Eingange dieses Ab satzes erwähnten vier Provinzen, in denen ohnehin we gen des Verhältnisses, das! in der Hauptstadt der Provinz kein AppellationS-Gericht seinen Sitz hat » weniger Kan didaten sich melden dürften , ist jeder, der darum bei der Landesstelle ausuchet. sogleich zur Prüfung, welche auf die im fünften Absätze angedeutete Art vorzunehmen ist, zu zulassen. — Obschon übrigens die sür die andern Provili» zen

festgesetzten verschiedenen Termine den Kandidaten, welche .sich sür mehrere Provinzen befähigen wollen, es möglich inachen » in einem und demselben Jahre ihre Qua lifikation für dieselben;» erwirken, so sollen 5ie Landcsstclle und das AvvcllationS-Gericht doch ausnahmsweise jeden. Welcher erhebliche Gründe dafür geltend machen kann, auch «ußer den oben angeführten allgemeinen Terminen zur Prüfung zulassen. 4. Das Zeugniß über die bestandene Prüfung ist auf die bei den AvvellationS - Prüfungen übliche Weise

über die Qualifikation des Geprüften, und daà ihm auszustel lende Zeugnisi erkennen , und im Falle einer Meinungsver schiedenheit im Wege der allgemeinen Hofkammer die Ent scheidung der Hofbehirden einholen wird. Gegen das über einstimmende Zeugniß der Landesstelle »Nd des AppellatiöNSZ Gerichtes findet keine Berufung aN die höhere Behörde Statt. 6. Kandidaten, welche die FiSkalprüfnng in einet Provinz mit gntem Etfolcie bestanden haben , müssen . wenn sie um FiSkal-Adjunkren-Srellen in andern Provinzen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 14.11.1848
Umfang: 8
sich in seinem Vorttag bezüglich der zukünftigen Verfassung Oesterreichs entschieden für sie norm eines Föderativ st aateSmil leben- vollem se lb st st ä ndi g e m P r o v i n zi a l v e rba n d « aus. Dadurch können die Jiiteiessen Oesterreichs und Deutsch lands gleich gewahrt, dadurch Oesterreich mächtig und den deutschen Provinzen der Monarchie in ihrem politischen un) finanziellen Interesse für Deutschland Rechnung getragen werden. Der Berichterstatter beantragte, dieser Wunsch möchte sogleich dem Ministerium

vorgelegt werten. Professor Flir unterstützte den Berichierstattrr, und verlangte, laß sowohl Se. Majestät Kaiser als auch der Reichstag vorläufig in Kenntniß gesetzt werten soll, daß die Form des Foderativstaa- »es der.Wunsch, der Will« und Las Bedürfniß der Provinzen se>>. Dr. Schuler beantragte ferner, daß, falls die Land stände Der deutl'chen Provinzen eine Besprechung zur Wahrung ihrer Interessen für nöthig erachten, diese Konferenz auch von Leite des La.idtaZeö mit 2 Abgeordneten beschiel

werden möge. Hr. Dr. Haßlwanter verwahrte flch gegen jedes MiMrau- ensvolum, was in der Denlschrift an das Ministerium gegen den Reichstag ausgesprochen werten sollte, und verlangte, daß die Abgeordneten des tirolischen Landtages nicht bloß in die deutsch.österreichischen Provinzen, sondern in sämmt liche ^Provinzen der Monarchie gesandt werden inöchlen, um jeder nationalen Eifersüchtelei zn begegnen. Die Debatten waren gegenseitig sehr belebt und führten zu dem Beschlusse, daß der Wunsch eines Föderativ

st aareS dem Ministe rium ausgesprochen werden soll, in Anbetracht aber der seit eine Konferenz der deutsch.österreichischer» Provinzen zusam mentreten sollte, dieselbe mit zwei Deputieren zu bespicken, und ihnen im Interesse unscrer Provinz Mandate zn ertheilen- Was di« Annäherung Vorarlbergs an Tirol betreffe, wurde beantragt, dem hier noch anwesenden Vtrtrauenömanne Hr. Vögl die Vorschläge zur Vermittlung einer solchen ällmäligen Annäherung zur Vorlage an die vorarlbergischen Stände mit zugehen

bereits die nöthigen Vcrbe- reitungen zur Ausnahme des allerhöchsten Hofstaates getroffen werden. Indeß soll dieser Aufenthalt nur über den heurigen Winter währen, »in den deutschen Provinzen nicht etwa einen Anlaß zur Eifersucht und zu Besorgnissen wegen Begünsti gung der slavischen Bestrebungen und Tendenzen zu geben*). Man glaubt allgemein, daß der N»ich°taz in Kremsier bis zur Beendigung seiner Ausgabe verbleiben werde. Ueber das nächste 'Ministerium, welches in iiürze gebildet seyn dürfte

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 15 von 24
Datum: 10.09.1921
Umfang: 24
dem Gedanken durchaus nicht fremd, daß unsere Forderungen in der Mili tärfrage irgendwie durchführbar seien. Das Jalschspiel Salalas. Als nach den Wahlen unsere Abgeordneten zum erstenmal« vor den Chef des Zentralamtes für die neuen Provinzen hintraten, wurde die Militär frage aufgeworfen. Salata antwortete auswei chend. Er tat so. als ob die Angelegenheit noch lange nicht aktuell sei. Mit keinem Worte wurden die Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht, daß etwas in Schwebe sei. Daneben spielte Salata

mit dem Argumente, daß das, was wir oerlangen, nicht der Wille des Volkes, sondern ..pangermani- stlsche Uebertreibungen' seien. Kurz nach dem Em porkommen des Ministeriums Bonomi tauchte in den Blättern die Nachricht auf, daß das italienische Militärgesetz auf die neuen Provinzen ausgedehnt werde. Wir sprachen neuerdings bei Exzellenz Salata vor und auch beim Ministerpräsidenten Bonomi, die uns erklärten, die Regierung könne von der Ausdehnung des itql. Militärgesetzes nicht «bsehen. weil sonst die Autorität

de» srames er, schütlert werde. Immerhin können gewiss« Ausnahmen gemacht werden und wir wurden aus« gefordert, diesbezügliche Vorschläge zu erstatten, jedoch müßten solche Ausnahmen für das gesamt« Gebiet der neuen Provinzen gelten. Salata oer« tröstete wieder mit dem Hinweis, daß wir sür den Augenblick keinerlei Besorgnisse zu haben brauch ten. Die Dienstpflicht werde ja nicht von heute auf morgen eingeführt werden. Gleich darauf erfolgt» eine Interpellation im Senate, in deren Erwide rung

der Kriegsminister erklärte, daß die Ausdeh nung des Wehrgeseges auf die neuen Provinzen unmittelbar bevorstehe. Die Abgeordneten des Trentino verlangten eine Hinausschiebung. wa< abschlägig beschieden wurde, Die Verhandlungen mit dem Srlegsmlnisler. Wir selbst hatten mit dem Kriegsminister ein? Unterredung, der der Chef des Generalstabes bei, gezogen war. Der Minister entwickelte uns die Vorzüge des italienischen Wehrgeseges, worauf Dr. Reut-Nicolussi in unserem Namen die Forde, rungen der Südtiroler

nach völliger Militärbefrei» ung klarlegte. Der Kriegsminister gab zur Ant wort. daß die Südtiroler gleich behandelt werdeu müßten wie die übrigen Bürger Italiens. Falls Ausnahmen gemacht würden, so müßten sich die», selben auf all- neuen Provinzen erstrecken. Boot zglich der , weiteren Pläne äußerte sich der Kriegsmunster, daß die deutsche«» Rekruten in den großen Städten Italiens ihr« Dienstpflicht ableisten müßten, um so mit der Größe Italiens vertraut zu werden. Die Konferenz ist also ergebnislos

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 6
Datum: 26.01.1922
Umfang: 6
Donnerstag, den R. Jänner IS22. Tirole^ Seite 5 Illly 5ii gcWu »en Fi!« orialsee! mdcn k- ins lbcr dit >urdea ^ d 28 w» ens »c: laussüh!- angebliü den Kav nal L-ü- iatch oo> oge Nr zlich, daz I Nli!N « olgcl de ^ Sionw li wu'U>c° Ler l-tzt- ist P-5 c X. uiü ,i crreiH ter, da e: Us P<F l I°hr-l j« aeiiiU' lg. Zeh- M M giciinda 54 A-» Wchsdestsches Privateigentum w den neuen Provinzen. Eine ungeilärie Zrao«. ZZir entnehmen den Trientmer Blänern solz-^i- ^ Aatiz: ^i)eutsä>land unterhandelt

einen N a t. Die Interessenten wer» «vi ja nicht ,.au«zeiordert' v.rr Anmeldl^i^. smr- iei nur ^einzeiaden'. S«oei: »s der ilali«» Me Kurialstil bsimint ist. bek^Ätet der ÄAS-- inick ^noi^are — einladen' .'e-ne Aerpflichtnng. Es mskht nun die Frag^, ob denn überhaupt des Eizenrum der Neichsdeutsä)en und überhaupt -Ier ehemals Jrolien^eindlichen Ausländer in den reuen Provinzen unter den Beqms .smdiiches Ciaentum in Julien' fällt. Wir ge- ßchea offen, dcig wir bisher über diese Fr^.,e keine Koheit bekonnnen konnicn

Eine eigentliche L» '«ZMhme dieses Eigenruinz ersotgte bisher lichn wohl aber besteh: ein V«rbot, Imnwbitien, » „ieintüchen Ausländern ^ qrrÄren (also Oesrer- cksem. Dvirrschen, Ungarn us«.> ohne b«hördlich» krie?Äns zu veräußern. Das itc-tien^ch? (Sesetz Z°R A?ril lSZI, rreiches Sen Aerfall des „feind lichen Eigentums^ m Italien ^iHunsten Zisliens »klärt, enthält keine Klausel, daß es ->'ch für die »um Provinzen gelte. Sine solche Ausdehnung !cm> man nach unserer Auslassung auch aus je- Artikel nicht herau

war bc^rijs fleichrivdcn, ai? 'ns römischen B!Ztt?r zu Gesichre kamen, die iol- l^e Änvrdnunq der dortiqen Präsekvir vers^senl- Kinnsi Artikel I de-z k^l. Dek?ct^s vcs ^<?tmb?r f>oz Mzm feindlichen EizentuZN alle se'e, di^> irAendwie im Ke- °mi Lermö-zensaNwen sind. l??!ch- deutschen -«niMen zchZrezi und w den neun, Provinzen Deiche deutschen oder üsterreichiichen ^n sien gehören lcrd in den alten Provinzen °^p?^chlet. diese Aktiven bei der Pränck- ^ninerh-lb Ä) Tagen nach dem !S. Lüinier in Tage

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 18.07.1921
Umfang: 4
Ferdinand v. Gelmint wird vom Amte des Bür germeisters von Salurn entsetzt. 2. Die Gemeindevorstehung von Salurn wird zur Wahl des neuen Bürgermeisters gemäß 8 42 der Wahlordnung schreiten. Gegen diese Entscheidung ist der Rekurs an das Zentralamt für die neuen Provinzen in Rom zulässig, der beim Generalzivilkommissariat innerhalb der Frist von 4 Wochen von dem der Zustellung dieses Dekretes nachfolgenden Tag angefangen, einzureichen ist. Line interessante Entscheidung ln der währungsfrage

fällte nun das Urteil, daß mit Rücksicht auf Erfüllungsort, der in diesem Falle Bozen war, für die bestellte Ware die Zahlung in Lire zum Kurse von 60 Prozent zu erfolgen habe, da in Bozen nur die Llrewährung gesetzlich als Zahlungsmittel eingeführt ist. Tie Notwendigkeit de« Landtage in den neuen Provinzen. Ter „Nuovo Trentino' tritt neuerdings für die Schaffung, beziehungsweise eheste Wahl' der Landtage in den neuen Pro vinzen ern. Er bemerkt sehr richtige daß das ganze Wirt schaftsleben

in den neuen Provinzen darunter leibet,, daß alte Vorkehrungen nur von der Bupeaukratte -ausgehen müs sen, die ihrerseits keine Initiative hat und nur dort etwas veranlaßt, wo sie von den Interessenten dazu gedrängt wird. Das Trentiner Blatt verhehlt sich- nicht die Schwierigkeiten, die heute der Wiederwahl der Landtage in den neuen Pro vinzen unter Italien, das diese Institution nicht kennt, ent- j gegen stehen und betont, daß das Parlament nicht dazu ge eignet sei, diese wichtige Frage zu lösen

. Die Lösung dieser i Frage könne unter den gegebenen Umständen nur von einer I hierzu eingesetzten Komission gefunden werden. In dieser ' parlamentarischen Kommission, in der die Abgeordneten der neuen Provinzen Sitz und Stimme hciben^ könne allein eine den Bedürfnissen entsprechende und ehebaldigste 'Lösung dieses Problems erfolgen. Wir können uns den Forderungen des Muovv Trentino' nur vollkommen anschließen, da- sie nichts anderes darstellen^als die Wiederholung unseres schon so oft »gestellten

Verlangens der Wiederherstellung' der Land tage in den neuen Provinzen/ beziehungsweise der ehesten Wahl dieses gesetzgeberischen Vertretung-skÜrperS Südtirols. Neue Pcrfonalfockerungen im Kavezsieehotcl. Gestern, Sonntag,- vormittags halb 11 Uhr, ist das nicht auf festen Gehalt engagierte Personal des KMrscehotels an den Di rektor mit der Forderung herangetreten, den ihm vorgelegten Kollektivvertrag bis 11 Uhr zu unterschreiben, widrigenfalls cS hie Arbeit nicderlegi. Dieser Vertrag beinhaltet

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 31.07.1828
Umfang: 14
geruhet : 1. Die Kandidaten zu FiStal-Adjnntten-Stellen müs sen 24 Jahre all, Doktoren der Nechte, unbescholtenen Leumundes, und von der Zeit des erworbenen Doktorates an gerechnet, drei Jahre entweder bei einem Advokaten, bei einem Fiskalamte, oder bei einer landeSfürstlichen Ju stizbehörde in der Praxis gewesen seyn. 2. Die gemäß der Verordnungen vom y. Mai 178A, nnd 16. Mai 1788 in allen Provinzen außer Galizien bei .Erledigung einer FiSkal-Adjunkten-Stelle übliche Ausschrei bung eines besondern

, und ein Zeugniß darüber anzusuchen; und zwar wird zur.Vornahme dieser QualifikationSprüfungen für Nicker-Oesterreich der Monat März, für Mähren der Monat April, für Galizien der Monar-Mai, für Böhmen der Monat JuuinS . für Dal- inazien der Monat April, und für Tirol der Monat Sep tember jeden Jahrcö festgesetzet. Im Laufe deS Jahres iZaZ bleibt die Bestimmung der PrüsunzZtermine in diesen Provinzen dem Einvernehmen der LandeSstelle und deS Appellationö-GerichteS überlassen; für die Provinzen Mailand

und Venedig ivird aber die selbe nachträglich erfolgen. In den im Eingange dieses Ab- ' satzeS erwähnten vier Provinzen, in denen ohnehin we gen deS Verhältnisses, daß in der Hauptstadt der Provinz kein AppeUaiions-Gericht feinen Sitz hat. weniger Kan didaten sich melden dürsten, ist jeder, der darum bei der LandeSstelle ansuchet, sogleich zur Prüfung, welche auf die im fünften Absähe augede»tcte Art vorzunehmen ist, zu zulassen. — Obschon übrigens die für die andern Provin zen festgesetzten verschiedenen

des Geprüften, und daS ihm auszustel lende Zeugniß erkennen, und im Falle einer Meinungsver schiedenheit im Wege der allgemeinen Hoftammer die Ent scheidung der Hofbehirden einholen wird. Gegen das über einstimmende Zeugniß der Landesstelle und des A'ppellations- GerichteS findet keine Berufung an die höhere Behörde Statt. 6. Kandidaten, welche die Fiskalprüfung in einer Provinz mit gutem Erfolge bestände» haben, müssen, wenn sie um FiSkal-Adjunkten-Stellen in andern Provinzen ein schreiten

wollen, sich vorläufig auch einer Prüfung aus der» in diesen Provinzen bestehenden besondern Gesetzen und we sentlichen Provinzial-Verhältnissen unterzogen haben, und ihr Einschreiten um eine dort erledigte FiSkal-Adjuntlen- Stelle mir dem Zeugnisse über die dießfallS bestandene Prüfung belegen. In Befolgung dieser a. h. Verordnung bestimmet da her die Landesstelle einversiändlich mir dem k, k. Appella tion« Gerichte den ersten Montag des Monats September, als den Zeitpunkt, an welchen» vom Jahre 182Y an jähr lich

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 14.06.1922
Umfang: 8
-Seite 2 ^ sion gemachten Verbesserungsvorschläge vertra ten, welche zum größeren Teile auch angenom men wurden, weiter ein Gesetzentwurf über die Herabsetzung der Volljährigkeitsgren- zen auf das vollendete 21. Lebensjahr, ein Ge setzentwurf über die Ausübung des Inge - nieurberufes in den neuen Provinzen, so wie die Ausdehnung verschiedener Stempel - und Gebührengesetze, mit denen wir wie der beglückt werden sollen. Insbesondere sollen auch die in Italien geltenden exorbitant hohen Schenk

ungs- und Erbgebühren in den neuen Provinzen zur Einführung gelangen: hier gelang es der Kommission, wenigstens die Verbesserung durchzusetzen, daß die Einführung nicht auf einmal zu erfolgen habe, sondern in den nächsten drei Iahren nur die Hälfte der in Italien geltenden Sätze eingehoben werden dürfe und erst dann eine jährliche perzentuelle Steigerung um 10 Prozent eintreten konnex falls nicht, wie zu erwarten, das Gesetz auch in Italien schon vorher eine wesentliche Milderung erfährt

. Ein Gesetzent wurf welcher die durchgängige Abschaffung der religiösen Eidesformel in den ver schiedenen Verfahrensarten vorsieht, wurde von den Mitgliedern Dr. Eonci, Gentili, Dok tor Tinzl und anderen bekämpft und infolge dessen von der Tagesordnung abgesetzt. Bei einem weiteren Gesetzentwürfe/welcher die Zahlung von K r o nenfchu l d e n zwischen den alten und neuen Provinzen im Verhältnis von 60 Prozent in Lire vorsieht, wurde über An- trag Eonei-Tinzl beschlossen, daß außer Zara auch die Gemeinden

des Hochpustertales von dieser Bestimmung ausgenommen sein sollen. Des weiteren wurde eine von den slawischen und deutschen Mitgliedern eingebrachte Motion angenommen und auch vom Präsidenten deren Empfehlung zugesagt, wonach die Rekruten aus den neuen Provinzen möglichst nur in die sen selbst ihren Militärdienst abzuleisten hätten. Zu einer längeren Debatte führte die Besvre- chung der Kriegsschäden-Angelegen heiten. Der Präsident erklärte namens des von ihm vertretenen Amtes und wurde durch das einhellige Votum

in Beratung gezogen wurden. Die nächste Tagung der Zentralkom mission dürfte nicht vor dem Herbste stattfinden. Schluß der ZentralberatungskommWon. Rom, 12. Juni. Nach fünf Tagen eifrigen Schaffens hat gestern die Zentralberatungskom- mission ihre Zweite Session abgeschlossen. Dok tor Eonci dankte im Namen aller dem Präsi denten Salata für seine klaren und präzisen Reden und Aufschlüsse und gab der Hoffnung Ausdruck, daß Salata nicht nur an der Spitze des Zentralamtes für die neuen Provinzen bleiben

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 01.10.1860
Umfang: 8
könnte, nachdem ich serner selbst in der Formulirung deS Herrn Grasen AuerSperg, der ich übrigens vollkommen beistimme, noch keine genügende Beruhigung für die Betreffenden finde, erlaube im mir noch folgende Modifikation vor zuschlagen, es möge bei der Stelle: »das Comitö hielt jedoch an der Meinung fest, daß die Subrenttonirung ver einzelnen Provinzen eine Unbilligkeit gegenüber den anderen involvire,' die Worte «nur zu leicht' ein geschaltet werden, wonach es dann heißen würde: „nur zu leicht

Schwierigkeit der Frage und namentlich dk-ses Abschnittes deS Comitebellchleö behoben werden könnte, wenn wir darauf zurückgehen^ daß diese Konklusion in dem Berichte deS Äiidgetkomitä'ö, eigentlich nur bei den WvhltbäligkeitSanstalten einzelner Provinzen siattgef»n> den habe. Ich würde daher vorschlagen, in den mehr fach angesoittenen Satz einzuschaltend „Wohlthätigkeit?, cmstnlten' und zu sagen: »das Comi'tö hielt jedoch an Meinung fest, daß die Subventioni'rung der Wohs- jyatigkeiieanstalten einzelner

Provinzen eine Unbilligkeit gegenüber den anderen involvire u^ s. w.' „Wenn diese Einschaltung erfolgt, schließt daS von vornebe.em die Erörterung der Prinzip,-.,fragen aus, und auf ver anderen Seite kann eS dem Staate nie be^ norrmen werden, dort StaatSwchlchÄtj^jtSanstaltcn zu ^chw!ndi7fin^t/ «ben sür „ES ist dieses ein ganz einfacher Beisatz, durch den die Autonom,- der Provinzen und die Einheit der Monarchie vollständig gewahrt ifr.' , ReichSraih Gras C lam: „Ich glaube

fü^weit hinter der Frankreichs zurückstehend, und fügt hinzu, daß' die Herrschast der alten Repräsentanten der englischen Aristokratie eine der größten Gefahren sei, die England bedrohen könne. SS geht aus diesem Artikel mit ziem licher Sicherheit hervor, daß L. Napoleon ^ auch in Eng. land die Demokratie zu seiner Unterstützung aufzurufen gedenkt. > - Von Neapel wird (über Paris) gemeldet: Die Be^ wegung der königlich G-siiinie» in den Provinzen wird immer allgemeiner; in vielen Dörfern werben

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 15.12.1893
Umfang: 14
. Der russische Minister für Volksausklärung Deljanow bereist gegenwärtig die russischen Ostsee provinzen, unl sich von den Ergebnissen der nun mehr zwölfjährigen Russificirungsarbeit persönlich zu überzeugen. Bald nach dem Regierungsantritte des Czaren Alexander III. hatte bekanntlich die Leidensgeschichte der baltischen Provinzen Rußlands ihren Anfang genommen, zu welcher in der Völker- gcschichte nicht leicht ein Seitenstück gefunden werden kann. Vor wenigen Jahren noch waren die Länder am rigaischen

um Richterstellen, son dern in erster Linie deren Sprachkenntnisse aus schlaggebend sind. In den zwölf Jahren, welche seit dem Beginn des panslavistifchen Regiines verstrichen sind, wurde von den Agenten PobeSdoneszews in Livland, Esth land und Kurland geradezu Erstaunliches geleistet. An maßgebender Stelle in Petersburg ist man aber augenscheinlich mit dem bisherigen Resultat der gewalsamen Rufsificirung der baltischen Provinzen trotzdem unzufrieden. Die Schulen sind nämlich zwar alle russisch

nicht im Handumdrehen trotz aller drakonischen Maßregeln Moskowiter machen ließen. Nach den den maßgebenden Stellen in Petersburg vorgelegten statistischen Berichten über die Fortschritte der Russificirungsarbeit konnte man erwarten, daß das Deutschthum in den baltischen Provinzen in den letzten Zügen liege; da hat man aber Plötzlich die Wahrnehmung machen müssen, daß die Sprache Turgenjews und Tolstois im Gebiete der Düna und des Embach noch lange nicht über jene Schillers und Goethes den Sieg davongetragen

gegen die Sprache der Bedränger. Der Kampf, den die russische Regierung gegen das deutsche Volksthum in den baltischen Provinzen mit aller Rücksichts losigkeit führte, gereicht ihr weder zur Ehre, noch zum Vortheile, denn er entfremdet die staatstreuesten Bürger Rußlands dem Reiche und der Dynastie und wird in absehbarer Zeit nicht zu dem gewünschten Ziele führen. Ueberall dort aber, wo Deutsche mit Slaven um die Existenz zu ringen verurtheilt sind, möge man aus dem erhebenden Schauspiel, das der kräftige

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 23.01.1884
Umfang: 6
eben gar nicht begreifen, dass ein und das selbe Gesetz nicht für alle Provinzen und sür alle Menschen passen sollte. Da das Gute nur eines sei, sagt er in einer Verordnung, so dürfe Nation oder Religion keinen Unterschied machen. „Die ganze Monarchie', schreibt er einmal seinem Bruder Leo pold, „wird nur eine auf die gleiche Weise gelenkte Masse bilden.' Vor allem suchte Joseph in sämmtlichen öster reichischen Provinzen die straffste Centralisation durch zuführen. Anch Maria Theresia

, nur Vornrtheilc wirksam sah Um nicht die Verfassung von Ungarn und Böhmen beschwören zu müssen, unterließ er es gegen das Her kommen, sich zum Könige dieser Reiche krönen zu lassen. Der un-zarische Landtag wurde während sei ner ganzen Regierung gar nie einberufen. In den andern Provinzen wurden die den Ständen zukom menden Rechte für gewöhnlich ohnehin durch die tändischen Ausschüsse geübt, besonders die Verwal tung, soweit sie noch den Ständen zustand, nament» lich die Verwaltung der Landessonde. Joseph hob

, als der Kaiser beabsichtigt hatte. Sie stärkte Ungarn, also gerade dasjenige Land, welches der Idee eines einheitlichen Oesterreich am meisten abgeneigt war und zugleich durch die Verordnnngen des Kaisers am lebhaftesten erregt wurde. Um die Centralisation zu erleichtern und die Ge- schäftsbehandlung zu beschleunigen, führte Joseph in allen österreichischen Ländern das Deutsche als Amts sprache ein. In den slavischen Provinzen war dies schon unter Maria Theresia geschehen und zwar ohne Schwierigkeiten

der Ideen der Aufklä rung wie Joseph, aber weniger Absolutist und mehr Diplomat als dieser, stellte dann auch die landstän- dischen Versassnngen in den deutschböhmischen Län dern wieder her und lenkte überhaupt wieder in die Bahnen ein, die seine Mutter verfolgt hatte. Durch sein klugeS Benehmen, durch eine glatte Form, auch wo er in der Sache nicht nachgab, brachte er seine Provinzen zur Ruhe. Aber die schädlichen Folgen der überspannten Centralisation Kaiser Josephs, das Wachrufen centrifugaler

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 09.02.1876
Umfang: 8
zur Beruhigung der Gemüther in den aufständischen Provinzen zu gewäh ren. Ihre Hoffnungen seien aber getäuscht worden, indem einerseits die von der Pforte veröffentlichten Reformen die Beschwichtigung der aufständischen Pro vinzen nicht herbeiführten und andererseits eS auch den türkischen Waffen nicht gelang, dem Aufstande ein Ziel zu setzen. Unter diesen Umständen sei für die Mächte der Augenblick gekommen, sich über einen gemeinsam zu beschreitenden Weg zu einigen, um zu verhindern, daß die Bewegung

, und wenn vor Allem ihre praktische Handha bung dem Gesichtspunkte ihres Ursprungs entspricht, fl. kr. wirlliche Vetbesserungen in der türkischen Staatsver waltung erzielt werde. Gleichwohl könne man sich nicht verhehlen, daß die angekündigten Reformen nicht aus sich allein dem Blutvergießen in den aufständi schen Provinzen auch nur sü- einen AugenblickEinhalt zu thu» vermögen, und daß sie ebensowenig die künf tige Ruhe dieser Theile des ottomauischen Gebietes auf fester Grundlage K---'''Uiden können. Bevor aber der Fiiede

nicht erre, >, werde eS unmöglich sein, die Reformen in'ö Leben ireten zu lassen', welche die hohe Pforte selbst proklamirte. Die Ostmächte glau ben daher zur Erhaltung des allgemeinen Friedens eine gebieterische Pflicht zu erfüllen, wenn sie der ernstlichen Erwägung der drei übrigen Garantiemächte die Nothwendigkeit anheimstellen, der hohen Pforte anzuempfehlen, ihr Programm durch solche Maßregeln zu vervollständigen, die unabwendbar erscheinen, um in den durch den Bürgerkrieg verwüsteten Provinzen

den. Deshalb müsse« die Garantiemächte die volle und ganze Religionsfreiheit nicht nur fordern, sondern selbe als das erste und wesentlichste Zugeständniß er langen. — Auch die vollständige Gleichheit vor dem Gesetze, obwohl als Grundsatz in der Gesetzgebung bereits anerkannt und mithin rechtlich giltig, muß im ganzen Reiche strenge in Anwendung gebracht werden nnd die Zulassung des Zeugnisses von Christen gegen Muhamedanern muß in allen Provinzen praktisch durchgeführt werden, damit die Christen

Steuern der Herzegowina und Bosniens zu all gemeinen StaatSzwecken, den Ertrag der direkte» da gegen zum Besten der beiden Provinzen selbst ver-

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 14.11.1885
Umfang: 10
der Provinzen jktzt schon nicht bloß die Zinsen der aus den gemeinsamen Activen gegebenen Vorschüsse gedeckt werden können, sondern dass auch bereits mit der Tilgung dieser Capitalien begonnen werden kann, ja es kann ein Theit-^Ker eigenen Einnahmen selbst auf solche Ausgaben verwendet werden, die b^her ausschließlich zu Lasten des außerordentlichen Heeres-. erfordernrsseS vorgenommen wurden. Dieser zuletzt angeführte Umstand so wie die infolge ö/r fort währenden Besserung der allgemeinen Lage der Pro

vinzen möglich gewordene neuerliche Verminderung des Präsenzstandes haben das Resultat, dass das außerordentliche Erfordernis für 1836 gegenüber dem Präliminare für 1885 wieder niedriger geworden ist, und ist zu hoffen, dass, wenn die politische und materielle Entwicklung der occupierten Provinzen in dem bisherigen Verhältnisse fortschreitet, dieses außer ordentliche Erfordernis auch in Zukunft sich immer niedriger stellen wird, resp, zum großen Theile aus den eigenen Einnahmen der occupierten

Provinzen wird gedeckt werden können. Mit Ende dieses Jahres werden sämmtliche Reservisten aller Truppengattungen ausnahmslos aus den occupierten Provinzen nach Hause entlassen sein. Die Ablösung der in den occu pierten Provinzen befindlichen Truppen ist in diesem Jahre in gehörigem Maße geschehen; infolge einge tretener Ereignisse wurde -niar die Ablösung von sechs Bataillonen einigermaßen verzögert, aber auch diese wird, wahrscheinlich n^h im November, durch geführt werden können.' Das Resultat

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 16
Datum: 25.03.1839
Umfang: 16
zur voll- kommnern Gewinnung der «>eide in den transkaukasischen Provinzen hat im vergangenen Sommer mehr denn dreißig Arbeiter aus Italien herüber kommen lassen, welche jetzt be müht sind, die in Frankreich eingeführte verbesserte Methode des Seidenbaues, der Abhaspelung und. Verspinnung der Sei de dort einzuführen; wir dürfen daher hoffen, allmälig in je nen Provinzen die Seidcnkultur bedeutend verbessert zu sehen. Den jährlichen Verbrauch der Seide im Jnlande nimmt man auf 38,v()l1 Pud

an, von welchen 22,vvl) Pud in den trans kaukasischen Provinzen erzeugt werden. Der mittlere Preis der dortigen Seide kann nicht höher als 3V0 bis 35l) Rubel das Pud angenommen werden, während die gleiche Quantität ita lienischer Seide mit I30l) Rubel bezahlt wird. Dieser Indu striezweig hat also noch bedeutenden Vervollkommnungen bei uns entgegen zu sehen. — Auch die Baumwollen-Erzeugung beginnt in genannten Provinzen in Aufnahme zu kommen. Man bedarf ihrer jetzt auf unsern Baumwollspinnereien mehr denn 2vl>,WY Pnd

. Diesen Bedarf können uns die transkau kasischen Provinzen vollständig gewähren, sobald dieser Indu striezweig dort seine ungestörte Entwickelung erhalten hat. Viel dürfen wir in dieser Beziehung auch noch künftig von der neu- aequirirten Provinz Armenien erwarten. In diesem Moment muß die Baumwollenkultur in Rußland als derjenige Haupt zweig seiner Manufaktur-Industrie angesehen werden, der zu seinem Emporkommen noch sehr der Aufmunterungen der Re gierung bedarf. Polen. Warschau, den 1V. März. Aon

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 29.03.1838
Umfang: 22
Verhältnisse von der Stellung in di« Linie (In den milltärisch-konskribirten Provinzen auch von der Stellung in die Landwehr) nicht unbedingt (gänzlich) befreit sind, können als obligate CombattanS in tie aus Ungarn oder aus Siebenbürgen ergänzten Trnppenkcrper sich nicht freiwil lig engagiren. F. 6. Ungarn und Siebenbürger, welche von der Rekrutirung nicht befreit sind, können in tie aus den militärisch.koi .skribirten Pro vinzen und aus den. lombardifchvenetianischen Königreiche er gänzten Infanterie

- und Kavallerie Regimenter als obligate Eombattans sich nicht engagiren. 7. Nur ad.elige, und überhaupt selche Ungarn und Siebenbür gen, welche von der Rekrutirung gaiu befreit sind, können auch ,n die tz. tt erwähnten Regimenter, so wie die von der Rekru tirung für die Linie und für die Landwehr ganz und für immer V-KSK-NW «« b«sr«lt»n Unt«sthan»n au» mllitärlsch-ko»lk»ibl»t,n Provinzen in ungarische und siebrnbürgische Regimenter sich freiwillig als Obligat» »ngagiren. A. 8. Von den Anordnungen

der M. 5> und K kann nur ter Hof- kriegSrath »int Ausnahm» bewilligen. 8. 9- In die Artillerie-Körper und in die Ei tra-KorpS köiincn Un terthanen aller Provinzen der Monarchie freiwillig als Obligate sich engagiren, wenn sie die für dieseTruppenkörprr erforderten Eigenschaften besitzen. 8- 1V. Lombardiscli-Venetianer und Tiroler, so lange sie nicht das Los zurEinreihung in die lombardisch-venetianischen Truppen- körper (in das Kaifer -Jäger-Regiment) getroffen hat, könneir freiwillig als obligate Eombattans

in die aus den militärisch- konskribirten Provinzen ergänzten Infanterie- unv Kavallerie- Regimenter sich engagiren, jedoch auf keine kürzere als auf die für di» Regimenter bestehende gesetzliche Kapitulation. §. II. Die rekrutirungspflichtigen Unterthanen der inilitärisch-kon. skribirten Erblande können ohne ausdrückliche hofkrirgSrathlich: Bewilligung in die lombardisch-venetianischen Truppenkörp.r sich nicht als Obligate engagiren. 8- 12. Nur die rekrutirungspflichtigen Jllyrier können in disTrup- penkyrper

der k. k. Marine als Obligate freiwillig sich engagiren. <?. 13. Siücksichtlich der Landwehrverpflichtung. Auch wirkliche Landwehr-Männer können in die L'ttienkörpcr als obligate Eombattans freiwillig sich engagiren. 8- 14. Nückstchtlich der Armcekörper. Di» sich freiwillig Engagirenten aus den rnilitärisch-konskri- birten Provinzen sind zwar immer auf ihr Bezirksregiment zu ossentiren, doch ist es ihnen gestattet) die Waffengattung und den Truppenkörper, in welchem sie zu dienen wünschen, zu wählen, insofern

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