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Seite 1 von 6
Datum: 22.03.1934
Umfang: 6
der Regierung sitzen werden. Die wichtigste Ausgabe der K u l t u r- und Wirtschaft«,- kämm er wird die Begutachtung aller jener Gesetzentwürfe bilden, die die Interessen der in diesen beiden Kammern ver tretenen Berufsschichten berühren. Die eigeutliche gesetzgeberische Tätigkeit wird in eine eigene Einrichtung verlegt werden, die den Namen Bun destag erhalten soll. Der Bundestag wird nach dem Ver- safsungsentwurf von Vertretern der vier Kammern beschickt werden. Daneben wird auch eine Bundesver sammlung

bestehen, in deren Rahmen alle Mitglieder aller vier Kammern von Zeit zu Zeit znsammentreten werden. Weiter erfährt mau, daß die vorläufige ständische Ver fassung eine Erweiterung der Stellung und der Rechte des B u n d e s p r ä s i d e n t e n und des Kanzlers brin gen wird, wobei die Reform in diesem Punkte dem Gedanken einer Stärkung des autoritären Kurses Rechnung trägt.' Ein wesentliches Merkmal der vorläufigen Bundesverfas sung besteht darin, daß sie sich auf den Grundsatz der E r nennung

der Mitglieder der einzelnen Kammern stützt. Eine wichtige, vorläufig aber noch offene Frage bildet die Art und Weise der I n k r a f t s e tz u n g der vorläufigen Ver fassung selbst. Diesbezüglich werden noch verschiedene Vor schläge erörtert, so daß die Verankerung mit Hilfe des Notoer ordnungsrechtes oder durch das Rumpfparlament möglich ist, wobei letztere Art mehr Wahrscheinlichkeit auf Durchführung hat. Die Wirtschaft und die Einstellung von Echntzkorpsangehörige». Wien. 21. März

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 20
Datum: 30.07.1931
Umfang: 20
Stuben im Parterre und im 1. Stockwerke eine Stube, zwei Kammern, im Dachboden eine Kammer. Das Wohnhaus ist bis zum Dachboden gemauert, die Bedachung ist aus Ziegel und neu renoviert, das Futterhaus ist ange- baut, ebenfalls teilweise gemauert und mit Ziegel neu gedeckt. Es enthält einen großen Stall für sechs Rinder nebst Schweinestall, obenauf Stadel, dabei freistehende Holz- und Wagenhütte, ind gegen Brandschaden mit 16.600 8 versichert. Die Lage -es Hauses ist sonnig und eben

, freistehende Dreschtenne mit Mühle und Kreis- säge, Gemüsegarten sowie zirka 26 Jauch Aecker und Wiesen, zirka 00 Jauch Hutweiden und zirka 97 Jauch bestockte Waldung. Weiderecht für 24 Stück Vieh. Das Bauernhaus hat folgende Räumlichkeiten: Souterrain: Ein gewölbter Keller. Parterre: Stube, Küche, Speise und Nebenzimmer. 1. Stock: Mer Kammern. Dachboden mit Bodenraum. Schindelbedachung. Elektr. Licht und Wasser im und vor dem Haus. Der Bauernhof liegt zirka % Stunde von der Kirche und Schule, zirka zwei

Hutweiden und zirka sieben Jauch Eigentumswal- dung. Holzbezugs- und Alpenrecht von der Gemeinde. Mühlenanteil. Das Bauernhaus hat folgende Räumlichkeiten: Souterrain: Ein Keller. Parterre: Stube (getäfelt), Küche, Speise und ein Zimmer. 1. Stock: Zwei Kammern sowie Dachboden mit Bodenraum. Schindelbedachung. Elektr. Licht und Wasser im Haufe. Sämtliches Getreide kann eingeMhrt werden. Der Bauernhof liegt zirka zchn Minuten von der Kirche und Schule, zirka IX Stunden von der Bahnstation entfernt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 04.07.1946
Umfang: 8
- und Forst wirtschaft und faßte folgende Beschlüsse: Die Präsidentenkoufcrenz der Landwirtschafts- kammern Österreichs stellt fest, daß die Erzeugung und Aufbringung der landwirtschaftlichen Produkte Sache der Landwirtschaft und damit Angelegenheit des Bundesmichisteriums für Land- und Forstwirt schaft ist. Sie weist alle Versuche, die Ernteerfassung einem anderen Ministerium zu übertragen, energisch zurück. Sie verwahrt sich entschiedenst dagegen, daß sachunkundigen Stellen und Organen (Ernährungs

inspektoren) Rechte verliehen werden, welche die landwirtschaftliche Produktion und deren Steige rung durch Betriebskontrollen stören könnten. Die Präsidentenkonferenz der Landwirtschafts kammern Österreichs ersucht das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft mit tunlicher Be schleunigung einen Bundesgrundsatzgesetzentwurf zur Regelung des Landarbciterrechtes unter Mit wirkung der Landwirtschaftskammern auszuarbeiten. Die Ausführungsbestimmungen sollen der landcs- gesetzlichen Regelung Vorbehalten

bleiben. Der Ausbau der Viehverwertung auf genossen schaftlicher Grundlage wird begrüßt. Im Einver nehmen mit der Gemeinde Wien ist eine Österrei chische Viehverwertungs-Eesellschaft zu gründen, welcher von agrarischer Seite die Landwirtschafts kammern und die Österreichische Viehverwertungs- Genossenschaft angehören sollen. Für den Wieder aufbau der durch Kriegsereignisse geschädigten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird das Bundes- Ministerium für Land- und Forstwirtschaft

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