des hiesigen Verbandes zugeht. Die Anregung fand bei den Behörden den Körperschaften der Provinz als auch bei den Frontkämpservereini- gungen anderer Provinzen Zustimmung und es liefen für diesen Zweck eine Reihe von schönen und wertvollen Geschenken ein, so daß der Glücks- Hafen sehr reichlich ausgestattet ist. Unter den Ge schenken befindet sich ein prächtiges Toiletteservice in Silber und Kristall, Geschenk S. M. des Kö nigs, ein Eisservice aus Silber, Geschenk S. kgl. Hoheit des Kronprinzen, weiters
Geschenke S. kgl. H. des Herzogs von Pistoia, des Präfekten und der übrigen Behörden. Mit dem Verkauf der Lose wurde am Sonntag begonnen und die Zahl der verkauften Lose be trug am ersten Tage über 10.000, auch in diesen Tagen erfreute sich der Glückshafen des regsten Interesses des Publikums und verschiedene haben schöne Treffer erhalten. Gestern abends konzertierte auf dem Platze vor dein Glückshafenkiosk die Kapelle der Frontkämp fer, wodurch wiederum die Aufmerksamkeit eines zahlreichen Publikums
bekanntgegeben, passieren heute die Konkurrenten der 0. internationalen Alpensahrt unsere Stadt. Die Fahrzeuge, die von der Men- dola kommen, werden das Stadtgebiet in der Zeit von 12 bis 15 Uh-r durchfahren und folgende Straßen passieren: Drususstraße, Nomastrahe, Marktstrcche, Bahnhosplah, Vahnhosstrahe, Bren- nerostraße. Nencio. Aus der Drttsusstraße, unweit der Strablum-Garage wird die Provinzzweigstelle des kal. Automobilklubs eine Kontrollstelle mit Zeitabnahme errichten. Die kgl. Prafektur von Bolzano
wird. Ebenfalls von Roma kommend passierte gestern On. Antonio Pasenti unsere Stadt um nach Ca rezza weiteVzureisen. Der Unterstaatssekretär im Land- und Forst wirtschaftsministerium S. E. .Marescalchi ist ge stern nachmittags mit dem Schnellzug um 14.33 nach Roma weitergefahren. Der Verbandsfekcekäc in Roma Mit dem Schnellzug um 17.35 hat gestern abends der Bèrbandsfekretar Emilio Santi Bol zano verlassen um sich nach Roma zu begeben. m der GMhHs« Das kgl. Dekret vom 8. Marx 1923, Nr. 695
, sondern nichts einen fixen Charakter hat, daß sich alles mit nur eine relative zeitweilige Befreiung von der den Zeiten und Verhältnissen schritthaltend ändert ?» Zur Erlangung der Bezeichnung »Spezialist- In dieser Hinsicht verfügt das kgl. Dekret vom 29. Juli 1933 Nr. 1130, veröffentlicht in der „Gaz- Setta Ufficiqle' vom 14. September 1933 wie folgt: < Diejenigen, welche den Bestimmungen des Art. 1 des kgl. Dekretes vom 13. Mai 1930 Nr. 861 Mitsprechen und in einem bestimmten Zweige ihres Gerufes den Titel